Darum wir!
Sie suchen einen Fachanwalt für Vergaberecht, der Sie vor Ort berät und vertritt? Sie haben ihn gefunden. Der öffentliche Einkauf ist unser täglich Brot. Wir kennen die rechtlichen Vorgaben und die Handhabung in der Praxis. Begleitgebiete, insbesondere das Vertragsrecht, beherrschen wir souverän.
Fachkanzlei Vergaberecht, Fachanwalt Vergaberecht

Der Fachanwalt für Vergaberecht begleitet komplexe Vergabeverfahren. So unterstützen wir z.B. bei der Markterkundung, der Bedarfsermittlung und der Vertragserstellung. Gerne schulen und trainieren wir die Vergabestelle. Und im Konfliktfall stehen wir eng an Ihrer Seite.
Bieter und Bewerber
Fachkanzlei Vergaberecht, Fachanwalt Vergaberecht

Sie brauchen rechtliche Unterstützung bei der Angebotserstellung? Kein Problem. Ihr Fachanwalt für Vergaberecht steht Ihnen bei. Ebenso engagiert vertreten wir Sie im Konfliktfall. Gerne schulen und trainieren wir Ihren Vertrieb.
Zuwendungsempfänger
Fachkanzlei Zuwendungsrecht, Subventionsrecht, Fördermittelrecht

Bei Zuwendungswiderruf zum Anwalt für Vergaberecht! Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Mittelverwendung. In der Verwendungsnachweisprüfung und im Fall des Zuwendungswiderrufs können Sie sich auf uns verlassen. Daher einfach anrufen!
Unser Angebot
Im Vergaberecht geht es um viel Geld. Deshalb sollten Sie sich absichern! Als Fachanwälte für Vergaberecht arbeiten wir für Auftraggeber, Bieter, Bewerber und Zuwendungsempfänger. In allen Fragen der öffentlichen Beschaffung.
Begleitung Vergabeverfahren
Wir begleiten Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber und Zuwendungsempfänger – von der Markterkundung bis zur Bekanntmachung über vergebene Aufträge.
Vergabestreit
Wir vertreten Auftraggeber und Bieter in Vergabenachprüfungsverfahren und Haftungsfällen.
Schulung
Wir schulen Ihre Vergabestelle, Ihren Vertrieb, Ihre Rechtsabteilung und Ihr Fachamt in allen Rechtsfragen des öffentlichen Einkaufs.
Vertragsrecht
Vergabeverfahren enden meistens mit einem Vertragsschluss. Daher gilt: Vergaberecht ist Vertragsrecht. Verlassen Sie sich auf uns im Nachtrags-, Behinderungs- und Mängelmanagement.
Vergabe-Compliance
Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber bei der Aufbau- und Ablauforganisation in und um ihre Vergabestellen herum. Für Bieter übernehmen wir die Prozessberatung, damit Vertrieb und Rechtsabteilung an einem Strang ziehen.
Schadensersatz & Haftung
Vergaberechtsverstöße können Haftungsfälle nach sich ziehen. Und zwar nicht nur für den Auftraggeber, sondern auch für den Mitarbeiter, der sie verantwortet hat. Wir setzen Ansprüche auf Schadensersatz für Bieter durch – oder wehren sie für Auftraggeber ab.
Gutachten
Manchmal geht es nur grundsätzlich. Wir erstellen Rechtsgutachten zu allen Fragen des Vergaberechts, gerne auch im Hinblick auf Nachbargebiete wie das Vertragsrecht, Zuwendungsrecht und Europarecht. Und natürlich auch für Bieter und Zuwendungsempfänger.
public procurement law for bidders
Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber
Vergabeverfahren
Mandanten im Vergaberecht
gewonnene Nachprüfungsverfahren für Bieter
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Fachanwälte für Vergaberecht
Verfahrensbegleitung Nachprüfungsverfahren Zuwendungswiderruf
Ihr Anwalt für Vergaberecht steht an Ihrer Seite – als öffentlicher Auftraggeber, Bieter, Bewerber oder Zuwendungsempfänger. Abante ist Ihr kompetenter, erfahrener Ansprechpartner in allen Fragen des Vergabe-, Vertrags- und Zuwendungsrechts. Bundesweit, persönlich und schnell.

Dr. Christoph Kins
Rechtsanwalt, Fachanwalt für VergaberechtAls Gründungspartner von abante ist es ihm besonders wichtig, die Beschaffungsvorhaben seiner Mandanten zu verstehen - in technischer, wirtschaftlicher und schließlich auch rechtlicher Hinsicht.

Ronny Lohmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für VergaberechtAls weiterer Gründungspartner von abante ist er der Überzeugung, dass Vergaberecht Nutzen schaffen und nicht behindern soll. Pragmatische Lösungen kommen immer zuerst.

Josephin Beckmann
RechtsanwältinAls Rechtsanwältin bei abante begreift sie die Chancen und Risiken, denen Einkäufer und Unternehmer gegenüber stehen, als persönliche Herausforderung. Und nimmt sie gerne an.

Anne Grahl
RechtsanwältinAls Rechtsanwältin bei abante nimmt sie sich der rechtlichen Probleme ihrer Mandanten an und erarbeitet mit Empathie und Ehrgeiz Lösungen.

Christian Schötzig
RechtsanwaltRechtsanwalt Schötzig arbeitet gerne zügig und gründlich für die Mandanten von abante, seien es öffentliche Auftraggeber oder Bieter und Bewerber. Gerne steht er auch Ihnen zur Verfügung.

René Gesse
RechtsanwaltRechtsanwalt Gesse tritt mit seiner lösungsorientierten und pragmatischen Arbeitsweise engagiert für die Interessen der Mandanten ein.

Dr. Stefan Schmidt
RechtsanwaltDer Weg zur Durchsetzung des eigenen Rechts ist individuell verschieden. Deshalb berät Rechtsanwalt Dr. Schmidt Sie umfassend und auf Augenhöhe über alle für Sie infrage kommenden gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungsmöglichkeiten.
FAQ
Kennt Ihr Vertriebler die wichtigsten vergaberechtlichen Vorschriften? Setzt Ihr Architekt besondere Wünsche bei der Gestaltung des Leistungsverzeichnisses um? Nach unserer Erfahrung lohnt sich vergaberechtliche Beratung vom Fachanwalt. Vorher. Damit Sie später nicht das Nachsehen haben.
Ja, sogar vorzugswese. Abante versteht sich als Ihr Projektpartner. Dies beinhaltet die umfassende Rechtsberatung z.B. in ITK- und Bauprojekten: Fördermittel sind einzuwerben und müssen ordnungsgemäß verwendet werden. Steuerungs- und Planungsleistungen müssen ausgeschrieben und Verträge aller Art erstellt werden. Wir erarbeiten Ihre Vergabearchitektur, gleisen Ihre Verfahren auf und führen die Verfahren auch gerne für Sie durch. Ebenso gut verstehen wir uns darauf, Nachträge abzuwehren oder auch Beihilfen anzumelden. Das alles gehört zu Ihrer Beschaffung und ist unsere Herausforderung. Denn über allem steht das gemeinsame Ziel: Ihr Projekt verwirklichen!
Unsere Mandanten kommen aus dem ganzen Bundesgebiet und auch aus dem Ausland. D.h., wir reisen viel und gerne. Für unsere Mandanten sind wir immer erreichbar. Persönlich und direkt. Wir treten dementsprechend vor allen Vergabekammern und OLG-Senaten im gesamten Bundesgebiet auf. Unsere Mandanten profitieren davon: Wir kennen die regionalen Besonderheiten und haben zugleich den übergreifenden Blick, wie es andernorts gehandhabt wird.
Wir gehen in 4 Schritten vor:
(1) Unverbindliche kostenfreie Erstberatung: in der Regel per Telefon, Konfliktcheck durch uns, erste Orientierung für Bieter.
(2) Mandatserteilung.
(3) Fristenfeststellung, Handlungsmöglichkeiten im Überblick, Kostenschätzung, Hinweis bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit.
(4) Nur nach Rücksprache und Freigabe durch Bieter: Rüge- und Frageschreiben, Nachprüfungsantrag, Erlassantrag einstweilige Verfügung, Aufforderungsschreiben etc.
Auch wenn der Name so klingen mag: Die Auftragsberatungsstellen sind keine staatlichen Einrichtungen. Sie werden nicht im allgemeinen, übergeordneten Interesse tätig. Vielmehr befinden sie sich unmittelbar oder mittelbar in der Trägerschaft der Industrie- und Handels- und der Handwerkskammern. Auch arbeiten dort keine Fachanwälte, sondern juristisch mehr oder minder gebildete Laien, Architekten, Ingenieure etc. Rechtsberatung können und dürfen sie dementsprechend auch nicht erbringen, denn das verstieße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Für eine erste Orientierung oder in leichten Fällen kann man sich an die Auftragsberatungsstelle wenden. In allen anderen Fällen empfehlen wir die fachanwaltliche Begleitung. Wer Nummer sicher will, sollte auch auf Nummer sicher gehen.