Die Leistungsbeschreibung ist das wohl wesentlichste Element und das „Herzstück“ der Vergabeunterlagen. In ihr werden die zu erbringenden Leistungen, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens beschafft werden sollen, beschrieben.
Die Leistungsbeschreibung umfasst in der Regel detaillierte Angaben zu den technischen Spezifikationen, den Umfang der Leistungen, den Zeitrahmen, die Qualität, die Anforderungen an Lieferungen oder Dienstleistungen und andere relevante Informationen. Sie ermöglicht es den Bietern, ihre Angebote entsprechend auszurichten und zu gewährleisten, dass ihre Vorschläge den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen.
Die Leistungsbeschreibung muss eindeutig und erschöpfend sein (§ 121 GWB) und sollte die Beschaffung präzise, klar und eindeutig beschreiben, um sicherzustellen, dass die Bieter die Anforderungen verstehen und ihre Angebote darauf abstimmen können.
Sie kann verschiedene Elemente enthalten, wie zum Beispiel:
Die Leistungsbeschreibung sollte die wesentlichen Anforderungen des Auftraggebers widerspiegeln und gleichzeitig den [Grundsätzen des Vergaberechts], wie zum Beispiel der Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Bieter, entsprechen. Eine klare und umfassende Leistungsbeschreibung erleichtert den Bietern die Vorbereitung ihrer Angebote und ermöglicht dem Auftraggeber eine objektive Bewertung der eingegangenen Vorschläge.
Die Leistungsbeschreibung ist der zentrale Bestandteil des Vergabeverfahrens. Sie legt genau fest, welche Leistungen der Auftragnehmer erbringen soll. Fehler bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung können zu Missverständnissen, rechtlichen Problemen bei der Abwicklung der Vergabe oder sogar in der Vertragsausführungsphase führen. Hier sind einige gängige Fehler und wie sie vermieden werden können:
Europaweite Expertise im Vergaberecht - Ihr kompetenter Partner in allen Phasen des Vergabeprozesses.