Vergaberechtslexikon
Eignungskriterien
Festlegung von Eignungskriterien durch den Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber legt unternehmensbezogene Anforderungen (Eignungskriterien) fest, die gewährleisten sollen,dass der Zuschlag an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen erteilt wird. Eignungskriterien sind klar und prüfbar zu definieren, müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sie betreffen ausschließlich:
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- die Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung
- die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und
- das Nichtvorligen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
Die Anforderungen an die Eignung müssen in einem konkreten Sachzusammenhang mit dem zu vergebenden Auftrag stehen und dem Auftragsgegenstand angemessen sein. D.h. die Festlegung von Eignungskriterien dient dem Schutz der Unternehmen vor einer ungerechtfertigten Beschränkung des Zugangs zum Wettbewerb.
Bspw. darf die Zertifizierung nach dem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS-Zertifizierung) oder Bescheinigungen über vergleichbare Umweltmanagementmaßnahmen als Eignungskriterium nur gefordert werden, wenn Umweltmanagementmaßnahmen gegebenenfalls bei der Ausführung des Auftrags angewendet werden können.
Der Auftraggeber legt zudem fest, wie die Bieter ihre Eignung nachzuweisen haben.
Video: Eignungskriterien im Vergabeverfahren
Auf unserem YouTube-Kanal abante Rechtsanwälte haben wir für Sie alle Informationen als kompaktes und klares Video vorbereitet.
Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026
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