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aban­te gewinnt Ver­ga­be­rechts­exper­ten Dr. Marc Pau­ka für Stand­ort Bonn

Erfah­re­ner Spe­zia­list ver­stärkt Ver­ga­be­rechts­pra­xis und beglei­tet Stand­ort­auf­bau

Leipzig/Bonn, 17. April 2026. Die über­re­gio­na­le Ver­ga­be­rechts­kanz­lei aban­te Rechts­an­wäl­te setzt ihren Wachs­tums­kurs fort und ist ab dem 1. Mai 2026 mit einem wei­te­ren Stand­ort in Bonn ver­tre­ten. Mit dem Auf­bau des neu­en Büros ver­stärkt zugleich Dr. Marc Pau­ka, Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Ver­ga­be­recht, das anwalt­li­che Team der spe­zia­li­sier­ten Kanz­lei.

Dr. Pau­ka ver­fügt über mehr als 20 Jah­re Erfah­rung im öffent­li­chen Wirt­schafts­recht. Sei­ne Tätig­keits­schwer­punk­te lie­gen im Ver­ga­be­recht, im öffent­li­chen Preis­recht sowie bei Beschaf­fun­gen im Bereich Ver­tei­di­gung und Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie. Zuletzt lei­te­te er über meh­re­re Jah­re den Bereich „Public Pro­cu­re­ment Law“ bei der BWI GmbH in Bonn, dem IT-Sys­tem­haus der Bun­des­wehr. Zuvor war er unter ande­rem bei der KfW sowie in inter­na­tio­na­len und spe­zia­li­sier­ten Wirt­schafts­kanz­lei­en tätig.

Neben sei­ner anwalt­li­chen Tätig­keit ist Dr. Pau­ka für sei­ne lang­jäh­ri­ge Tätig­keit als Refe­rent und Fach­au­tor bun­des­weit bekannt. Er ist Her­aus­ge­ber und Autor meh­re­rer Stan­dard­wer­ke im Ver­ga­be- und Preis­recht, war Mit­be­grün­der und Mode­ra­tor des renom­mier­ten Deut­schen Preis­rechts­ta­ges und ist Lehr­be­auf­trag­ter für Preis- und Ver­ga­be­recht.

„aban­te ist die größ­te Ver­ga­be­rechts­kanz­lei in Deutsch­land mit einer Aus­rich­tung und Spe­zia­li­sie­rung nur auf die­ses bedeu­ten­de Gebiet. Nach mei­ner Inhouse-Tätig­keit bei der BWI GmbH möch­te ich wei­ter­hin im Bereich Ver­tei­di­gung und IT-Beschaf­fung tätig sein und dazu bei­tra­gen, die öffent­li­che Beschaf­fung in die­sen sen­si­blen Berei­chen recht­lich fun­diert zu beglei­ten“, so Dr. Pau­ka zu sei­nem Wech­sel.

„Mit Dr. Pau­ka gewin­nen wir einen aus­ge­wie­se­nen Exper­ten mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung sowohl in der anwalt­li­chen Bera­tung als auch in der Inhouse-Pra­xis eines zen­tra­len öffent­li­chen Auf­trag­ge­bers“, kom­men­tiert aban­te Geschäfts­füh­rer Dr. Chris­toph Kins. „Sei­ne beson­de­re Exper­ti­se im Preis­recht sowie im Bereich Ver­tei­di­gung und IT ergänzt unser Bera­tungs­port­fo­lio in idea­ler Wei­se und stärkt zugleich unse­ren neu­en Stand­ort in Bonn.“

Mit der Eröff­nung des Bon­ner Büros baut aban­te die bun­des­wei­te Prä­senz wei­ter aus und grün­det den ers­ten Stand­ort in Nord­rhein-West­fa­len. Neben den bestehen­den Stand­or­ten in Ber­lin, Leip­zig, Mag­de­burg, Mün­chen und Frank­furt am Main ist die Kanz­lei damit künf­tig auch in einer zen­tra­len Regi­on für öffent­li­che Beschaf­fung, Ver­tei­di­gung und IT-Ver­ga­ben unmit­tel­bar vor Ort ver­tre­ten.

Bei Fra­gen wen­den Sie sich bit­te an Dr. Chris­toph Kins (Geschäfts­füh­rung) oder an Mir­jam Schmidt (Pres­se) unter kins@abante.de und m.schmidt@abante.de

Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

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