EVB-IT System vs. EVB-IT Systemlieferung
Der EVB-IT System und EVB-IT Systemlieferung sind sich nicht nur begrifflich sehr ähnlich. Umso wichtiger ist es, die Unterschiede zu kennen und zu wissen, wann besser der eine oder der andere Vertrag zum Einsatz kommt. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die für die Abgrenzung wesentlichen Punkte.
Zunächst vorneweg: Die EVB-IT Systemlieferung haben kaufvertragsähnliche Leistungen zum Gegenstand, während die EVB-IT System ihrerseits werkvertragliche Leistungen betreffen. Maßgeblich für die Unterscheidung ist der Vertragsgegenstand:
Bei einem Kauf von bereits fertigen IT-Systemen aus einer oder mehreren Systemkomponenten (Standardsoftware und/oder Hardware), sind die EVB-IT Systemlieferungen das passende Regelwerk. Im selben Vertrag können auch weitere Leistungen wie Schulungen und Systemservice vereinbart werden, soweit diese Leistungen nicht den Schwerpunkt bilden. Der Vertrag ist insgesamt ein Kaufvertrag nach §§ 433 ff. BGB.
Bei den EVB-IT System liegt der Schwerpunkt auf der Erbringung werkvertraglicher Leistungen durch den Auftragnehmer. Dieser Vertragstyp ist für die Erstellung komplexer IT-Systeme bestimmt und bietet eine vertragliche Grundlage für die Beschaffung unterschiedlicher Leistungen in einem einheitlichen Projekt durch einen Auftragnehmer. Den EVB-IT System liegt der Gedanke des „schlüsselfertigen Bauens“ zu Grunde, d. h. die vereinbarten Leistungen werden in ihrer Gesamtheit, also als ein IT-Gesamtsystem, dem Auftraggeber abnahmebereit zur Verfügung gestellt.
Soll eine Standardsoftware hingegen angepasst werden, sollten Sie an den EVB-IT Erstellungsvertrag denken. Dieser liegt gewissermaßen – betreffend die Anpassungsleistungen − zwischen den EVB-IT Systemlieferung und EVB-IT System.
EVB IT System vs. EVB-IT Erstellung
Die Abgrenzung der EVB-IT Erstellung zu den EVB-IT System kann im Einzelfall Probleme bereiten, weil beide Musterverträge die Lieferung und Anpassung von Software betreffen. Wenn Sie sich fragen, an welchen Merkmalen die beiden Verträge voneinander zu unterscheiden sind und wie Sie den passenden Vertrag für Ihr Projekt finden, geben wir Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Kriterien:
Entscheidend ist, ob der Leistungsschwerpunkt in der reinen Erstellung oder Anpassung von Software (dann EVB-IT Erstellung) liegt, oder ob die Erstellung eines IT-Gesamtsystems aus einer oder mehreren Systemkomponenten (Standardsoftware und/oder Hardware, ggf. Individualsoftware) einschließlich weiterer Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft geschuldet ist (dann EVB-IT System).
Die EVB-IT Erstellung beziehen sich auf die Erstellung von Individualsoftware sowie die Anpassung von Standardsoftware. Gegenüber den EVB-IT System bieten die EVB-IT Erstellung den Vorteil, dass sie nur softwarebezogene Leistungen behandeln und dadurch im Vergleich zu den deutlich umfangreicheren EVB-IT System ein schlankeres Vertragsgerüst bilden. Sie eignen sich damit für klassische Software-Entwicklungsprojekte. Anwendbar ist für beide Verträge regelmäßig das Werkvertragsrecht.
Aufgrund der thematischen Überschneidung und der rechtlichen Vergleichbarkeit kann die Wahl für einen der Verträge schwer fallen. Letztlich kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an, welches Vertragsgerüst besser geeignet ist. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahlentscheidung – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Hinweis: Dieser Rechtstipp ersetzt keinen anwaltlichen Rat im Einzelfall. Er ist naturgemäß unvollständig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezogen und stellt zudem eine Momentaufnahme dar, da sich gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denkbaren Konstellationen abdecken, dient Unterhaltungs- und Erstorientierungszwecken und soll Sie zur frühzeitigen Abklärung von Rechtsfragen motivieren, nicht aber davon abhalten.
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