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Best Lawy­ers und Han­dels­blatt wür­di­gen Prof. Dr. Marc Gabri­el mit erneu­ter Spit­zen­aus­zeich­nung 

„Lawy­er of the Year“- Aus­zeich­nung im Bereich Public Law für die Aus­ga­be 2027 

Leipzig/Berlin, 18. Juni 2026. Der Ber­li­ner Rechts­an­walt und Geschäfts­füh­rer der Ver­ga­be­rechts­kanz­lei aban­te Rechts­an­wäl­te, Prof. Dr. Marc Gabri­el, wur­de in der aktu­el­len Aus­ga­be von The Best Lawy­ers in Ger­ma­ny™ 2027 erneut aus­ge­zeich­net. Im Bereich Public Law erhielt er die beson­de­re Aner­ken­nung als „Lawy­er of the Year“ in Ber­lin. 

Dar­über hin­aus wird Prof. Dr. Gabri­el in der Aus­ga­be 2027 von The Best Lawy­ers in Ger­ma­ny™ in den Berei­chen Bio­tech­no­lo­gy Law and Life Sci­en­ces Prac­ti­ce, Health Care Law, Phar­maceu­ti­cals Law sowie Public Law geführt. 

Die Aus­zeich­nun­gen von Best Lawy­ers wer­den in Deutsch­land in Koope­ra­ti­on mit dem Han­dels­blatt ver­öf­fent­licht und zäh­len zu den inter­na­tio­nal bekann­tes­ten Anwalts­ran­kings. Grund­la­ge der Aus­wahl ist ein unab­hän­gi­ges Peer-Review-Ver­fah­ren, bei dem aus­schließ­lich Emp­feh­lun­gen ande­rer Anwäl­tin­nen und Anwäl­te Berück­sich­ti­gung fin­den. Die Aus­zeich­nung „Lawy­er of the Year“ wird jeweils nur ein­mal pro Rechts­ge­biet und Stand­ort ver­ge­ben und basiert auf einer beson­ders hohen Reso­nanz inner­halb der Befra­gung. 

Prof. Dr. Gabri­el wird bereits seit dem Jahr 2010 unun­ter­bro­chen in den Best-Lawy­ers-/Han­dels­blatt-Ran­kings geführt. Die aktu­el­le Aus­zeich­nung als „Lawy­er of the Year“ im Bereich Public Law ist nach den Ehrun­gen in den Berei­chen Health Care Law (2016), Phar­maceu­ti­cals Law (2019) und Public Law (2021) die vier­te ent­spre­chen­de Aus­zeich­nung. 

„Die erneu­te Aus­zeich­nung durch Best Lawy­ers und das Han­dels­blatt freut mich sehr“, erklärt Prof. Dr. Marc Gabri­el anläss­lich der aktu­el­len Ver­öf­fent­li­chung. „Die wie­der­hol­te Her­vor­he­bung in meh­re­ren Berei­chen des öffent­li­chen Wirt­schafts­rechts bestä­tigt die Markt­wahrnehmung die­ser lang­jäh­ri­gen fach­li­chen Spe­zia­li­sie­rung und unter­streich zugleich die Sicht­bar­keit des Ber­li­ner Büros unse­rer Kanz­lei in anspruchs­vol­len, hoch­ka­rä­ti­gen Man­da­ten.“ 

Mit der aktu­el­len Aus­zeich­nung setzt aban­te ihre Serie jüngs­ter Plat­zie­run­gen in natio­na­len und inter­na­tio­na­len Kanz­lei- und Anwalts­ran­kings fort. Erst vor weni­gen Mona­ten wur­de die Kanz­lei unter ande­rem im Cham­bers Ger­ma­ny Ran­king sowie durch Legal 500 Ger­ma­ny aus­ge­zeich­net. 

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu den aktu­el­len Ran­kings fin­den sich unter www.bestlawyers.com sowie unter www.handelsblatt.com 

Bei Fra­gen wen­den Sie sich bit­te an Mir­jam Schmidt (Pres­se) unter m.schmidt@abante.de 

Die Pres­se­mit­tei­lung zum Down­load:

Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

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