Der Angebotspreis bezieht sich auf den Gesamtwert eines eingereichten Angebots im Rahmen eines Vergabeverfahrens.
Der Angebotspreis setzt sich in der Regel aus den einzelnen Leistungspositionen zusammen, welche der Bieter für die zu erbringenden Leistungen oder das ausgeschriebene Produkt angeboten hat.
Der Angebotspreis stellt die Vergleichbarkeit der Angebote sicher und ermöglicht dem Auftraggeber die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Allerdings kann der Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit eines Angebots auch anhand anderer Anhaltspunkte ermitteln und z.B. weitere Bewertungskriterien wie Qualität, technische Merkmale oder Erfahrung des Bieters, zu erstellende Konzepte etc. ebenfalls berücksichtigt werden.
Diese Qualitätskriterien werden dann in der Regel mit dem Angebotspreis in ein bestimmtes, vom Auftraggeber vorzugebendes Verhältnis gesetzt. Aus diesem somit ermittelten Angebotswert wird sodann das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag ausgewählt, wobei die genaue Berechnung abhängig vom Einzelfall ist und stark variieren kann. Es ist daher zwingend erforderlich, die einschlägigen Vergabevorschriften und -unterlagen zu konsultieren, um genaue Informationen zur Bestimmung des Angebotswerts zu erhalten.
Im Vergaberecht gibt es verschiedene Aspekte, die beim Angebotswert zu beachten sind. Hier sind einige wichtige Punkte:
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Regelungen, welche der Auftraggeber zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots heranzieht, je nach Einzelfall stark variieren können. Der Auftraggeber hat dabei ein sehr breites Spektrum an Möglichkeiten, welche lediglich durch die vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit begrenzt sind. Da es abgesehen davon kaum konkrete gesetzliche Grenzen gibt, ist die Rechtmäßigkeit der seitens des Auftraggebers gewählten Methodik für Bieter oftmals nur schwer zu überprüfen. Es empfiehlt sich daher gerade bei komplexeren Bewertungsmethoden, welche nicht lediglich auf den Angebotspreis abstellen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn auch aufseiten der Auftraggeber unterlaufen sowohl bei der Konzipierung als auch der Bewertung an sich regelmäßig Fehler, welche dem Bieter seinen Auftrag kosten können.
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