Bietergemeinschaft

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Definition

Eine Bietergemeinschaft (BieGe) bezeichnet den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur Abgabe eines gemeinsamen Angebots. Neben der Nachunternehmerschaft und der Eignungsleihe stellt dies die dritte Möglichkeit dar, z.B. eigene Defizite in der Eignung auszugleichen. Dabei schließen sich diese Wege der Kooperation nicht gegenseitig aus. Auch die Bietergemeinschaft kann sich z.B. die Eignung von einem anderen Unternehmen entleihen.

Ein einziger Bieter

Der öffentliche Auftraggeber behandelt die Bietergemeinschaft wie einen Einzelbieter und prüft auch hier die Eignung anhand der Eignungskriterien. Üblicherweise betrachtet der Auftraggeber die Eignung für alle Mitglieder der BieGe gemeinsam. Grundsätzlich müssen aber die Umstände des Einzelfalls und die Vergabeunterlagen genau untersucht werden, ob und welche Vorgaben aufgestellt wurden. Beispielsweise dürfen bei keinem Mitglied der Bietergemeinschaft Ausschlussgründe vorliegen.

Wussten Sie schon?

Im Vergaberecht gibt es bestimmte Aspekte, die bei einer Bietergemeinschaft zu beachten sind. Hier sind einige wichtige Punkte sowie Fehler, die vermieden werden sollten:

Rechtliche Grundlage: Eine Bietergemeinschaft besteht aus mehreren Unternehmen, die gemeinsam einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbekundung bzw. -bestätigung und/oder ein Angebot für einen öffentlichen Auftrag abgeben.

Bildung und Vereinbarung: Die Unternehmen, die eine Bietergemeinschaft bilden möchten, sollten eine klare Vereinbarung treffen, die die Zusammenarbeit regelt. Die Vereinbarung sollte Aspekte wie die Aufgabenverteilung, die Haftung, die Entscheidungsprozesse und die Gewinn- und Verlustverteilung abdecken. Auch müssen die Mitglieder die kartellrechtlichen Grenzen beachten. So darf nicht von jedem Unternehmen in jedem Fall eine BieGe gebildet werden.

Eignung der Bietergemeinschaft: Die Bietergemeinschaft muss die erforderlichen Eignungskriterien erfüllen, um für den Auftrag in Betracht gezogen zu werden. Dazu gehören z.B. technische und berufliche Fähigkeiten, finanzielle Leistungsfähigkeit und Erfahrung.

Klare Kommunikation: Eine klare und transparente Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist entscheidend. Es sollten klare Absprachen getroffen werden, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder über den aktuellen Stand informiert sind und ihre Verantwortlichkeiten verstehen. Häufig muss im Vergabeverfahren ein vertretungsberechtigtes Mitglied der BieGe dem Auftraggeber gegenüber benannt werden.

Fehler vermeiden: Es gibt einige Fehler, die vermieden werden sollten, um eine erfolgreiche Bietergemeinschaft zu gewährleisten. Dazu gehören:

  • Unklare Vereinbarungen: Es ist wichtig, dass die Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft klar und detailliert sind, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Verstoß gegen vergaberechtliche Vorgaben: Die Bietergemeinschaft muss sicherstellen, dass sie alle vergaberechtlichen Vorgaben einhält, einschließlich der Eignungsanforderungen und der formalen Anforderungen für das Angebot.
  • Uneinigkeit und interne Konflikte: Eine gute Zusammenarbeit und Einigkeit innerhalb der Bietergemeinschaft sind entscheidend. Interne Konflikte oder Uneinigkeit können zu Problemen führen und die Erfolgschancen beeinträchtigen.
  • Mangelnde Abstimmung: Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen eng zusammenarbeiten und sich gut abstimmen, um sicherzustellen, dass das Angebot harmonisch und kohärent ist. Mangelnde Abstimmung kann zu inkonsistenten Angeboten führen.

 

Es ist ratsam, sich mit den spezifischen Vorgaben des Vergaberechts und den Anforderungen des konkreten Vergabeverfahrens vertraut zu machen. Bei Unsicherheiten oder komplexen Situationen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat bei Experten für Vergaberecht von abante Rechtsanwälte einzuholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und praktischen Aspekte beachtet werden.

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