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Jedem Vergabeverfahren sollte eine Markterkundung vorausgehen. Manchmal besteht sogar eine (oftmals fördermittelrechtliche) Pflicht zur Durchführung einer Markterkundung. So kann sich der öffentliche Auftraggeber einen Überblick über die potentiellen Bieter, am Markt zur Verfügung stehenden Produkte und Methoden sowie aufgerufene Preise verschaffen. Auch kann die Markterkundung als Grundlage zur Erstellung der Vergabeunterlagen, zur Ermittlung der richtigen Vergabeverfahrensart oder der Auftragswertschätzung dienen. Der Auftraggeber darf zur Erkundung des Marktes auch bei bekannten Unternehmen anfragen und konkrete technische Details oder auch Preise und deren Zusammensetzung erfragen. Selbstredend ist er verpflichtet, die spätere Ausschreibung wettbewerbsoffen und produktneutral vorzunehmen. Es empfiehlt sich für den öffentlichen Auftraggeber, zur Sicherstellung der Transparenz die Markterkundung zu dokumentieren.
Verboten ist es, die Markterkundung im Wege eines Vergabeverfahrens durchzuführen. Wird also ein Vergabeverfahren nur zu Informationszwecken durchgeführt, ohne dass ein Zuschlag beabsichtigt ist, so ist das unzulässig. Die Bieter sollen vor dem Aufwand einer Angebotserstellung ohne Aussicht auf Zuschlagserteilung geschützt werden.
Video: Markerkundung
Auf unserem YouTube-Kanal abante Rechtsanwälte haben wir für Sie alle Informationen als kompaktes und klares Video vorbereitet.
Die Markterkundung im Vergaberecht ist ein wichtiger Schritt, um die Marktbedingungen, die technischen Möglichkeiten, die potenziellen Anbieter und ihre Leistungsfähigkeit zu verstehen. Sie hilft bei der Festlegung realistischer Leistungsanforderungen und Preisrahmen und trägt dazu bei, dass das Ausschreibungsverfahren effektiv und wettbewerbsorientiert gestaltet wird. Bei der Durchführung der Markterkundung können jedoch Fehler auftreten:
Indem man diese gängigen Fehler kennt und Maßnahmen ergreift, um sie zu vermeiden, kann eine Vergabestelle dazu beitragen, das Vergabeverfahren effektiver und fairer zu gestalten.
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