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Vergaberechtslexikon

E‑Vergabe

E‑Vergabe ist die die elek­tro­ni­sche Abwick­lung von Ver­ga­be­ver­fah­rens und die Nut­zung digi­ta­ler Tech­no­lo­gien zur Unter­stüt­zung des gesam­ten Ver­ga­be­pro­zes­ses. Die E‑Vergabe zielt dar­auf ab, den Ver­ga­be­pro­zess effi­zi­en­ter, trans­pa­ren­ter und für alle Betei­lig­ten zugäng­li­cher zu gestal­ten.

Die E‑Vergabe umfasst ver­schie­de­ne elek­tro­ni­sche Ver­fah­ren und Werk­zeu­ge, die im Ver­ga­be­pro­zess ein­ge­setzt wer­den kön­nen, dar­un­ter:

Elek­tro­ni­sche Aus­schrei­bun­gen

Die Ver­öf­fent­li­chung von Aus­schrei­bun­gen erfolgt online über spe­zi­el­le elek­tro­ni­sche Platt­for­men oder Por­ta­le. Bie­ter kön­nen die Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen elek­tro­nisch her­un­ter­la­den, Fra­gen stel­len und ihre Ange­bo­te elek­tro­nisch ein­rei­chen.

Elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on

Die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Auf­trag­ge­ber und Bie­tern erfolgt elek­tro­nisch über s.g. e‑Vergabeplattformen. Dadurch kön­nen Fra­gen, Klar­stel­lun­gen und wei­te­re Infor­ma­tio­nen schnell und effi­zi­ent aus­ge­tauscht wer­den.

Elek­tro­ni­sche Ange­bots­pha­se und Ange­bots­öff­nung

Ange­bo­te wer­den grund­sätz­lich elek­tro­nisch unter Nut­zung der vom Auf­trag­ge­ber vor­ge­ge­be­nen e‑Vergabeplattform abge­ge­ben und sodann elek­tro­nisch geöff­net und geprüft und gewer­tet.

Elek­tro­ni­sche Sub­mis­si­on

Die Ange­bo­te wer­den elek­tro­nisch ein­ge­reicht, ver­schlüs­selt über­mit­telt und sind vom Auf­trag­ge­ber frü­hes­tens am Tag der Ange­bots­öff­nung ein­seh­bar. Dadurch wird der Geheim­wett­be­werb gestärkt.

Ver­trags­ab­schluss

Die „Ver­trags­un­ter­zeich­nung“ erfolgt durch Ertei­lung des Zuschla­ges. Die­ser erfolgt eben­falls elek­tro­nisch über die Platt­form.

Die E‑Vergabe bie­tet meh­re­re Vor­tei­le, dar­un­ter:

Effi­zi­enz­stei­ge­rung

Die Nut­zung elek­tro­ni­scher Ver­fah­ren beschleu­nigt den Ver­ga­be­pro­zess, redu­ziert den Ver­wal­tungs­auf­wand und ermög­licht eine auto­ma­ti­sier­te Ver­ar­bei­tung von Daten.

Trans­pa­renz

Die elek­tro­ni­sche Ver­öf­fent­li­chung von Aus­schrei­bun­gen und Infor­ma­tio­nen gewähr­leis­tet eine grö­ße­re Trans­pa­renz des Ver­ga­be­ver­fah­rens und ermög­licht einen brei­te­ren Zugang zu den Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen.

Kos­ten­er­spar­nis

Die E‑Vergabe redu­ziert die Kos­ten für den Druck und den Ver­sand von Doku­men­ten sowie für die phy­si­sche Lage­rung und Archi­vie­rung von Unter­la­gen.

Wett­be­werb

Die elek­tro­ni­sche Ver­ga­be ermög­licht es einer grö­ße­ren Anzahl von poten­zi­el­len Bie­tern, an den Ver­ga­be­ver­fah­ren teil­zu­neh­men, da die Infor­ma­tio­nen online ver­füg­bar sind und die Ange­bo­te elek­tro­nisch ein­ge­reicht wer­den kön­nen.

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026

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