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Der öffentliche Auftraggeber darf einen Auftrag nur an geeignete Bieter vergeben. Die Eignung jedes Bieters wird anhand der Kriterien Fachkunde und Leistungsfähigkeit überprüft.
Grundlage der Prüfung sind die vom Bieter vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, die der öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich, also bei EU-weiten Vergabeverfahren in der Bekanntmachung vorzugeben hat. Außerdem hat der öffentliche Auftraggeber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu prüfen. Die Eignungsprüfung erfolgt unternehmensbezogen.
Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben kommt es im Kontext der Eignung sowohl seitens der Auftraggeber als auch auf Seiten der Bieter regelmäßig zu vermeidbaren Fehlern, welche sich gravierend auf die Verfahrensdurchführung (Auftraggeber) bzw. die Angebotswertung (Auftragnehmer) auswirken. Hier sind einige Beispiele und Tipps zur Vermeidung solcher Fehler:
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