Vergaberechtslexikon
Vergaberecht
Vergaberecht: Transparenz, Wettbewerb und Effizienz
Vergaberecht ist die Gesamtheit derjenigen Regeln, die dem Staat und dessen Untergliederungen – wobei schon bei der Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Bestimmungen so mancher Streit beginnt – eine bestimmte Vorgehensweise bei der Beschaffung von Waren, Gütern oder Leistungen jeder Art vorschreiben. Es umfasst auch die Rechte und Verfahrensregeln, die den Bewerbern, Bietern und Auftragnehmern Rechtsschutz gewähren.
Im Kern soll das Vergaberecht die Einhaltung der Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung sicherstellen. Es regelt, wie Aufträge zu Bau‑, Liefe- und Dienstleistungen zu vergeben sind. Zugleich soll das Vergaberecht helfen, die Beschaffung des öffentlichen Auftraggebers zu strukturieren und möglichst effizienter zu gestalten. Der öffentliche Auftraggeber soll, den zur Erfüllung seines Bedarfs am besten geeigneten Bewerber finden und vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren können.
Video: Übersicht über das Vergaberecht. Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze
Wir haben für Sie ein kompaktes Video vorbereitet, dass die gesetzlichen Grundlagen und Grundsätze des Vergaberechts kompakt und verständlich darstellt. Erfahren Sie hier noch einmal welche Regeln für die Beschaffung von Waren, Gütern und Dienstleistungen jeder Art im Rahmen der öffentlichen Beschaffung und für Zuwendungsempfänger gelten.
Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026
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