Vergaberechtslexikon
Leistungsbeschreibung
Was umfasst die Leistungsbeschreibung?
Die Leistungsbeschreibung ist das wohl wesentlichste Element und das „Herzstück“ der Vergabeunterlagen. In ihr werden die zu erbringenden Leistungen, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens beschafft werden sollen, beschrieben.
Die Leistungsbeschreibung umfasst in der Regel detaillierte Angaben zu den technischen Spezifikationen, den Umfang der Leistungen, den Zeitrahmen, die Qualität, die Anforderungen an Lieferungen oder Dienstleistungen und andere relevante Informationen. Sie ermöglicht es den Bietern, ihre Angebote entsprechend auszurichten und zu gewährleisten, dass ihre Vorschläge den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen.
Die Leistungsbeschreibung muss eindeutig und erschöpfend sein (§ 121 GWB) und sollte die Beschaffung präzise, klar und eindeutig beschreiben, um sicherzustellen, dass die Bieter die Anforderungen verstehen und ihre Angebote darauf abstimmen können.
Sie kann verschiedene Elemente enthalten, wie zum Beispiel:
- Technische Spezifikationen: Eine detaillierte Beschreibung der technischen Anforderungen, einschließlich Größe, Gewicht, Materialien, Ausstattung und anderen technischen Merkmalen.
- Funktionalität: Möchte der Auftraggeber keine expliziten Vorgaben in technischer Hinsicht machen, bietet sich eine funktionale Leistungsbeschreibung an. In ihr werden (nur) die gewünschten Funktionen und Leistungen des Produkts oder der beschrieben. Es obliegt dann dem Bieter, die zur Leistungsausführung erforderlichen Arbeitsschritte festzulegen.
- Zeitlicher Rahmen: Angaben zum Beginn und Ende des Projekts oder der Leistungserbringung sowie zu etwaigen Meilensteinen oder Zwischenschritten.
- Qualitätsanforderungen: Spezifische Anforderungen an die Qualität der Leistungen oder des Produkts, wie z. B. Zertifizierungen, Normen oder Standards, die erfüllt werden müssen. Es muss dem Bieter aber möglich sein, darzulegen, dass seine Leistung dazu mindestens gleichwertig ist.
- Lieferbedingungen: Informationen zu Lieferzeiten, Transport, Verpackung und sonstigen logistischen Aspekten.
- Sicherheitsbestimmungen: Anforderungen in Bezug auf Sicherheitsstandards, Arbeitsschutz, Datenschutz oder andere relevante Sicherheitsaspekte.
Die Leistungsbeschreibung sollte die wesentlichen Anforderungen des Auftraggebers widerspiegeln und gleichzeitig den [Grundsätzen des Vergaberechts], wie zum Beispiel der Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Bieter, entsprechen. Eine klare und umfassende Leistungsbeschreibung erleichtert den Bietern die Vorbereitung ihrer Angebote und ermöglicht dem Auftraggeber eine objektive Bewertung der eingegangenen Vorschläge.
Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026
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