Leipzig – 09.08.2021 – Im Streit um Schadensersatz des von abante Rechtsanwälte vertretenen Abschleppunternehmens Auto-Bastian GmbH aus Limburg wegen einer unrechtmäßigen Vergabesperre des Polizeipräsidiums Westhessen zwischen November 2019 und März 2020 geht es nach einem ersten Erfolg für die Klägerseite vor dem LG Wiesbaden (Urteil vom 25.03.2021, Az.: 3 O 2397/20) nun vor das OLG Frankfurt a.M (Az.: 11 U 39/21).
Der Geschäftsführer der Auto-Bastian GmbH, Herr Bastian, sah sich im Zuge einer Abschleppmaßnahme Anfang November 2019 körperlichen Angriffen der zwei Fahrzeugbesitzer ausgesetzt. Der in der Nacht auf das Betriebsgelände der Auto-Bastian GmbH verbrachte PKW konnte erst in den frühen Morgenstunden gegen die anfänglich verweigerte Zahlung und unter Beteiligung von Beamten der Polizeiautobahnstation Medenbach an die Fahrzeugbesitzer herausgegeben werden. Es folgte ein Ausschluss von der Vergabe polizeilicher Abschleppmaßnahmen.
Zu Unrecht, wie das LG Wiesbaden bereits im sich anschließenden einstweiligen Verfügungsverfahren entschied (Beschluss vom 17.04.2020, Az.: 9 O 587/20). Die resultierenden finanziellen Schäden der Auto-Bastian GmbH wurden hiernach durch Rechtsanwältin Grahl von abante Rechtsanwälte vor dem LG Wiesbaden geltend gemacht. Der vergaberechtlich geprägten Argumentation folgend sprach das Landgericht der Auto-Bastian GmbH Schadensersatz in fünfstelliger Höhe zu. Hiergegen legte das beklagte Land Hessen Berufung ein, wie Rechtsanwältin Grahl mitteilt. Eine Entscheidung in der Sache steht noch aus.