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Symboldbild für das Rechtsgebiet des Vergaberechts

Neue EU-Schwel­len­wer­te ab 2024

Leis­tungs­art Nähe­res zum AG oder zur Ver­trags­art Neu­er EU-Schwel­len­wert ab 01.01.2024
Bau­leis­tung Auf­trag und Kon­zes­si­on 5.538.000 EUR
Lie­fer- bzw. Dienst­leis­tung Auf­trag, nur zen­tra­le Regie­rungs­be­hör­den 143.000 EUR
Lie­fer- bzw. Dienst­leis­tung Auf­trag, sons­ti­ge öffent­li­che Auf­trag­ge­ber 221.000 EUR
Lie­fer- bzw. Dienst­leis­tung Kon­zes­si­on  5.538.000 EUR
Lie­fer- bzw. Dienst­leis­tung Auf­trag, Sek­to­ren­auf­trag­ge­ber und Ver­tei­di­gung und Sicher­heit 443.000 EUR
Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

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