Mann wird von Warnungsschild erschlagen als Beitragsbild für die Erwiderung auf das Burgi-Gutachten zur gemeinsamen Planungs- und Ausführungsvergabe

Die gemein­sa­me Ver­ga­be von Pla­nungs- und Aus­füh­rungs­leis­tun­gen – Kei­ne ech­te Lösung

„Im Recht ist l‘art pour l’art aber eben noch nicht mal l‘art.“ (Dr. Chris­toph Kins, zitiert nach Vergabeblog.de vom 21/05/2024, Nr. 56576)

Strei­chung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV als Anlass für die Dis­kus­si­on

Am 16. Juni 2023 fass­te der Bun­des­rat die Ent­schlie­ßung, dass § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV gestri­chen wird (s. Bun­des­rat, Druck­sa­che 203/23) und gab gleich­zei­tig den Län­dern den Auf­trag „klar­stel­len­de
Erläu­te­run­gen zur künf­ti­gen rechts­si­che­ren Berech­nung des geschätz­ten Auf­trags­wer­tes im Fal­le von Bau- und Pla­nungs­leis­tun­gen für die Ermitt­lung des ein­schlä­gi­gen EU-Schwel­len­wer­tes in der Pra­xis zur Ver­fü­gung zu stel­len“ (zitiert nach Bun­des­rat, Druck­sa­che 203/23). Am 16. August 2023 ver­öf­fent­lich­te das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) die klar­stel­len­den Erläu­te­run­gen, die auf der BMWK unter die­sem Link abzu­ru­fen sind.

Kurz­fas­sung des Bur­gi-Gut­ach­tens

Ein Vor­schlag, wie zukünf­tig der Auf­trags­wert ermit­telt wer­den kann, ist das im Febru­ar 2024 ver­öf­fent­lich­te und von der Bun­des­in­ge­nieur­kam­mer e.V. (BIngK), dem AHO Aus­schuss der Ver­bän­de und Kam­mern der Inge­nieu­re und Archi­tek­ten für die Hono­rar­ord­nung e.V., der Bun­des­ar­chi­tek­ten­kam­mer e.V. (BAK) und dem Ver­band Bera­ten­der Inge­nieu­re e.V. (VBI) in Auf­trag gege­be­ne Gut­ach­ten von Prof. Dr. iur. Mar­tin Bur­gi zur gemein­sa­men Ver­ga­be von Auf­trä­gen für Pla­nungs- und Bau­leis­tun­gen. Ver­ein­facht und kurz gesagt, kommt das Gut­ach­ten zu dem Schluss, dass mit der Strei­chung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV neben den bei­den bis­he­ri­gen Mög­lich­kei­ten der getrenn­ten Ver­ga­be sowie der Gesamt­ver­ga­be sich eine alter­na­ti­ve Beschaf­fungs­form, näm­lich die der gemein­sa­men Ver­ga­be ergibt.

Erwi­de­rung zum Gut­ach­ten zeigt Schwach­stel­len auf

Kei­ne über­zeu­gen­de Alter­na­ti­ve, wie die Erwi­de­rung auf vergabeblog.de von Dr. Chris­toph Kins zeigt. In sei­nem Bei­trag geht Dr. Kins zuerst auf die Kern­punk­te des Gut­ach­tens ein und erläu­tert anschlie­ßend an wel­chen Stel­len – Ver­men­gung von Auf­trags­wert und Schwel­len­wert, der unver­ständ­li­che Ver­weis auf § 112 Abs. 3 GWB und Umge­hungs­prü­fung ohne Ein­ord­nung in das gel­ten­de Recht – der ers­te Teil des Gut­ach­tens in der Argu­men­ta­ti­on nicht über­zeu­gend ist. Den­noch bie­tet sei­ne Erwi­de­rung auch zwei Argu­men­ta­ti­ons­wei­sen, mit denen even­tu­ell das Gut­ach­ten gehal­ten wer­den kann. Das Fazit bleibt den­noch ernüch­ternd: Neben den aus­führ­li­cher bespro­che­nen Schwä­chen han­delt es sich bei dem Bur­gi-Gut­ach­ten vor allem, um eine schwa­che theo­re­ti­sche Aus­füh­rung, die etwa­ige prak­ti­sche Aspek­te bei der Durch­füh­rung der gemein­sa­men Ver­ga­be zusätz­lich außen vor lässt.

Die Erwi­de­rung zum Gut­ach­ten zum Wei­ter­le­sen

Titel: Die „gemein­sa­me“ Ver­ga­be von Pla­nungs- und Aus­füh­rungs­leis­tun­gen ist kei­ne Lösung – eine Erwi­de­rung auf das Bur­gi-Gut­ach­ten vom Febru­ar 2024
Autor: Dr. Chris­toph Kins
Ver­öf­fent­li­chungs­da­tum: 21. Mai 2024
Voll­text auf vergabeblog.de

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