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aban­te Rechts­an­wäl­te im Han­dels­blatt-Ran­king „Deutsch­lands bes­te Kanz­lei­en 2025“

Größ­te deut­sche ver­ga­be­recht­li­che Spe­zi­al­kanz­lei wur­de erneut aus­ge­zeich­net

Leip­zig, 25. Sep­tem­ber 2025. Die über­re­gio­na­le Ver­ga­be­rechts­kanz­lei aban­te wur­de im aktu­el­len Han­dels­blatt-Ran­king „Deutsch­lands bes­te Kanz­lei­en 2025“ aus­ge­zeich­net und zählt damit auch in die­sem Ver­gleich zu den füh­ren­den Kanz­lei­en Deutsch­lands.

Das Han­dels­blatt hat in Koope­ra­ti­on mit dem US-ame­ri­ka­ni­schen Fach­ver­lag Best Lawy­ers das Ran­king „Deutsch­lands bes­te Kanz­lei­en 2025“ ver­öf­fent­licht. Die­se in der Fach­welt und Öffent­lich­keit viel­be­ach­te­te Han­dels­blatt-Aus­zeich­nung wird seit über 40 Jah­ren jähr­lich bekannt­ge­ge­ben und stellt das Ergeb­nis einer auf­wen­di­gen deutsch­land­wei­ten Umfra­ge dar, in der Kanz­lei­en und Anwäl­te auf der Basis von Emp­feh­lun­gen ande­rer Juris­ten bemes­sen wer­den. Das Resul­tat ist eine umfas­sen­de Über­sicht der bes­ten Kanz­lei­en Deutsch­lands und gilt als eine aner­kann­te Markt­stu­die in der Rechts­bran­che.

„Wir freu­en uns über die­se ver­dien­te Aus­zeich­nung und sehen dar­in eine wei­te­re Aner­ken­nung unse­rer kom­pro­miss­lo­sen Aus­rich­tung und Spe­zia­li­sie­rung auf das Ver­ga­be­recht. Dass wir uns im deutsch­land­wei­ten Ver­gleich unter den bes­ten Kanz­lei­en behaup­ten konn­ten, ist ein wich­ti­ges Signal für unse­re Man­dan­ten und zugleich Ansporn für unse­re wei­te­re Arbeit“, kom­men­tiert aban­te Geschäfts­füh­rer Prof. Dr. Marc Gabri­el die Aus­zeich­nung.

Die aktu­el­le Plat­zie­rung in die­sem deutsch­land­wei­ten Ver­gleich belegt, dass aban­te sich bun­des­weit und aktiv auf dem Gebiet des Ver­ga­be­rechts ein­setzt. Auch das Enga­ge­ment und die Prä­senz von Kanz­lei­ver­tre­tern bei nam­haf­ten Fach­ver­an­stal­tun­gen bezeu­gen die­se Exper­ti­se. So war aban­te als Spon­sor bei den 23. forum ver­ga­be Gesprä­che in Ful­da aktiv, betei­lig­te sich an einer Podi­ums­dis­kus­si­on beim EVB-IT The­men­tag des Deut­schen Ver­ga­be­netz­werks, refe­rier­te im Arbeits­kreis „Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber“ des BME Berlin/Brandenburg zum geplan­ten Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz und stell­te meh­re­re Refe­ren­ten für die 13. Köl­ner Ver­ga­be­ta­ge. Die­se Akti­vi­tä­ten unter­strei­chen die Rol­le von aban­te als fach­lich breit auf­ge­stell­te, ver­netz­te und pra­xis­na­he Kanz­lei im Bereich des Ver­ga­be­rechts.

Mit der Han­dels­blatt-Aus­zeich­nung setzt aban­te eine Serie jüngs­ter Erfol­ge fort: Bereits mehr­fach wur­de aban­te von der Wirt­schafts­Wo­che als TOP-Kanz­lei im Ver­ga­be­recht gelis­tet. Zudem erhielt die Kanz­lei in den Jah­ren 2023 und 2024 Prei­se des Deut­schen Ver­ga­be­netz­werks sowie eine Han­dels­blatt-Aus­zeich­nung im Ran­king „Deutsch­lands bes­te Anwäl­te für Öffent­li­ches Wirt­schafts­recht ein­schließ­lich öffent­li­ches Auf­trags­we­sen“.

Die Pres­se­mit­tei­lung als Down­load: 2025–09-25-PM-Handelsblatt

Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

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