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Schwellenwerte und Losvergabe

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Auftragsvergabe in Losen: Schätzung und Ausnahmen bei EU-Schwellenwerten

Soll ein Auftrag in mehreren Losen vergeben werden, bestehen Besonderheiten für die Schätzung des Auftragswertes und damit für die Frage, ob der EU-Schwellenwert erreicht ist. Dies beurteilt sich oberhalb der EU-Schwellenwerte vor allem nach § 3 VgV.

Wird ein Bauauftrag oder eine Dienstleistung in mehreren Losen vergeben, so ist der geschätzte Gesamtwert aller Lose zu Grunde zu legen. Bei Planungsleistungen gilt das nur für Lose über gleichartige Leistungen. Der geschätzte Auftragswert errechnet sich in diesen Fällen also aus dem Wert aller Lose über eine gleichartige Leistung. Erreicht oder überschreitet der geschätzte Gesamtwert den maßgeblichen Schwellenwert, gilt das Recht des Oberschwellenbereichs für die Vergabe jedes einzelnen Loses.

Allerdings kann der öffentliche Auftraggeber - wenn der der geschätzte Nettowert des betreffenden Loses bei Liefer- und Dienstleistungen unter 80.000 Euro bzw. bei Bauleistungen unter 1. Mio. Euro liegt und die Summe der Nettowerte dieser Lose 20 Prozent des Gesamtwertes aller Lose nicht übersteigt - von der Anwendung der Regeln des Oberschwellenbereichs teilweise absehen, § 3 Abs. 9 VgV.

Video: Schwellenwert und Losvergabe

Auf unserem YouTube-Kanal abante Rechtsanwälte haben wir für Sie alle Informationen als kompaktes und klares Video vorbereitet. 

Wussten Sie schon?

Im Vergaberecht spielen Schwellenwerte und Losvergabe eine wichtige Rolle. Beide Aspekte können jedoch auch Quelle von Fehlern und rechtlichen Problemen sein. Hier sind einige der häufigsten Fehler und Tipps, wie Sie diese vermeiden können:

  1. Nichtbeachtung der Schwellenwerte: In der EU gibt es bestimmte Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Die genauen Werte variieren je nach Art des Auftrags und des Auftraggebers, aber im Allgemeinen müssen Aufträge oberhalb dieser Werte nach den EU-Vergaberichtlinien ausgeschrieben werden. Ein Fehler besteht darin, die Schwellenwerte zu ignorieren oder falsch zu interpretieren, was rechtliche Probleme verursachen kann.
    Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass Sie die relevanten Schwellenwerte kennen und verstehen. Beachten Sie, dass Sie auch die Gesamtsumme aller Aufträge berücksichtigen müssen, die Sie planen, für ähnliche Leistungen zu vergeben (Kumulationsverbot).
  2. Fehlerhafte Losvergabe: Bei der Losvergabe kann es zu Fehlern kommen, wenn die Vergabestelle die Angebote nicht korrekt bewertet oder nicht transparent genug ist.
    Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass Sie ein klares und transparentes Verfahren für die Bewertung der Angebote für jedes Los haben. Dokumentieren Sie den Entscheidungsprozess sorgfältig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  3. Diskriminierende Losvergabe: Es kann vorkommen, dass die Art und Weise, wie Lose vergeben werden, diskriminierend ist oder als solche wahrgenommen wird.
    Vermeidung: Achten Sie darauf, dass Ihre Losvergabeverfahren diskriminierungsfrei und im Einklang mit den Grundsätzen des Vergaberechts sind. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie Lose aufteilen, um sicherzustellen, dass keine Bietergruppe bevorzugt oder benachteiligt wird.

 

Indem Sie diese gängigen Fehler kennen und Maßnahmen ergreifen, um sie zu vermeiden, können Sie dazu beitragen, dass Ihr Vergabeverfahren reibungslos und im Einklang mit dem Vergaberecht abläuft.

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