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Spe­zi­al­kanz­lei aban­te dop­pelt im Legal 500 Ger­ma­ny Ran­king aus­ge­zeich­net 

Erfolg­rei­che Plat­zie­rung in der Kate­go­rie „Firms to Watch“ und Hall-of-Fame-Aus­zeich­nung  

Leip­zig, 12. Febru­ar 2026. Die über­re­gio­na­le Ver­ga­be­rechts­kanz­lei aban­te zählt im aktu­el­len Legal 500 Ger­ma­ny Ran­king erst­mals zu den „Firms to Watch“ im Ver­ga­be­recht. Dar­über hin­aus wird Prof. Dr. Marc Gabri­el, Geschäfts­füh­rer von aban­te, im indi­vi­du­el­len Ran­king im Bereich Öffent­li­ches Recht in die „Hall of Fame“ des Ver­ga­be­rechts auf­ge­nom­men.   

Mit der Auf­nah­me in die Kate­go­rie „Firms to Watch“ wür­digt Legal 500 Kanz­lei­en, die sich durch eine beson­ders dyna­mi­sche Ent­wick­lung, hohe fach­li­che Spe­zia­li­sie­rung und wach­sen­de Markt­prä­senz aus­zeich­nen. Die Plat­zie­rung bestä­tigt den kon­se­quen­ten Wachs­tums­kurs der ver­gan­ge­nen Mona­te sowie die bun­des­weit aner­kann­te Exper­ti­se der auf das Ver­ga­be­recht fokus­sier­ten Spe­zi­al­kanz­lei aban­te. 

Die zusätz­li­che per­sön­li­che Aus­zeich­nung von Prof. Dr. Marc Gabri­el in der „Hall of Fame” hebt des­sen lang­jäh­ri­ge her­aus­ra­gen­de Stel­lung im Ver­ga­be­recht her­vor. Die „Hall of Fame” lis­tet Per­sön­lich­kei­ten, die den Rechts­be­reich über vie­le Jah­re hin­weg maß­geb­lich geprägt und dau­er­haft exzel­len­te Aner­ken­nung im Markt erfah­ren haben. 

Das Legal 500 Ger­ma­ny Ran­king zählt zu den inter­na­tio­nal füh­ren­den Kanz­lei­ver­zeich­nis­sen. Es basiert auf einer jähr­lich durch­ge­führ­ten, unab­hän­gi­gen Markt­re­cher­che, die sowohl umfang­rei­che Kanz­lei­be­fra­gun­gen als auch Feed­back von Man­dan­ten und Wett­be­wer­bern ein­be­zieht. Bewer­tet wer­den ins­be­son­de­re fach­li­che Qua­li­tät, Spe­zia­li­sie­rungs­grad, Markt­stel­lung und Repu­ta­ti­on der Kanz­lei­en sowie die indi­vi­du­el­le Exper­ti­se ein­zel­ner Anwäl­tin­nen und Anwäl­te. 

„Die­se dop­pel­te Aus­zeich­nung ist eine sehr erfreu­li­che Bestä­ti­gung unse­rer kom­pro­miss­lo­sen Spe­zia­li­sie­rung auf das Ver­ga­be­recht und unse­res kon­ti­nu­ier­li­chen Wachs­tums“, kom­men­tiert Prof. Dr. Marc Gabri­el, Geschäfts­füh­rer von aban­te. „Die Auf­nah­me in die Kate­go­rie Firms to Watch steht glei­cher­ma­ßen für die Qua­li­tät unse­rer anwalt­li­chen Arbeit und die star­ke Markt­po­si­ti­on, die wir uns in den ver­gan­ge­nen Jah­ren erar­bei­tet haben.“ 

Mit der aktu­el­len Plat­zie­rung bei Legal 500 Ger­ma­ny setzt aban­te die Serie hoch­ran­gi­ger Aus­zeich­nun­gen fort und unter­streicht den Anspruch, zu den füh­ren­den spe­zia­li­sier­ten Kanz­lei­en für Ver­ga­be­recht in Deutsch­land zu zäh­len. 

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum aktu­el­len Ran­king sind abruf­bar unter www.legal500.com

Die Pres­se­mit­tei­lung als Down­load: 2026-02-12 PM aban­te Legal 500 Deutsch­land 2026

Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

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