EU-Schwellenwerte im Vergabeverfahren

Inhaltsverzeichnis

Erreichen und Überschreiten des Schwellenwertes

Welche gesetzlichen Regelungen für ein Vergabeverfahren gelten, hängt vom Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes ab. Überschreitet der geschätzte Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) den festgelegten Schwellenwert, so ist europaweit auszuschreiben. Für die verschiedenen Arten von Aufträgen sind jeweils eigene Schwellenwerte zu beachten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die bis zum 31.12.2025 gültigen Werte für die verschiedene Auftragsarten. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission alle zwei Jahre neu festgelegt. Die jeweils gültigen aktuellen EU-Schwellenwerte finden Sie in unserem Blog.

Tabelle der Schwellenwerte

Auftragsart Schwellenwerte bis zum 31.12.2023 (ohne USt.)
Bauaufträge 5,583 Mio. Euro
Bau- & Dienstleistungskonzessionen 5,583 Mio. Euro
verteidigungs- & sicherheitsrelevante Verteidigungs- und Dienstleistungsaufträge 443.000 Euro
Liefer- & Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern 443.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungsaufträge der „klassischen“ öffentlichen Auftraggeber 221.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden 143.000 Euro
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber 750.000 Euro
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber 1.000.000 Euro

Wussten Sie schon?

Die EU-Schwellenwerte sind entscheidend für die Anwendung der EU-Vergaberegelungen. Sie legen fest, ab welchem Auftragswert die vollen Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen der Europäischen Union anzuwenden sind. Die genauen Werte können sich von Jahr zu Jahr ändern, daher sollten Sie immer die aktuellsten Werte von der Europäischen Kommission oder anderen zuverlässigen Quellen beziehen.

Einige mögliche Fehler in Bezug auf die EU-Schwellenwerte könnten beinhalten:

  1. Fehlerhafte Berechnung des Auftragswerts: Die Schwellenwerte beziehen sich auf den geschätzten Gesamtwert eines Auftrags. Eine vergaberechtskonforme Auftragswertschätzung ist dabei unabdingbar. Fehlerquellen liegen beispielsweise in der Addition von Leistungen. Nicht immer ist auf den ersten Blick klar, welche Leistungen zusammenzurechnen sind. Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass Sie den Gesamtwert des Auftrags korrekt berechnen. Prüfen Sie, welche Leistungen zu addieren sind. Berücksichtigen Sie alle mit der Beschaffung im Zusammenhang stehenden Kosten und Gebühren.

 

  1. Auftragssplitting zur Umgehung der Schwellenwerte: Es ist aus vergaberechtlicher Sicht unzulässig, einen Auftrag künstlich aufzuteilen, um unter den EU-Schwellenwerten zu bleiben und damit die Anwendung der EU-Vergabevorschriften zu vermeiden. Vermeidung: künstliches Auftragssplitting sollte vermieden werden. Auch wenn mehrere Aufträge getrennt voneinander vergeben werden, diese aber in einem funktionalen Zusammenhang stehen, kann der Gesamtwert der Aufträge immer noch die Schwellenwerte erreichen oder überschreiten.

 

  1. Nichtbeachtung von Änderungen der Schwellenwerte: Die Schwellenwerte können sich ändern, und es ist wichtig, die aktuellen Werte zu kennen und zu beachten. Vermeidung: Überprüfen Sie regelmäßig, spätestens im Anschluss an Ihre Auftragswertschätzung, die aktuellen Schwellenwerte, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Beachten Sie auch, für wann die nächste Änderung geplant ist, wenn Sie noch nicht wissen, wann Sie Ihre Ausschreibung veröffentlichen werden. Maßgeblich ist der Schwellenwert im Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens.

 

  1. Falsche Anwendung der Vorschriften: Wenn der Wert eines Auftrags die Schwellenwerte überschreitet, müssen die EU-Vergabevorschriften angewendet werden. Sind Sie sich nicht sicher in der Anwendung, kann es zu folgenreichen Vergabestößen kommen. Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass Sie die EU-Vergabevorschriften vollständig verstehen und diese richtig anwenden, wenn der Wert eines Auftrags die Schwellenwerte überschreitet, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Mit dem Wissen um diese gängigen Fehlerquellen können Vergabestellen adäquate Maßnahmen ergreifen, um sie zu vermeiden. Ein reibungsloser, vergaberechtskonformer Ablauf der Vergabeverfahren wird gefördert, rechtliche Risiken minimiert.

Aktuelles: EU-Schwellenwerte im Vergabeverfahren

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