Leistungsbeschreibung

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Was umfasst die Leistungsbeschreibung?

Die Leistungsbeschreibung ist das wohl wesentlichste Element und das „Herzstück“ der Vergabeunterlagen. In ihr werden die zu erbringenden Leistungen, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens beschafft werden sollen, beschrieben.

Die Leistungsbeschreibung umfasst in der Regel detaillierte Angaben zu den technischen Spezifikationen, den Umfang der Leistungen, den Zeitrahmen, die Qualität, die Anforderungen an Lieferungen oder Dienstleistungen und andere relevante Informationen. Sie ermöglicht es den Bietern, ihre Angebote entsprechend auszurichten und zu gewährleisten, dass ihre Vorschläge den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen.

Die Leistungsbeschreibung muss eindeutig und erschöpfend sein (§ 121 GWB) und sollte die Beschaffung präzise, klar und eindeutig beschreiben, um sicherzustellen, dass die Bieter die Anforderungen verstehen und ihre Angebote darauf abstimmen können.

Sie kann verschiedene Elemente enthalten, wie zum Beispiel:

  • Technische Spezifikationen: Eine detaillierte Beschreibung der technischen Anforderungen, einschließlich Größe, Gewicht, Materialien, Ausstattung und anderen technischen Merkmalen.
  • Funktionalität: Möchte der Auftraggeber keine expliziten Vorgaben in technischer Hinsicht machen, bietet sich eine funktionale Leistungsbeschreibung an. In ihr werden (nur) die gewünschten Funktionen und Leistungen des Produkts oder der beschrieben. Es obliegt dann dem Bieter, die zur Leistungsausführung erforderlichen Arbeitsschritte festzulegen.
  • Zeitlicher Rahmen: Angaben zum Beginn und Ende des Projekts oder der Leistungserbringung sowie zu etwaigen Meilensteinen oder Zwischenschritten.
  • Qualitätsanforderungen: Spezifische Anforderungen an die Qualität der Leistungen oder des Produkts, wie z. B. Zertifizierungen, Normen oder Standards, die erfüllt werden müssen. Es muss dem Bieter aber möglich sein, darzulegen, dass seine Leistung dazu mindestens gleichwertig ist.
  • Lieferbedingungen: Informationen zu Lieferzeiten, Transport, Verpackung und sonstigen logistischen Aspekten.
  • Sicherheitsbestimmungen: Anforderungen in Bezug auf Sicherheitsstandards, Arbeitsschutz, Datenschutz oder andere relevante Sicherheitsaspekte.

 

Die Leistungsbeschreibung sollte die wesentlichen Anforderungen des Auftraggebers widerspiegeln und gleichzeitig den [Grundsätzen des Vergaberechts], wie zum Beispiel der Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Bieter, entsprechen. Eine klare und umfassende Leistungsbeschreibung erleichtert den Bietern die Vorbereitung ihrer Angebote und ermöglicht dem Auftraggeber eine objektive Bewertung der eingegangenen Vorschläge.

Wussten Sie schon?

Die Leistungsbeschreibung ist der zentrale Bestandteil des Vergabeverfahrens. Sie legt genau fest, welche Leistungen der Auftragnehmer erbringen soll. Fehler bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung können zu Missverständnissen, rechtlichen Problemen bei der Abwicklung der Vergabe oder sogar in der Vertragsausführungsphase führen. Hier sind einige gängige Fehler und wie sie vermieden werden können:

  1. Unklare oder ungenaue Beschreibungen: Wenn die Leistungsbeschreibung nicht klar oder zu allgemein ist, kann dies zu Missverständnissen führen. Die Bieter könnten Schwierigkeiten haben, Angebote abzugeben, die den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen.
    Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass die Leistungsbeschreibung klar und detailliert ist. Sie sollte spezifisch genug sein, um Missverständnisse zu vermeiden, aber nicht so spezifisch, dass sie Innovationen oder alternative Lösungen ausschließt.
  2. Diskriminierende Beschreibungen: Wenn die Leistungsbeschreibung so formuliert ist, dass sie bestimmte Bieter bevorzugt oder benachteiligt, kann dies gegen das Diskriminierungsverbot im Vergaberecht verstoßen. Insbesondere hat der Auftraggeber i. d. R. produktneutral auszuschreiben.
    Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass die Leistungsbeschreibung objektiv und neutral ist und keine unnötigen Anforderungen enthält, die bestimmte Bieter benachteiligen könnten. Durch die Angabe eines bestimmten Produktes, eines bestimmten Herkunftsorts etc. wird der Wettbewerb in der Regel eingeschränkt oder es entsteht ein Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen, die die genannten Produkte, Herstellungsarten etc. anbieten können. Das Vergaberecht lässt jedoch in Einzelfällen Ausnahmen zu, in denen produktspezifisch ausgeschrieben werden kann. Diese Ausnahmen sollten sorgsam geprüft und dokumentiert werden.
  3. Nichtüberprüfung der Marktsituation: Wenn die Leistungsbeschreibung ohne ausreichende Kenntnis der Marktsituation erstellt wird, kann dies dazu führen, dass die Anforderungen nicht realistisch oder umsetzbar sind. In diesen Fällen wird kein Bieter ein Angebot abgeben.
    Vermeidung: Führen Sie vor der Erstellung der Leistungsbeschreibung eine Markterkundung durch, um sicherzustellen, dass die Anforderungen realistisch und erfüllbar sind.
  4. Fehlerhafte Einbindung von Referenzen oder Normen: Wenn Sie in der Leistungsbeschreibung auf bestimmte Normen oder technische Spezifikationen verweisen, muss dies korrekt und eindeutig geschehen. Jede Bezugnahme auf eine Norm, technische Bewertung oder Spezifikation, etc. muss außerdem mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen werden.
    Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass alle Verweise auf Normen oder Spezifikationen korrekt und eindeutig sind und dem Bieter auch erlaubt wird, gleichwertige Normen, Spezifikationen, etc. anzubieten.

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