Gesetzliche Grundlagen des Vergaberechts

Inhaltsverzeichnis

Bundesweit geltende Normen

Die gesetzlichen Grundlagen bzw. Rechtsquellen des Vergaberechtes sind umfangreich. Selbst für Juristen sind die Rechtsquellen gerade aufgrund der Verzahnung zwischen europäischem und deutschem Recht nur schwer zu durchschauen.

Es basiert auf einer Vielzahl von Regelungen, verteilt auf Erlasse und Richtlinien, Bundesgesetze, Landesgesetze und EU-Richtlinien. Ein einheitliches Vergabegesetz existiert in Deutschland zumindest bisher nicht.

Zu den bundesweit geltenden Normen für das Vergaberecht in Deutschland gehören unter anderem:

Der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

Das GWB stellt das zentrale Regelwerk im Vergaberecht dar und enthält die allgemeinen Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen und zum Rechtsschutz im Wege des [Vergabenachprüfungsverfahrens]. Es ist anwendbar für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der [EU-Schwellenwerte]. Das GWB teilt sich das Vergaberecht mit dem Kartellrecht. Damit ist das GWB das zentrale Gesetz zur Regelung von Wirtschaft und Wettbewerb.

Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV):

Die VgV dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/24/EU und ergänzt somit das GWB. Sie umfasst grundlegende Bestimmungen zum Vergabeverfahren (in Abschnitt 1) sowie Spezialregelungen zur Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen. Die VgV ist ebenfalls nur anwendbar, wenn sich die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte befindet.

Ebenfalls nicht anwendbar ist Sie bei der Vergabe durch [Sektorenauftraggeber], der [Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen] oder bei der Vergabe von [Konzessionen]. Für diese Bereiche bestehen mit der SektVO, der VSVgV und der KonzVgV spezielle Regelungswerke, die allerdings stark an die VgV angelehnt sind.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) 

Die VOB/A gilt für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen und untergliedert sich in drei Teile. In Teil A finden sich allgemeine Bestimmungen für die Vergabe, wobei der 1. Abschnitt in Teil A Regelungen für nationale Vergabeverfahren, der 2. Abschnitt in Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU Bestimmungen für EU-weite Vergabeverfahren enthält. Teil B beinhaltet die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und Teil C beinhaltet technische Vorschriften über die Ausführung und Abrechnung der jeweiligen Bauleistungen.

Im Unterschwellenbereich, also unterhalb der [EU-Schwellenwerte], sind insbesondere die Bestimmungen des 1. Abschnitt der VOB/A, die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungen (sofern noch nicht eingeführt, die VOL/A), das [Haushaltsrecht des Bundes] und der Länder sowie die Vergabegesetze sowie Verwaltungsvorschriften und Erlasse der einzelnen Bundesländer zu beachten.

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