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Vergaberechtslexikon

Ange­bots­preis

Der Ange­bots­preis bezieht sich auf den Gesamt­wert eines ein­ge­reich­ten Ange­bots im Rah­men eines Ver­ga­be­ver­fah­rens.

Preis der Kos­ten­kal­ku­la­ti­on

Der Ange­bots­preis setzt sich in der Regel aus den ein­zel­nen Leis­tungs­po­si­tio­nen zusam­men, wel­che der Bie­ter für die zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen oder das aus­ge­schrie­be­ne Pro­dukt ange­bo­ten hat.

Zweck des Ange­bots­prei­ses

Der Ange­bots­preis stellt die Ver­gleich­bar­keit der Ange­bo­te sicher und ermög­licht dem Auf­trag­ge­ber die Ermitt­lung des wirt­schaft­lichs­ten Ange­bots. Aller­dings kann der Auf­trag­ge­ber die Wirt­schaft­lich­keit eines Ange­bots auch anhand ande­rer Anhalts­punk­te ermit­teln und z.B. wei­te­re Bewer­tungs­kri­te­ri­en wie Qua­li­tät, tech­ni­sche Merk­ma­le oder Erfah­rung des Bie­ters, zu erstel­len­de Kon­zep­te etc. eben­falls berück­sich­tigt wer­den.

Die­se Qua­li­täts­kri­te­ri­en wer­den dann in der Regel mit dem Ange­bots­preis in ein bestimm­tes, vom Auf­trag­ge­ber vor­zu­ge­ben­des Ver­hält­nis gesetzt. Aus die­sem somit ermit­tel­ten Ange­bots­wert wird sodann das wirt­schaft­lichs­te Ange­bot für den Zuschlag aus­ge­wählt, wobei die genaue Berech­nung abhän­gig vom Ein­zel­fall ist und stark vari­ie­ren kann. Es ist daher zwin­gend erfor­der­lich, die ein­schlä­gi­gen Ver­ga­be­vor­schrif­ten und ‑unter­la­gen zu kon­sul­tie­ren, um genaue Infor­ma­tio­nen zur Bestim­mung des Ange­bots­werts zu erhal­ten.

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026

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