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Ver­ga­be­rechts­kanz­lei aban­te erneut von Wirt­schafts­Wo­che aus­ge­zeich­net 

Drei Geschäfts­füh­rer als beson­ders emp­feh­lens­wer­te Anwäl­te im Ver­ga­be­recht her­vor­ge­ho­ben 

Leip­zig, 24. August 2026. Die bun­des­weit täti­ge Spe­zi­al­kanz­lei aban­te Rechts­an­wäl­te wur­de im aktu­el­len Ran­king der Wirt­schafts­Wo­che als Top-Kanz­lei im Ver­ga­be­recht aus­ge­zeich­net. Mit Prof. Dr. Marc Gabri­el, Dr. Chris­toph Kins und Ron­ny Loh­mann wer­den zugleich alle drei Geschäfts­füh­rer der Kanz­lei als beson­ders emp­feh­lens­wer­te Anwäl­te im Ver­ga­be­recht her­vor­ge­ho­ben. Die erneu­te Mehr­fach­aus­zeich­nung unter­streicht die star­ke Markt­stel­lung und den hohen Spe­zia­li­sie­rungs­grad von aban­te. 

Die Wirt­schafts­Wo­che hat aktu­ell ihr Ran­king der bes­ten Anwäl­te und Kanz­lei­en für Bauplanungs‑, Umwelt‑, Ver­ga­be- und Ener­gie­recht ver­öf­fent­licht. Im Bereich Ver­ga­be­recht zählt aban­te erneut zu den aus­ge­zeich­ne­ten Kanz­lei­en. Beson­ders her­vor­ge­ho­ben wer­den zudem Prof. Dr. Marc Gabri­el, Dr. Chris­toph Kins und Ron­ny Loh­mann. Damit wür­digt das Ran­king neben der Kanz­lei zugleich die drei Geschäfts­füh­rer per­sön­lich als beson­ders emp­foh­le­ne Anwäl­te Ihres Rechts­ge­biets. 

Die aktu­el­le Plat­zie­rung knüpft unmit­tel­bar an die Erfol­ge der ver­gan­ge­nen Jah­re an. Bereits 2025 wur­de aban­te von der Wirt­schafts­Wo­che im Ver­ga­be­recht aus­ge­zeich­net. Sei­ner­zeit wur­den Dr. Chris­toph Kins und Ron­ny Loh­mann erneut sowie Dr. Ste­fan Schmidt erst­mals per­sön­lich als beson­ders renom­mier­te Ver­ga­be­recht­ler her­vor­ge­ho­ben. Die dies­jäh­ri­ge Aus­zeich­nung bestä­tigt damit die kon­ti­nu­ier­lich star­ke Wahr­neh­mung der Kanz­lei und ihrer Anwäl­te im Markt. 

„Dass aban­te zum wie­der­hol­ten Male zu den aus­ge­zeich­ne­ten Kanz­lei­en im Ver­ga­be­recht zählt und zugleich alle drei Geschäfts­füh­rer per­sön­lich emp­foh­len wer­den, ist für uns eine beson­de­re Aner­ken­nung“, kom­men­tiert Prof. Dr. Marc Gabri­el, Geschäfts­füh­rer von aban­te. „Die Aus­zeich­nung bestä­tigt unse­ren kon­se­quen­ten Weg als aus­schließ­lich auf das Ver­ga­be­recht und sei­ne Neben­ge­bie­te spe­zia­li­sier­te Kanz­lei. Sie ist zugleich Aner­ken­nung für die Arbeit unse­res gesam­ten Teams, das bun­des­weit anspruchs­vol­le Beschaf­fungs­vor­ha­ben auf Auf­trag­ge­ber- wie auf Bie­ter­sei­te beglei­tet.“ 

Mit der aktu­el­len Wirt­schafts­Wo­che-Aus­zeich­nung setzt aban­te die Serie hoch­ran­gi­ger Aner­ken­nun­gen im Jahr 2026 fort. Bereits im Febru­ar wur­de die Kanz­lei von Legal 500 Ger­ma­ny als „Firm to Watch“ im Ver­ga­be­recht auf­ge­nom­men; Prof. Dr. Marc Gabri­el wur­de dort zudem in der „Hall of Fame“ geführt. Im Cham­bers Ger­ma­ny Ran­king 2026 wur­de aban­te dar­über hin­aus im Bereich Public Law: Public Procurement/PPP in Band 3 aus­ge­zeich­net. 

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum aktu­el­len Ran­king sind auf der Web­site der Wirt­schafts­Wo­che abruf­bar. 

Bei Fra­gen wen­den Sie sich bit­te an Prof. Dr. Marc Gabri­el (Geschäfts­lei­tung) oder an Mir­jam Schmidt (Pres­se) unter gabriel@abante.de und m.schmidt@abante.de 

Die Pres­se­mit­tei­lung zum Down­load: 2026-08-25 PM_abante_WiWo

Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

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