Neu­er Infor­ma­ti­ons­hub zum Zuwen­dungs­ver­ga­be­recht

Für alle Zuwen­dungs­emp­fän­ger gibt es eine infor­ma­ti­ve Sei­te zum Zuwen­dungs­ver­ga­be­recht. Die Sei­te wird kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­ent­wi­ckelt und gepflegt und behan­delt neben der Bespre­chung inter­es­san­ter und wich­ti­ger Urtei­le im Zuwen­dungs­ver­ga­be­recht auch rele­van­te Hin­wei­se zum Ver­ga­be­recht die sich aus neu­en Leit­li­ni­en oder Ver­öf­fent­li­chun­gen der Inves­ti­ti­ons­ban­ken erge­ben.

Ent­wi­ckelt wur­de die Web­site durch den Rechts­an­walt Micha­el Pilar­ski. Er ver­fügt über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im Zuwen­dungs- und Ver­ga­be­recht und ist seit 2012 als Syn­di­kus der Inves­ti­ti­ons- und För­der­bank des Lan­des Nie­der­sach­sen, NBank, tätig. Seit 2015 ist er außer­dem Bei­sit­zer bei ver­schie­de­nen Ver­ga­be­kam­mern. 

Zugang zur Sei­te zum Zuwen­dungs­ver­ga­be­recht

Die Sei­te zuwendungsvergaberecht.de ist abruf­bar unter dem fol­gen­den Link: Zuwen­dungs­ver­ga­be­recht.

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