Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wieso die Vergabestelle in EVB-IT Verträgen die Geltung der Anlagen in einer bestimmten Reihenfolge festlegen kann? Hier erklären wir Ihnen, welchen Sinn diese Rangfolgeregelung hat.
In den EVB-IT Verträgen findet sich unter der Auflistung der Anlagen der folgende Zusatz: „Es gelten die Anlagen in folgender Reihenfolge: _____“
Die Vergabestelle kann also die Rangfolge der einzelnen Anlagen bestimmen. Dies ist vor allem bei sehr umfangreichen Vergaben ratsam – denn je mehr Unterlagen in den Vertrag einbezogen werden müssen, desto eher verliert man den Überblick über die dort einzeln aufgeführten Regelungen. Es kann daher vorkommen, dass man Widersprüche zwischen den Ausführungen einzelner Dokumente übersieht oder dass sich solche Widersprüche überhaupt erst nach Vertragsschluss zeigen. Wenn in solchen Fällen keine Rangfolge vereinbart wurde, ist nicht klar, welches Dokument vorgeht – dies muss dann ausverhandelt werden, schlimmstenfalls vor Gericht. Eine klare Rangfolgeregelung im Vertrag beugt solchen Streitfällen vor, indem sie von vornherein eine klare Bestimmung des Vertragsinhalts ermöglicht.
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*Dieser Rechtstipp ersetzt keinen anwaltlichen Rat im Einzelfall. Er ist naturgemäß unvollständig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezogen und stellt zudem eine Momentaufnahme dar, da sich gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denkbaren Konstellationen abdecken, dient Unterhaltungs- und Erstorientierungszwecken und soll Sie zur frühzeitigen Abklärung von Rechtsfragen motivieren, nicht aber davon abhalten.