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Vergaberechtslexikon

Eig­nung

Eig­nung der Bie­ter

Der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber darf einen Auf­trag nur an geeig­ne­te Bie­ter ver­ge­ben. Die Eig­nung jedes Bie­ters wird anhand der Kri­te­ri­en Fach­kun­de und Leis­tungs­fä­hig­keit über­prüft.

Grund­la­ge der Prü­fung sind die vom Bie­ter vor­zu­le­gen­den Erklä­run­gen und Nach­wei­se, die der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber im Ober­schwel­len­be­reich, also bei EU-wei­ten Ver­ga­be­ver­fah­ren in der Bekannt­ma­chung vor­zu­ge­ben hat. Außer­dem hat der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber das Nicht­vor­lie­gen von Aus­schluss­grün­den zu prü­fen. Die Eig­nungs­prü­fung erfolgt unter­neh­mens­be­zo­gen.

Video: Eig­nung von Bie­tern

Auf unse­rem You­Tube-Kanal aban­te Rechts­an­wäl­te haben wir für Sie alle Infor­ma­tio­nen als kom­pak­tes und kla­res Video vor­be­rei­tet. 

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026

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