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Vergaberechtslexikon

Wert­gren­zen bei Unter­schwel­len­ver­ga­be

Wert­gren­zen bei Unter­schwel­len­ver­ga­be

Unter­halb der EU-Schwel­len­wer­te gibt es zahl­rei­che Wert­gren­zen, die u.a. der Ver­fah­rens­ver­ein­fa­chung die­nen und dem öffent­li­chen Auf­trag­ge­ber die Ver­ga­be von „klei­ne­ren“ Auf­trä­gen erleich­tern sol­len.

Erreicht der zu ver­ge­ben­de Auf­trag einen bestimm­ten Auf­trags­wert nicht, so kann der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber eine Beschränk­te Aus­schrei­bung oder eine Frei­hän­di­ge Ver­ga­be bzw. Ver­hand­lungs­ver­ga­be durch­füh­ren, ohne dass es einer nähe­ren Begrün­dung bedarf.

Die zu beach­ten­den Wer­te bezie­hen sich immer auf den geschätz­ten Auf­trags­wert ohne Umsatz­steu­er. Wie hoch die jewei­li­ge Wert­gren­ze ist, hängt davon ab, wer der Auf­trag­ge­ber ist, in wel­chem Bun­des­land die Ver­ga­be erfolgt etc.

In der UVgO sowie im 1. Abschnitt der VOB/A fin­den sich meh­re­re Wert­gren­zen, die oft­mals in den Län­dern über­nom­men wer­den. Nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB∕A 1. Abschnitt kann bei Bau­auf­trä­gen für Aus­bau­ge­wer­ke (ohne Ener­gie- und Gebäu­de­tech­nik), Land­schafts­bau oder Stra­ßen­aus­stat­tung bis zu einem Auf­trags­wert von 50.000 Euro, bei Bau­auf­trä­gen für Tief‑, Ver­kehrs­we­ge- und Inge­nieur­bau bis zu einem Auf­trags­wert von 150.000 Euro und für alle übri­gen Gewer­ke bis zu einem Wert von 100.000 Euro eine Beschränk­te Aus­schrei­bung erfol­gen.

Bau­auf­trä­ge, deren geschätz­ter Auf­trags­wert 10.000 Euro nicht über­schrei­tet, kön­nen nach § 3a Abs. 3 Satz 2 VOB∕A 1. Abschnitt sogar frei­hän­dig ver­ge­ben wer­den.

Bis zu einem geschätz­ten Auf­trags­wert von 1.000 Euro kön­nen nach § 14 UVgO Leis­tun­gen und bis zu einem geschätz­ten Auf­trags­wert von 3.000 Euro kön­nen nach § 3a Abs. 4, S. 1 VOB/A 1. Abschnitt Bau­leis­tun­gen als Direkt­auf­trag, also ohne die Durch­füh­rung eines Ver­ga­be­ver­fah­rens, beschafft wer­den. Der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber ist dann nur an die Haus­halts­grund­sät­ze der Wirt­schaft­lich­keit und Spar­sam­keit gebun­den.

Aber Ach­tung: Es ist immer not­wen­dig, zu über­prü­fen, wel­che Ver­ga­be­ord­nung und mög­li­cher­wei­se auch wel­che Erlas­se genau anzu­wen­den sind. Die Bun­des­län­der haben z.B. jeweils eige­ne Rege­lun­gen zu den Wert­gren­zen fest­ge­legt. Die­se wur­den in jün­ge­rer Ver­gan­gen­heit auf­grund der Covid-19-Pan­de­mie häu­fig geän­dert.

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026

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