Deutschlandweit für Sie tätig

Unsere Standorte

Unab­hän­gig­keit als Eig­nungs­kri­te­ri­um? 

Die Ver­ga­be­kam­mer des Bun­des ent­schied am 27. Juni 2025 mit ihrem Beschluss (Az.: VK 1–48/25), dass ein öffent­li­cher Auf­trag­ge­ber ein Eig­nungs­kri­te­ri­um „Unab­hän­gig­keit“ zuläs­sig fest­le­gen darf, um poten­zi­el­le Inter­es­sen­kon­flik­te aus­zu­schlie­ßen. 

Unser Video zur Urteils­be­spre­chung:

Sach­ver­halt

Eine Bun­des­be­hör­de schrieb im offe­nen Ver­fah­ren die euro­pa­wei­te Ver­ga­be von Qua­li­täts­mes­sun­gen für den pos­ta­li­schen Uni­ver­sal­dienst­leis­ter für die Jah­re 2026 bis 2029 aus. Um die Neu­tra­li­tät der Aus­füh­ren­den sicher­zu­stel­len, ver­lang­te sie in den Ver­ga­be­un­ter­la­gen eine „Eigen­erklä­rung Unab­hän­gig­keit“. Danach durf­te der künf­ti­ge Auf­trag­neh­mer wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit kei­ne ver­gleich­ba­ren Leis­tun­gen für die Deut­sche Post AG oder deren ver­bun­de­ne Unter­neh­men erbrin­gen. 

Die Antrag­stel­le­rin, ein eta­blier­ter Mess­dienst­leis­ter, führt seit Jah­ren Lauf­zeit­mes­sun­gen für die Deut­sche Post AG durch und rüg­te die Unab­hän­gig­keits­an­for­de­rung als ver­ga­be­rechts­wid­rig. Nach erfolg­lo­ser Rüge lei­te­te sie ein Nach­prü­fungs­ver­fah­ren ein und bean­trag­te u. a. die Anpas­sung des Eig­nungs­kri­te­ri­ums. 

Kern­punkt der Ent­schei­dung:

Nach Auf­fas­sung der Ver­ga­be­kam­mer sind Zwei­fel an der Neu­tra­li­tät eines Bie­ters kei­ne Rand­no­tiz, son­dern unmit­tel­bar auf der Ebe­ne der beruf­li­chen Leis­tungs­fä­hig­keit nach § 46 Abs. 2 VgV zu ver­or­ten. Die Kam­mer betont, dass ein öffent­lich-recht­li­cher Auf­trag­ge­ber schon im Ver­ga­be­ver­fah­ren das Recht hat, einen Bewer­ber aus­zu­schlie­ßen, wenn des­sen Inter­es­sen die Auf­trags­aus­füh­rung beein­träch­ti­gen könn­ten. Dabei reicht bereits eine nicht rein theo­re­ti­sche, son­dern ledig­lich abs­trak­te Gefahr eines Inter­es­sen­kon­flikts aus. Der Auf­trag­ge­ber darf also pro­gnos­tisch bewer­ten, ob wirt­schaft­li­che oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ver­bin­dun­gen eines Bie­ters den „bösen Anschein“ erwe­cken und damit das Ver­trau­en in die Objek­ti­vi­tät der Leis­tung unter­mi­nie­ren. 

Um die­sen Kon­flikt aus­zu­schlie­ßen, genügt grund­sätz­lich eine Eigen­erklä­rung des Bie­ters. Die Kam­mer ver­deut­licht jedoch, dass die Ver­ga­be­stel­le nicht ver­pflich­tet ist, auf blo­ße Zusi­che­run­gen zu ver­trau­en, wenn wei­ter­hin Zwei­fel bestehen. Viel­mehr darf sie, gestützt auf ihren Beur­tei­lungs- und Pro­gno­se­spiel­raum, wei­ter­ge­hen­de Anfor­de­run­gen stel­len, etwa das Ver­bot par­al­le­ler Tätig­kei­ten für einen Uni­ver­sal­dienst­an­bie­ter wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit. Dies sei sach­ge­recht, weil schon der gerings­te Anschein einer Dop­pel­rol­le das zen­tra­le Prüf­ziel infra­ge stel­len wür­de. 

Beson­ders pra­xis­re­le­vant ist die pro­zes­sua­le Sei­te: Die Behör­de durf­te ihre mate­ri­el­len Erwä­gun­gen zum Inter­es­sen­kon­flikt teil­wei­se im Nach­prü­fungs­ver­fah­ren „nach­schie­ben“. Solan­ge kei­ne Anzei­chen für eine Mani­pu­la­ti­on bestehen und die Trans­pa­renz des Ver­fah­rens gewahrt bleibt, ist die­ses Vor­ge­hen zuläs­sig. Damit unter­streicht die Ent­schei­dung, dass Auf­trag­ge­ber ihre – zuwei­len erst im Streit­fall kon­kre­ti­sier­ten – Recht­fer­ti­gun­gen für ein Eig­nungs­kri­te­ri­um wirk­sam nach­rei­chen kön­nen, sofern sie sich inhalt­lich strin­gent auf den Auf­trags­ge­gen­stand bezie­hen und den Wett­be­werbs­grund­satz nicht unver­hält­nis­mä­ßig beschnei­den. 

Tipps für öffent­li­che Auf­trag­ge­ber und Zuwen­dungs­emp­fän­ger 

  • Kon­flikt­po­ten­zi­al früh iden­ti­fi­zie­ren: Prü­fen Sie bei leis­tungs­kri­ti­schen Auf­trä­gen, ob bereits wirt­schaft­li­che Ver­flech­tun­gen oder Par­al­lel­auf­trä­ge die Glaub­wür­dig­keit des spä­te­ren Auf­trag­neh­mers beein­träch­ti­gen könn­ten. 
  • Eig­nungs­kri­te­ri­en klar for­mu­lie­ren: Beschrei­ben Sie in den Ver­ga­be­un­ter­la­gen prä­zi­se, wann ein Inter­es­sen­kon­flikt vor­liegt und wel­che Eigen­erklä­run­gen bzw. Nach­wei­se gefor­dert wer­den. 
  • Auf­trags­be­zug und Ver­hält­nis­mä­ßig­keit wah­ren: Begrün­den Sie detail­liert, war­um das Kri­te­ri­um erfor­der­lich ist. So sichern Sie Ihren Beur­tei­lungs­spiel­raum und ver­mei­den Rügen. 
  • Doku­men­ta­ti­on sicher­stel­len: Hal­ten Sie Erwä­gun­gen zum Inter­es­sen­kon­flikt nach­voll­zieh­bar in der Ver­ga­be­ak­te fest.  Feh­len­de Begrün­dun­gen spä­tes­tens im Nach­prü­fungs­ver­fah­ren nach­zu­ho­len ist nur dann zuläs­sig, wenn es sich um eine Prä­zi­sie­rung bereits doku­men­tier­ter Erwä­gun­gen han­delt. 

Tipps für Bie­ter  

  • Früh­zei­ti­ge Selbst­prü­fung: Ana­ly­sie­ren Sie, ob lau­fen­de oder geplan­te Auf­trä­ge mit dem Leis­tungs­bild des Ver­ga­be­ver­fah­rens kol­li­die­ren. 
  • Trans­pa­ren­te Eigen­erklä­run­gen: Legen Sie klar dar, war­um kei­ne – auch kei­ne abs­trak­ten – Inter­es­sen­kon­flik­te bestehen, und erläu­tern Sie inter­ne Tren­nungs- und Com­pli­ance-Maß­nah­men. 
  • Stra­te­gi­sche Ange­bots­pla­nung: Bewer­ten Sie, ob par­al­le­le Enga­ge­ments bei kon­kur­rie­ren­den Auf­trag­ge­bern Risi­ken für Ihre Eig­nung ber­gen und tref­fen Sie gege­be­nen­falls struk­tu­rel­le oder orga­ni­sa­to­ri­sche Vor­keh­run­gen. 
  • Rüge­pflicht beach­ten: Erken­nen Sie Unklar­hei­ten oder Unver­hält­nis­mä­ßig­kei­ten in den Ver­ga­be­un­ter­la­gen und rügen Sie die­se vor Ange­bots­ab­ga­be. Nur so sichern Sie Ihre Rech­te im Nach­prü­fungs­ver­fah­ren. 

Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

Weitere Beiträge

Suche

Spezialkanzlei für Vergaberecht

Europaweite Expertise im Vergaberecht - Ihr kompetenter Partner in allen Phasen des Vergabeprozesses.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner