Seit dem 1. Mai 2026 gilt das Bundestariftreuegesetz. Es führt eine Tariftreueregelung für öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ein.
Für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen ergeben sich daraus neue Anforderungen an die Vergabeunterlagen, die Auftragsausführung und die Dokumentation der Arbeitsbedingungen.
In unserem Video erläutert Daniel Schölzel, Rechtsanwalt bei abante, die wesentlichen Regelungen und ordnet ihre praktischen Auswirkungen ein.
Im Mittelpunkt stehen die Aufgaben der neuen Prüfstelle Bundestariftreue, die Abgrenzung zu bestehenden Kontrollstrukturen, die verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten und das Verhältnis zu weiteren Tariftreueregelungen.
Unser Video zum Beitrag:
Ziel und Anwendungsbereich des Bundestariftreuegesetzes
Das Bundestariftreuegesetz soll tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge stärken. Unternehmen sollen öffentliche Aufträge nicht allein deshalb günstiger anbieten können, weil sie ihren Arbeitnehmern niedrigere Arbeitsbedingungen gewähren als tarifgebundene Wettbewerber.
Das Gesetz gilt grundsätzlich für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen des Bundes ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Erfasst werden Leistungen, die innerhalb Deutschlands erbracht werden. Vergabeverfahren, die bis zum 1. Mai 2026 eingeleitet wurden, bleiben nach der Übergangsregelung des § 16 BTTG unberührt.
Bundesauftraggeber müssen dem Auftragnehmer als Ausführungsbedingung verbindlich vorgeben, dass er den bei der Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmern mindestens die jeweils festgesetzten Arbeitsbedingungen gewährt. Welche Arbeitsbedingungen gelten, wird nach § 5 BTTG durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestimmt. Erfasst werden können insbesondere die Entlohnung, der bezahlte Mindestjahresurlaub sowie Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausen.
Die Prüfstelle Bundestariftreue
Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung übernimmt die Prüfstelle Bundestariftreue. Sie wird nach § 8 Absatz 1 BTTG bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingerichtet. Die mit der Prüfstelle verbundenen Kosten werden vom Bund erstattet.
Die Prüfstelle kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß vorliegen. Solche Anhaltspunkte können sich insbesondere aus Hinweisen von Arbeitnehmern oder sonstigen Dritten ergeben. Auch Bundesauftraggeber sind verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Anhaltspunkte unverzüglich an die Prüfstelle weiterzugeben.
Die Kontrollen erfolgen damit anlassbezogen. Die Bundesauftraggeber müssen der Prüfstelle die für eine Kontrolle erforderlichen Vergabeunterlagen übermitteln. Nach Abschluss der Kontrolle informiert die Prüfstelle den jeweiligen Bundesauftraggeber über das Ergebnis und spricht eine Handlungsempfehlung aus.
Verhältnis zu den Kontrollen der Zollverwaltung
Im Video greift Daniel Schölzel auch die Frage auf, weshalb für die Kontrolle der Bundestariftreue eine neue Prüfstelle geschaffen wurde. Die Zollverwaltung verfügt bereits über Strukturen und Erfahrungen bei der Kontrolle arbeitsrechtlicher Vorgaben. Nach § 14 MiLoG sind die Behörden der Zollverwaltung insbesondere für die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zuständig.
Das Bundestariftreuegesetz begründet daneben eine eigenständige Zuständigkeit. Während die Zollverwaltung weiterhin die Einhaltung der gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen kontrolliert, konzentriert sich die Prüfstelle Bundestariftreue auf die besonderen Pflichten aus dem BTTG und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen.
Die eigenständige Prüfstelle ermöglicht eine Spezialisierung auf die Besonderheiten der öffentlichen Auftragsvergabe. Zugleich entstehen neue Schnittstellen zwischen Auftraggebern, Auftragnehmern, Prüfstelle und weiteren Behörden. Für die praktische Umsetzung wird es deshalb auf eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und einen funktionierenden Informationsaustausch ankommen.
Nachweis- und Dokumentationspflichten
Nach § 9 BTTG müssen Auftragnehmer durch geeignete Unterlagen dokumentieren, dass sie ihr Tariftreueversprechen einhalten. Auf Anforderung sind diese Unterlagen der Prüfstelle Bundestariftreue vorzulegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Nachweis durch ein Zertifikat einer geeigneten Präqualifizierungsstelle erleichtert werden.
Die Pflichten beschränken sich nicht auf den unmittelbaren Auftragnehmer. Dieser muss auch von seinen Nachunternehmern und den eingesetzten Verleihern verlangen, die maßgeblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Der Auftragnehmer muss die Einhaltung zudem durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.
Für Unternehmen empfiehlt es sich deshalb, die erforderlichen Nachweise frühzeitig in die internen Abläufe zu integrieren. Dabei sollten insbesondere die Personalverwaltung, die Lohnbuchhaltung, das Vertragsmanagement und die für öffentliche Aufträge zuständigen Mitarbeiter zusammenarbeiten.
Mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten
Ein weiterer Schwerpunkt des Videos ist die Verteilung möglicher Rechtsstreitigkeiten auf unterschiedliche Verfahren. Die Prüfstelle kann einen erheblichen Verstoß nach § 13 BTTG durch Verwaltungsakt feststellen. Vor einer Anfechtungsklage ist grundsätzlich ein Widerspruchsverfahren durchzuführen.
Daneben können Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf die verbindlichen Arbeitsbedingungen vor den Arbeitsgerichten geltend machen. Das Gesetz sieht außerdem vertragliche Konsequenzen vor. Bundesauftraggeber sollen insbesondere eine angemessene Vertragsstrafe sowie ein Recht zur außerordentlichen Kündigung vereinbaren. Ein unanfechtbar festgestellter Verstoß kann unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zudem zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen.
Damit können arbeitsrechtliche, verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche und vergaberechtliche Fragen zusammentreffen. Diese Aufteilung ermöglicht eine differenzierte rechtliche Prüfung, verlangt von Auftraggebern und Unternehmen aber auch eine sorgfältige Koordination. Mögliche Verstöße sollten daher einheitlich dokumentiert und verschiedene Verfahren zentral gesteuert werden.
Verhältnis zu den Tariftreueregelungen der Länder
Neben dem Bund verfügen zahlreiche Länder über eigene Tariftreue- und Vergabegesetze. Das BTTG ersetzt diese landesrechtlichen Regelungen nicht. Welche Vorgaben anzuwenden sind, richtet sich insbesondere danach, ob der Bund oder ein Land für die jeweilige Vergabe verantwortlich ist.
Für Unternehmen, die sich bundesweit an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen, bleibt es deshalb wichtig, die jeweils einschlägige Rechtsgrundlage zu bestimmen. Unterschiede können insbesondere beim Anwendungsbereich, bei den maßgeblichen Arbeitsbedingungen sowie bei den Nachweis- und Kontrollpflichten bestehen.
Wie Daniel Schölzel im Video erläutert, kann das Nebeneinander verschiedener Regelungen die Rechtsanwendung anspruchsvoller machen. Entscheidend sind deshalb transparente Vergabeunterlagen und eine möglichst eindeutige Zuordnung der jeweils geltenden Anforderungen.
Was öffentliche Auftraggeber beachten sollten
Öffentliche Auftraggeber des Bundes sollten prüfen, ob ihre Vergabeunterlagen und Vertragsmuster die Vorgaben des BTTG vollständig abbilden. Dazu gehören insbesondere:
- das Tariftreueversprechen als Ausführungsbedingung,
- die Anforderungen an Nachweise und Dokumentation,
- Regelungen für Nachunternehmer und Verleiher,
- Kontroll- und Vorlagepflichten,
- Vertragsstrafen und Kündigungsrechte sowie
- interne Prozesse für den Umgang mit Hinweisen auf mögliche Verstöße.
Darüber hinaus sollte festgelegt werden, welche Stelle innerhalb der Organisation für die Kommunikation mit der Prüfstelle Bundestariftreue verantwortlich ist.
Was Unternehmen beachten sollten
Unternehmen sollten für jeden öffentlichen Auftrag prüfen, welche verbindlichen Arbeitsbedingungen gelten und welche Arbeitnehmer bei der Leistungserbringung eingesetzt werden. Auch die Einbindung von Nachunternehmern und Verleihern sollte frühzeitig berücksichtigt werden.
Sinnvoll sind insbesondere klar geregelte Dokumentationsprozesse, angepasste Nachunternehmerverträge und eindeutige interne Zuständigkeiten. Auf diese Weise können Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und zugleich kurzfristig auf Anfragen der Prüfstelle reagieren.
Fazit
Das Bundestariftreuegesetz ergänzt das Vergaberecht des Bundes um verbindliche Vorgaben zu tariflichen Arbeitsbedingungen. Die Prüfstelle Bundestariftreue übernimmt dabei eine zentrale Kontroll- und Koordinierungsfunktion.
Für die praktische Umsetzung sind transparente Vergabeunterlagen, vollständige Nachweise und abgestimmte interne Prozesse entscheidend. Zugleich sollten Auftraggeber und Unternehmen die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Rechtsschutzmöglichkeiten im Blick behalten.
Im Video gibt Daniel Schölzel einen kompakten Überblick über die Neuregelungen und zeigt, welche Fragen für die Vergabepraxis besonders relevant sind.