Vergaberechtslexikon
Eignung
Eignung der Bieter
Der öffentliche Auftraggeber darf einen Auftrag nur an geeignete Bieter vergeben. Die Eignung jedes Bieters wird anhand der Kriterien Fachkunde und Leistungsfähigkeit überprüft.
Grundlage der Prüfung sind die vom Bieter vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, die der öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich, also bei EU-weiten Vergabeverfahren in der Bekanntmachung vorzugeben hat. Außerdem hat der öffentliche Auftraggeber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu prüfen. Die Eignungsprüfung erfolgt unternehmensbezogen.
Video: Eignung von Bietern
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Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026
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