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Vergaberechtslexikon

Wer­tungs­ma­trix

Wer­tungs­ma­trix nennt man ein Bewer­tungs­in­stru­ment, das im Rah­men eines Ver­ga­be­ver­fah­rens ver­wen­det wird, um die ein­ge­reich­ten Ange­bo­te objek­tiv zu bewer­ten und das wirt­schaft­lichs­te Ange­bot zu ermit­teln. Die Ermitt­lung des wirt­schaft­lichs­ten Ange­bots erfolgt auf der Grund­la­ge des bes­ten Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis­ses. Neben dem Preis oder den Kos­ten kön­nen auch qua­li­ta­ti­ve, umwelt­be­zo­ge­ne oder sozia­le Zuschlags­kri­te­ri­en berück­sich­tigt wer­den.

Die Wer­tungs­ma­trix dient dazu, die ver­schie­de­nen Kri­te­ri­en zu gewich­ten und den Ange­bo­ten eine Punkt­zahl bzw. ein Ran­king basie­rend auf den Ange­bots­in­hal­ten zuzu­wei­sen. Es emp­fiehlt sich Unter­kri­te­ri­en zu jedem Zuschlags­kri­te­ri­um zu bil­den. Die Wer­tungs­ma­trix legt die Kri­te­ri­en fest, anhand derer die ein­ge­reich­ten Ange­bo­te bewer­tet wer­den sol­len. Die­se Kri­te­ri­en kön­nen ver­schie­de­ne Aspek­te umfas­sen, wie zum Bei­spiel:

  1. Preis: Der Preis oder die Kos­ten des Ange­bots kön­nen ein Bewer­tungs­kri­te­ri­um sein.
  2. Qua­li­tät: Die Qua­li­tät der ange­bo­te­nen Leis­tun­gen oder Pro­duk­te kann bewer­tet wer­den. Dies kann anhand von spe­zi­fi­schen Qua­li­täts­merk­ma­len oder ‑stan­dards gesche­hen, die vom Auf­trag­ge­ber fest­ge­legt wer­den.
  3. Nach­hal­tig­keit: Wenn Nach­hal­tig­keits­aspek­te eine Rol­le spie­len, kann die Wer­tungs­ma­trix auch Kri­te­ri­en wie Umwelt­freund­lich­keit, Ener­gie­ef­fi­zi­enz oder sozia­le Ver­ant­wor­tung umfas­sen.
  4. Erfah­rung und Refe­ren­zen: Die Erfah­rung des Bie­ters und sei­ne Refe­ren­zen in ähn­li­chen Pro­jek­ten kön­nen eben­falls in der Wer­tungs­ma­trix berück­sich­tigt wer­den.
  5. Tech­ni­sche Lösun­gen oder Inno­va­tio­nen: Wenn der Auf­trag­ge­ber spe­zi­fi­sche tech­ni­sche Lösun­gen oder Inno­va­tio­nen sucht, kön­nen die­se als Bewer­tungs­kri­te­ri­en in die Wer­tungs­ma­trix  fest­ge­legt wer­den.

Die Wer­tungs­ma­trix weist jedem Bewer­tungs­kri­te­ri­um eine Gewich­tung zu, um deren rela­ti­ve Bedeu­tung im Ver­gleich zuein­an­der fest­zu­le­gen. Die Gewich­tung kann durch Punkt­zah­len, pro­zen­tua­le Antei­le oder ande­re Maß­nah­men erfol­gen. Die Ange­bo­te wer­den anhand der Kri­te­ri­en bewer­tet, und ihre Gesamt­punkt­zahl oder ihr Gesamt­ran­king wird ver­wen­det, um das wirt­schaft­lichs­te Ange­bot zu ermit­teln.

Die Wer­tungs­ma­trix dient dazu, den Ver­ga­be­pro­zess objek­tiv, trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar zu gestal­ten. Sie gewähr­leis­tet eine fai­re Bewer­tung der ein­ge­reich­ten Ange­bo­te und ermög­licht es dem Auf­trag­ge­ber, das bes­te Ange­bot basie­rend auf den fest­ge­leg­ten Kri­te­ri­en aus­zu­wäh­len. Die Wer­tungs­ma­trix soll­te im Vor­feld des Ver­ga­be­ver­fah­rens klar defi­niert und den Bie­tern mit­ge­teilt wer­den, um Trans­pa­renz und Gleich­be­hand­lung sicher­zu­stel­len.

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026

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