Vergaberechtslexikon
Rahmenvereinbarung
Was sind Rahmenvereinbarungen?
Rahmenvereinbarungen sind nach § 103 Abs. 5 GWB Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen Bedingungen für öffentliche Aufträge festlegen, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen. Die Rahmenvereinbarung legt zwar konkrete Regeln für die Ausführung fest, insbesondere den Preis, nicht aber das Auftragsvolumen. Für mengenmäßig ungewisse Bedarfe bietet sich der Abschluss einer Rahmenvereinbarung an.
Da die Anzahl der später folgenden Einzelabrufe nicht begrenzt ist, ist jedenfalls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf 4 Jahre und im Anwendungsbereich der Unterschwellenvergabeordnung auf maximal 6 Jahre begrenzt. In Ausnahmefällen darf eine längere Laufzeit vereinbart werden.
Für die Vergabe von Rahmenvereinbarungen gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für die Vergabe von öffentlichen Einzelaufträgen. Es müssen allerdings auch einige Besonderheiten beachtet werden. So muss im Oberschwellenbereich beispielsweise eine Höchstmenge bzw. ein Höchstwert angegeben werden.
Video: Rahmenvereinbarung
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Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026
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