Symboldbild für Diskussionen in der Rechtssprechung

Kon­zen­tra­ti­on des Ver­ga­be­rechts­schut­zes bei den Land­ge­rich­ten – ein rich­ti­ger Schritt

Unter­halb der EU-Schwel­len­wer­te ist der Ver­ga­be­rechts­schutz dis­pa­rat. Teil­wei­se gibt es Unter­schwel­len-Ver­ga­be­kam­mern. Teil­wei­se gewährt die Rechts­auf­sicht Rechts­schutz vor der Zuschlags­er­tei­lung. Teil­wei­se kann man Prüf­be­hör­den anru­fen, die aber in der Regel erst nach dem Zuschlag tätig wer­den, die Zuschlags­er­tei­lung also nicht blo­ckie­ren.

Auf­trä­ge bis 100.000 Euro lan­den bis­her beim Amts­ge­richt

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann auch per einst­wei­li­ger Ver­fü­gung vor­ge­gan­gen wer­den. In die­sem (sel­ten) vor­kom­men­den Fall beur­teilt sich bis­her die sach­li­che Zustän­dig­keit (Amts­ge­richt oder Land­ge­richt) nach dem Streit­wert. Dazu muss man wis­sen, dass nur 5 % des Brut­to­auf­trags­werts als Streit­wert zugrun­de gelegt wer­den. Bei Auf­trä­gen im Wert bis zu 100.000 € brut­to lan­det man also bis­her beim Amts­ge­richt, es sei denn, es sind (höchst) aus­nahms­wei­se die Ver­wal­tungs­ge­rich­te oder die beson­de­ren Ver­wal­tungs­ge­rich­te zustän­dig. Wenn der Streit­wert für die Amts­ge­richt auf 8.000 Euro erhöht wird, was ja geplant ist, dann sind es öffent­li­che Auf­trä­ge mit Wer­ten bis zu 160.000 Euro brut­to.

Geplan­te Ände­run­gen zu Unter­schwel­len­ver­ga­be­sa­chen des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums

Das hat das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um als Pro­blem erkannt. In dem­sel­ben Gesetz­ent­wurf, der die sach­li­che Zustän­dig­keit der Amts­ge­rich­te bis 8.000 Euro aus­wei­tet, sol­len Unter­schwel­len­ver­ga­be­sa­chen (und dies­be­züg­li­che Scha­dens­er­satz­an­sprü­che) den Land­ge­rich­ten zuge­wie­sen wer­den.

Ich fin­de: Ein guter Vor­schlag! Zugleich auch nur ein ers­ter Ansatz. Man soll­te noch mehr über Zustän­dig­keits­kon­zen­tra­tio­nen nach­den­ken. Mei­ne Aus­füh­run­gen dazu fin­den Sie in die­sem Lin­ke­dIn-Post zur Zustän­dig­keits­kon­zen­tra­ti­on.

Wer den Ent­wurf des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums lesen möch­te, goo­gelt am bes­ten „Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Zustän­dig­keits­streit­werts der Amts­ge­rich­te, zum Aus­bau der Spe­zia­li­sie­rung der Jus­tiz in Zivil­sa­chen sowie zur Ände­rung wei­te­rer pro­zes­sua­ler Rege­lun­gen“.

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