Seit März 2022 gibt es einen neuen, lang erwarteten EVB-IT Vertrag – den EVB-IT Cloud.
Mit dem Neuzugang stellen sich nun naturgemäß Abgrenzungsfragen zu den bereits bestehenden EVB-IT Verträgen. Mit diesem Kurzbeitrag möchten wir Ihnen die Abgrenzung zwischen EVB-IT Cloud und EVB-IT Systemvertrag erleichtern.
Der EVB-IT Cloud wurde für die Beschaffung von Cloudleistungen, insbesondere (aber nicht nur) Software as a Service (SaaS), Platform as a Service (PaaS), Infrastructure as a Service (IaaS) und MCS (Managed Cloudservices) erarbeitet. Einzelne Cloudleistungen können jedoch auch Bestandteile eines EVB-IT Systemvertrages sein, wenn die Erstellung eines Gesamt-IT-Systems bestehend aus Hardware und (Individual-)Software geschuldet ist.
Eine Abgrenzung zwischen beiden Vertragstypen kann daher anhand des Vertragsgegenstands erfolgen: Sind ausschließlich Cloudleistungen geschuldet, ist der EVB-IT Cloud anwendbar. Sind jedoch Cloudleistungen nur ein Teil einer Gesamtleistung, spricht das für die Anwendung des EVB-IT System.
Zu beachten ist, dass auch der EVB-IT Cloudvertrag um einzelne Leistungen ergänzt werden kann. Stellen Cloudleistungen daher den ganz überwiegenden Leistungsschwerpunkt dar, sollte der Cloudvertrag entsprechend erweitert werden. Der EVB-IT Systemvertrag ist für solche Fälle regelmäßig zu umfangreich und zu wenig spezifisch auf Cloudleistungen angepasst.
Zu dem EVB-IT Cloudvertrag gibt es noch nicht so umfassende Erfahrungswerte. Das sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, diesen in der Praxis einzusetzen. Denn Cloudlösungen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sollten Sie Hilfe benötigen, beraten wir Sie gerne umfassend in allen Rechtsfragen rund um cloudbasierte Anwendungen und deren Beschaffung.
*Dieser Rechtstipp ersetzt keinen anwaltlichen Rat im Einzelfall. Er ist naturgemäß unvollständig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezogen und stellt zudem eine Momentaufnahme dar, da sich gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denkbaren Konstellationen abdecken, dient Unterhaltungs- und Erstorientierungszwecken und soll Sie zur frühzeitigen Abklärung von Rechtsfragen motivieren, nicht aber davon abhalten.