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Vergaberechtslexikon

Ver­ga­be­recht

Ver­ga­be­recht: Trans­pa­renz, Wett­be­werb und Effi­zi­enz

Ver­ga­be­recht ist die Gesamt­heit der­je­ni­gen Regeln, die dem Staat und des­sen Unter­glie­de­run­gen – wobei schon bei der Anwend­bar­keit der ver­ga­be­recht­li­chen Bestim­mun­gen so man­cher Streit beginnt – eine bestimm­te Vor­ge­hens­wei­se bei der Beschaf­fung von Waren, Gütern oder Leis­tun­gen jeder Art vor­schrei­ben. Es umfasst auch die Rech­te und Ver­fah­rens­re­geln, die den Bewer­bern, Bie­tern und Auf­trag­neh­mern Rechts­schutz gewäh­ren.

Im Kern soll das Ver­ga­be­recht die Ein­hal­tung der Grund­sät­ze des Wett­be­werbs, der Trans­pa­renz und der Gleich­be­hand­lung sicher­stel­len. Es regelt, wie Auf­trä­ge zu Bau‑, Lie­fe- und Dienst­leis­tun­gen zu ver­ge­ben sind. Zugleich soll das Ver­ga­be­recht hel­fen, die Beschaf­fung des öffent­li­chen Auf­trag­ge­bers zu struk­tu­rie­ren und mög­lichst effi­zi­en­ter zu gestal­ten. Der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber soll, den zur Erfül­lung sei­nes Bedarfs am bes­ten geeig­ne­ten Bewer­ber fin­den und vom bes­ten Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis pro­fi­tie­ren kön­nen.

Video: Über­sicht über das Ver­ga­be­recht. Gesetz­li­che Grund­la­gen und Grund­sät­ze

Wir haben für Sie ein kom­pak­tes Video vor­be­rei­tet, dass die gesetz­li­chen Grund­la­gen und Grund­sät­ze des Ver­ga­be­rechts kom­pakt und ver­ständ­lich dar­stellt. Erfah­ren Sie hier noch ein­mal wel­che Regeln für die Beschaf­fung von Waren, Gütern und Dienst­leis­tun­gen jeder Art im Rah­men der öffent­li­chen Beschaf­fung und für Zuwen­dungs­emp­fän­ger gel­ten.

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026

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