Vergaberechtslexikon
Angebotspreis
Der Angebotspreis bezieht sich auf den Gesamtwert eines eingereichten Angebots im Rahmen eines Vergabeverfahrens.
Preis der Kostenkalkulation
Der Angebotspreis setzt sich in der Regel aus den einzelnen Leistungspositionen zusammen, welche der Bieter für die zu erbringenden Leistungen oder das ausgeschriebene Produkt angeboten hat.
Zweck des Angebotspreises
Der Angebotspreis stellt die Vergleichbarkeit der Angebote sicher und ermöglicht dem Auftraggeber die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Allerdings kann der Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit eines Angebots auch anhand anderer Anhaltspunkte ermitteln und z.B. weitere Bewertungskriterien wie Qualität, technische Merkmale oder Erfahrung des Bieters, zu erstellende Konzepte etc. ebenfalls berücksichtigt werden.
Diese Qualitätskriterien werden dann in der Regel mit dem Angebotspreis in ein bestimmtes, vom Auftraggeber vorzugebendes Verhältnis gesetzt. Aus diesem somit ermittelten Angebotswert wird sodann das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag ausgewählt, wobei die genaue Berechnung abhängig vom Einzelfall ist und stark variieren kann. Es ist daher zwingend erforderlich, die einschlägigen Vergabevorschriften und ‑unterlagen zu konsultieren, um genaue Informationen zur Bestimmung des Angebotswerts zu erhalten.
Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026
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