Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 8. Juli 2025 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) vorgelegt und zahlreiche Fachverbände und Experten zur Stellungnahme aufgefordert.
Reformen bringen Prozesse voran. Wir von abante bringen Vergaben voran. Dies ist unser Kerngeschäft, unsere Passion. Entsprechend interessiert verfolgen wir den politischen Reformwillen der Bundesregierung bezogen auf eine Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Es war uns daher ein Anliegen, eine fundierte juristische Stellungnahme in das Verfahren einzubringen.
Ambitioniertes Reformziel mit Schwächen im Detail
Der Gesetzentwurf umfasst Änderungen im vierten Teil des GWB sowie in flankierenden Regelwerken wie der Bundeshaushaltsordnung, dem Haushaltsgrundsätzegesetz und den Vergabeverordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV). Ziel ist es, die öffentliche Auftragsvergabe effizienter zu gestalten und so insbesondere Infrastrukturprojekte schneller umzusetzen.
Dieses Ziel ist legitim und ehrbar. Unsere Kanzlei sieht jedoch gravierende praktische und rechtsstaatliche Defizite in zentralen Punkten des Entwurfs und plädiert daher für:
- den Erhalt und Ausbau effektiven Rechtsschutzes,
- eine klarere, praxisgerechte Regelung zur Losaufteilung,
- die Reduktion unnötiger Bürokratie sowie
- eine sachgerechte Reform der Verwendungsnachweisprüfung.
Viele Regelungen verfehlen ihr Ziel
Unsere Stellungnahme macht deutlich, dass die Zielsetzung des Entwurfs – die tatsächliche Beschleunigung von Vergabeverfahren – zwar grundsätzlich begrüßenswert ist, die gewählten Mittel jedoch teilweise das Gegenteil bewirken könnten.
So lehnen wir insbesondere die vorgesehenen Einschränkungen beim vergaberechtlichen Rechtsschutz ab. Die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung bei Nachprüfungsverfahren (§ 173 GWB-RefE) widerspricht dem verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz. Auch die Einführung zusätzlicher bürokratischer Dokumentationspflichten sowie teils unklare oder unionsrechtswidrige Neuregelungen werden von uns deutlich kritisiert.
Drei zentrale strukturelle Herausforderungen
Aus unserer Sicht werden mit dem vorgelegten Entwurf zentrale strukturelle Schwächen des geltenden Vergaberechts nicht hinreichend adressiert. Wir heben in unserer Stellungnahme drei besonders praxisrelevante Aspekte hervor:
- Fehlgeleitete Reformen beim Rechtsschutz: Statt Zugangshürden zu erhöhen, sollte das Nachprüfungsverfahren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen kostengünstiger und zugänglicher werden.
- Abkehr von einer übermäßigen richterlichen Detailprüfung beim Losgrundsatz: Wir plädieren für eine gesetzlich klar definierte Kompensationslösung über ein Mittelstandsförderungskonzept anstelle schwer praktikabler Ausnahmetatbestände. Statt schwer anwendbarer Ausnahmen sollte die Abwägungskompetenz stärker beim Auftraggeber liegen.
- Unklare Verwendungsnachweisprüfungen als Investitionshemmnis: Wir fordern mehr Rechtsklarheit und Verhältnismäßigkeit in der Nachweisprüfung, um unnötige Rückforderungen und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
Fachexpertise im Gesetzgebungsverfahren
Mit unserer Stellungnahme bringen wir unsere breite Praxiserfahrung in das Gesetzgebungsverfahren ein. Denn als bundesweit tätige Kanzlei mit einem spezialisierten Team aus Fachanwälten für Vergaberecht sehen wir es als unsere Verantwortung, die Entwicklung des Vergaberechts konstruktiv mitzugestalten.
Die vollständige Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden: 2025-07-28 SN zum RefE Vergabebeschleunigung
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