War­um sind Rang­fol­ge-Rege­lun­gen in EVB-IT Ver­trä­gen sinn­voll?

Haben Sie sich auch schon ein­mal gefragt, wie­so die Ver­ga­be­stel­le in EVB-IT Ver­trä­gen die Gel­tung der Anla­gen in einer bestimm­ten Rei­hen­fol­ge fest­le­gen kann? Hier erklä­ren wir Ihnen, wel­chen Sinn die­se Rang­fol­ge­re­ge­lung hat.

In den EVB-IT Ver­trä­gen fin­det sich unter der Auf­lis­tung der Anla­gen der fol­gen­de Zusatz: „Es gel­ten die Anla­gen in fol­gen­der Rei­hen­fol­ge: _____“

Die Ver­ga­be­stel­le kann also die Rang­fol­ge der ein­zel­nen Anla­gen bestim­men. Dies ist vor allem bei sehr umfang­rei­chen Ver­ga­ben rat­sam – denn je mehr Unter­la­gen in den Ver­trag ein­be­zo­gen wer­den müs­sen, des­to eher ver­liert man den Über­blick über die dort ein­zeln auf­ge­führ­ten Rege­lun­gen. Es kann daher vor­kom­men, dass man Wider­sprü­che zwi­schen den Aus­füh­run­gen ein­zel­ner Doku­men­te über­sieht oder dass sich sol­che Wider­sprü­che über­haupt erst nach Ver­trags­schluss zei­gen. Wenn in sol­chen Fäl­len kei­ne Rang­fol­ge ver­ein­bart wur­de, ist nicht klar, wel­ches Doku­ment vor­geht – dies muss dann aus­ver­han­delt wer­den, schlimms­ten­falls vor Gericht. Eine kla­re Rang­fol­ge­re­ge­lung im Ver­trag beugt sol­chen Streit­fäl­len vor, indem sie von vorn­her­ein eine kla­re Bestim­mung des Ver­trags­in­halts ermög­licht.

Wir hof­fen, die­se Erklä­rung war hilf­reich. Ger­ne beant­wor­ten wir alle Ihre wei­te­ren Fra­gen in einem per­sön­li­chen (Telefon-)Gespräch. Zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren.

*Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten.

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