Alle zwei Jahre passt die Europäische Kommission die Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren an. Zum 1. Januar 2026 tritt die nächste Neufestsetzung in Kraft. Die Werte sinken dabei im Vergleich zum letzten Geltungszeitraum leicht ab.
Rechtlicher Hintergrund der Anpassung
Die regelmäßige Neufestsetzung der Schwellenwerte erfolgt allein anhand mathematischer Verfahren. Ziel ist es, Wechselkursschwankungen zwischen den Unterzeichnerstaaten des GPA (Agreement on Government Procurement) auszugleichen.
Das Vergaberecht nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet nur dann Anwendung, wenn der Netto-Auftragswert diese EU-weit einheitlichen Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.
Die neuen Werte im Überblick
Mit den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2512 vom 22. Oktober 2025 wurden die folgenden Werte festgelegt, die für alle Verfahren ab dem 01.01.2026 verbindlich sind.
Fazit für die Praxis
Für öffentliche Auftraggeber bedeutet die Absenkung der Schwellenwerte, dass künftig bereits geringere Auftragssummen eine EU-weite Ausschreibungspflicht auslösen können. Insbesondere bei Bauaufträgen im Sektorenbereich sinkt der Wert deutlich um 144.000 EUR.
Richtlinie | Auftragsart (Kurzfassung) | Alter Schwellenwert (EUR) | Neuer Schwellenwert (EUR) |
2014/25/EU | Liefer-/Dienstleistungen (Sektoren) | 443.000 | 432.000 |
Bauaufträge (Sektoren) | 5.548.000 | 5.404.000 | |
2014/24/EU | Bauaufträge (Klassisch) | 5.538.000 | 5.404.000 |
Liefer-/Dienstleistungen (Zentrale Behörde) | 143.000 | 140.000 | |
Liefer-/Dienstleistungen (Subzentrale Behörden) | 221.000 | 216.000 | |
2014/23/EU | Konzessionen | 5.538.000 | 5.404.000 |
Art. 15 Höhe der Schwellenwerte | Alter Schwellenwert (EUR) | Neuer Schwellenwert (EUR) | Absenkungen (EUR) |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe | 443.000 | 432.000 | 11.000 |
Bauaufträge | 5.548.000 | 5.404.000 | 144.00 |
Soziale und besondere Dienstleistungen (Anhang XVII) | 1.000.000 | 1.000.000 | 0 |
Artikel 4 Höhe der Schwellenwerte | Alter Schwellenwert (EUR) | Neuer Schwellenwert (EUR) | Absenkung (EUR) |
Öffentliche Bauaufträge | 5.538.000 | 5.404.000 | 134.000 |
Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Zentrale Regierungsbehörden) | 143.000 | 140.000 | 3.000 |
Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Subzentrale öffentliche Auftraggeber) | 221.000 | 216.000 | 5.000 |
Artikel 13 (Subventionierte Aufträge) | Alter Schwellenwert (EUR) | Neuer Schwellenwert (EUR) | Absenkung (EUR) |
Subventionierte Bauaufträge (>50 % subventioniert) | 5.538.000 | 5.404.000 | 134.000 |
Subventionierte Dienstleistungsaufträge (mit Bauauftrag verbunden) | 221.000 | 216.000 | 5.000 |
Artikel 8 Schwellenwert | Alter Schwellenwert (EUR) | Neuer Schwellenwert (EUR) | Absenkung (EUR) |
Konzessionen (Vertragswert) | 5.538.000 | 5.404.000 | 134.000 |