Markterkundung

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Jedem Vergabeverfahren sollte eine Markterkundung vorausgehen. Manchmal besteht sogar eine (oftmals fördermittelrechtliche) Pflicht zur Durchführung einer Markterkundung. So kann sich der öffentliche Auftraggeber einen Überblick über die potentiellen Bieter, am Markt zur Verfügung stehenden Produkte und Methoden sowie aufgerufene Preise verschaffen. Auch kann die Markterkundung als Grundlage zur Erstellung der Vergabeunterlagen, zur Ermittlung der richtigen Vergabeverfahrensart oder der Auftragswertschätzung dienen. Der Auftraggeber darf zur Erkundung des Marktes auch bei bekannten Unternehmen anfragen und konkrete technische Details oder auch Preise und deren Zusammensetzung erfragen. Selbstredend ist er verpflichtet, die spätere Ausschreibung wettbewerbsoffen und produktneutral vorzunehmen. Es empfiehlt sich für den öffentlichen Auftraggeber, zur Sicherstellung der Transparenz die Markterkundung zu dokumentieren.

Verboten ist es, die Markterkundung im Wege eines Vergabeverfahrens durchzuführen. Wird also ein Vergabeverfahren nur zu Informationszwecken durchgeführt, ohne dass ein Zuschlag beabsichtigt ist, so ist das unzulässig. Die Bieter sollen vor dem Aufwand einer Angebotserstellung ohne Aussicht auf Zuschlagserteilung geschützt werden.

Wussten Sie schon?

Die Markterkundung im Vergaberecht ist ein wichtiger Schritt, um die Marktbedingungen, die technischen Möglichkeiten, die potenziellen Anbieter und ihre Leistungsfähigkeit zu verstehen. Sie hilft bei der Festlegung realistischer Leistungsanforderungen und Preisrahmen und trägt dazu bei, dass das Ausschreibungsverfahren effektiv und wettbewerbsorientiert gestaltet wird. Bei der Durchführung der Markterkundung können jedoch Fehler auftreten:

  1. Unzureichende Markterkundung: Wenn die Markterkundung zu oberflächlich durchgeführt wird und wichtige Marktfaktoren oder potenzielle Anbieter übersehen werden, kann dies zu einer ineffektiven Ausschreibung führen.

    Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Markterkundung gründlich ist und alle relevanten Bereiche des Marktes abdeckt.

  2. Fehlende Objektivität: Wenn die Markterkundung in einer Weise durchgeführt wird, die bestimmte Anbieter bevorzugt oder benachteiligt, kann dies zu einer Verzerrung des Wettbewerbs und möglicherweise zu rechtlichen Problemen führen.

    Vermeidung: Die Markterkundung sollte objektiv und unvoreingenommen durchgeführt werden. Alle potenziellen Anbieter sollten fair und gleich behandelt werden.

  3. Verwendung veralteter oder falscher Informationen: Wenn die bei der Markterkundung verwendeten Informationen veraltet oder falsch sind, kann dies zu falschen Schlussfolgerungen und Entscheidungen führen.

    Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass die bei der Markterkundung verwendeten Informationen aktuell und korrekt sind. Nutzen Sie vertrauenswürdige Quellen und überprüfen Sie die Informationen, wenn möglich.

  4. Mangelnde Dokumentation der Markterkundung: Eine fehlende oder unzureichende Dokumentation der Markterkundung kann es schwierig machen, die Entscheidungen der Vergabestelle zu rechtfertigen, wenn sie herausgefordert werden.

    Vermeidung: Dokumentieren Sie den Prozess und die Ergebnisse der Markterkundung sorgfältig. Diese Dokumentation kann später hilfreich sein, um Entscheidungen zu begründen und nachzuweisen, dass die Vergabestelle ihrer Pflicht zur Sorgfalt nachgekommen ist.

  5. Unzureichende Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung: Die Ergebnisse der Markterkundung sollten bei der Gestaltung der Ausschreibung und der Festlegung der Leistungsanforderungen berücksichtigt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, können die Ausschreibung und die Leistungsanforderungen unrealistisch oder unerfüllbar sein.

    Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass die Ergebnisse der Markterkundung in die Gestaltung der Ausschreibung und die Festlegung der Leistungsanforderungen einfließen.

Indem man diese gängigen Fehler kennt und Maßnahmen ergreift, um sie zu vermeiden, kann eine Vergabestelle dazu beitragen, das Vergabeverfahren effektiver und fairer zu gestalten.

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