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Angebotspreis

Inhaltsverzeichnis

Der Angebotspreis bezieht sich auf den Gesamtwert eines eingereichten Angebots im Rahmen eines Vergabeverfahrens.

 

Preis der Kostenkalkulation

Der Angebotspreis setzt sich in der Regel aus den einzelnen Leistungspositionen zusammen, welche der Bieter für die zu erbringenden Leistungen oder das ausgeschriebene Produkt angeboten hat.

 

Zweck des Angebotspreises

Der Angebotspreis stellt die Vergleichbarkeit der Angebote sicher und ermöglicht dem Auftraggeber die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Allerdings kann der Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit eines Angebots auch anhand anderer Anhaltspunkte ermitteln und z.B. weitere Bewertungskriterien wie Qualität, technische Merkmale oder Erfahrung des Bieters, zu erstellende Konzepte etc. ebenfalls berücksichtigt werden.

Diese Qualitätskriterien werden dann in der Regel mit dem Angebotspreis in ein bestimmtes, vom Auftraggeber vorzugebendes Verhältnis gesetzt. Aus diesem somit ermittelten Angebotswert wird sodann das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag ausgewählt, wobei die genaue Berechnung abhängig vom Einzelfall ist und stark variieren kann. Es ist daher zwingend erforderlich, die einschlägigen Vergabevorschriften und -unterlagen zu konsultieren, um genaue Informationen zur Bestimmung des Angebotswerts zu erhalten.

Wussten Sie schon?

Im Vergaberecht gibt es verschiedene Aspekte, die beim Angebotswert zu beachten sind. Hier sind einige wichtige Punkte:

  1. Kalkulation des Angebotspreises: Beim Angebotswert geht es in erster Linie um den Preis, den ein Bieter für die Ausführung des Auftrags veranschlagt. Bei der Kalkulation des Angebotspreises müssen die Bieter alle relevanten Kosten berücksichtigen, wie zum Beispiel Materialkosten, Arbeitskosten, Gemeinkosten, Gewinnmarge und etwaige Zusatzkosten. In der Regel wird der Auftraggeber konkrete Vorgaben dazu machen, welche Kostenbestandteile zu beachten sind und wie der Angebotspreis im Einzelnen aufgeschlüsselt werden soll

 

  1. Wertungskriterien: Der Angebotspreis ist oft nur eines von mehreren Wertungskriterien, die bei der Vergabe eines Auftrags berücksichtigt werden. Neben dem Preis können auch andere Faktoren wie Qualität, Erfahrung, Lieferzeit, Serviceleistungen oder ökologische Aspekte in die Bewertung einfließen. Die Vergabestelle muss die Gewichtung der einzelnen Kriterien transparent in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen mitteilen und nachvollziehbar darlegen.

 

  1. Ausschluss unangemessen niedriger Angebote: Das Vergaberecht ermöglicht es der Vergabestelle, unangemessene oder unrealistisch niedrige Angebote auszuschließen. Wenn ein Angebot den Eindruck erweckt, dass es nicht kostendeckend ist oder den geforderten Leistungsumfang nicht erfüllen kann, kann die Vergabestelle es als unangemessen betrachten und ausschließen. Im Vorfeld ist dem Bieter jedoch zwingend die Möglichkeit zu geben, seine Kalkulation zu erläutern.

 

  1. Preisverhandlungen: In bestimmten Fällen kann die Vergabestelle Preisverhandlungen mit den Bietern führen, um eine bessere Preisgestaltung zu erzielen. Hierbei müssen jedoch die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz gewahrt werden. Preisverhandlungen müssen fair und diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Zudem muss der Auftraggeber in derartigen Fällen besondere Sorgfalt darauf verwenden, dass Verfahren eingehend und nachvollziehbar zu dokumentieren.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Regelungen, welche der Auftraggeber zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots heranzieht, je nach Einzelfall stark variieren können. Der Auftraggeber hat dabei ein sehr breites Spektrum an Möglichkeiten, welche lediglich durch die vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit begrenzt sind. Da es abgesehen davon kaum konkrete gesetzliche Grenzen gibt, ist die Rechtmäßigkeit der seitens des Auftraggebers gewählten Methodik für Bieter oftmals nur schwer zu überprüfen. Es empfiehlt sich daher gerade bei komplexeren Bewertungsmethoden, welche nicht lediglich auf den Angebotspreis abstellen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn auch aufseiten der Auftraggeber unterlaufen sowohl bei der Konzipierung als auch der Bewertung an sich regelmäßig Fehler, welche dem Bieter seinen Auftrag kosten können.

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