Jedem Vergabeverfahren sollte eine Markterkundung vorausgehen. Manchmal besteht sogar eine (oftmals fördermittelrechtliche) Pflicht zur Durchführung einer Markterkundung. So kann sich der öffentliche Auftraggeber einen Überblick über die potentiellen Bieter, am Markt zur Verfügung stehenden Produkte und Methoden sowie aufgerufene Preise verschaffen. Auch kann die Markterkundung als Grundlage zur Erstellung der Vergabeunterlagen, zur Ermittlung der richtigen Vergabeverfahrensart oder der Auftragswertschätzung dienen. Der Auftraggeber darf zur Erkundung des Marktes auch bei bekannten Unternehmen anfragen und konkrete technische Details oder auch Preise und deren Zusammensetzung erfragen. Selbstredend ist er verpflichtet, die spätere Ausschreibung wettbewerbsoffen und produktneutral vorzunehmen. Es empfiehlt sich für den öffentlichen Auftraggeber, zur Sicherstellung der Transparenz die Markterkundung zu dokumentieren.
Verboten ist es, die Markterkundung im Wege eines Vergabeverfahrens durchzuführen. Wird also ein Vergabeverfahren nur zu Informationszwecken durchgeführt, ohne dass ein Zuschlag beabsichtigt ist, so ist das unzulässig. Die Bieter sollen vor dem Aufwand einer Angebotserstellung ohne Aussicht auf Zuschlagserteilung geschützt werden.
Die Markterkundung im Vergaberecht ist ein wichtiger Schritt, um die Marktbedingungen, die technischen Möglichkeiten, die potenziellen Anbieter und ihre Leistungsfähigkeit zu verstehen. Sie hilft bei der Festlegung realistischer Leistungsanforderungen und Preisrahmen und trägt dazu bei, dass das Ausschreibungsverfahren effektiv und wettbewerbsorientiert gestaltet wird. Bei der Durchführung der Markterkundung können jedoch Fehler auftreten:
Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Markterkundung gründlich ist und alle relevanten Bereiche des Marktes abdeckt.
Vermeidung: Die Markterkundung sollte objektiv und unvoreingenommen durchgeführt werden. Alle potenziellen Anbieter sollten fair und gleich behandelt werden.
Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass die bei der Markterkundung verwendeten Informationen aktuell und korrekt sind. Nutzen Sie vertrauenswürdige Quellen und überprüfen Sie die Informationen, wenn möglich.
Vermeidung: Dokumentieren Sie den Prozess und die Ergebnisse der Markterkundung sorgfältig. Diese Dokumentation kann später hilfreich sein, um Entscheidungen zu begründen und nachzuweisen, dass die Vergabestelle ihrer Pflicht zur Sorgfalt nachgekommen ist.
Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass die Ergebnisse der Markterkundung in die Gestaltung der Ausschreibung und die Festlegung der Leistungsanforderungen einfließen.
Indem man diese gängigen Fehler kennt und Maßnahmen ergreift, um sie zu vermeiden, kann eine Vergabestelle dazu beitragen, das Vergabeverfahren effektiver und fairer zu gestalten.
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