Deutschlandweit für Sie tätig

Kom­mu­na­le Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten als öffent­li­che Auf­trag­ge­ber? 

Das OLG Ros­tock ent­schied am 13. März 2024 mit sei­nem Urteil (Az.: 2 U 10/23), dass auch unter­halb der Schwel­len­wer­te eine de-fac­to-Ver­ga­be durch eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung gestoppt wer­den kann, sofern das Han­deln des Auf­trag­ge­bers als will­kür­lich ein­zu­stu­fen ist. 

Unser Video zur Urteils­be­spre­chung:

Der Sach­ver­halt 

Im Kern des Streits stand der Glas­fa­ser­aus­bau (Netz­ebe­ne 4) in rund 2.400 Woh­nun­gen einer kom­mu­na­len Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft. Obwohl ein pri­va­ter Netz­be­trei­ber (die spä­te­re Klä­ge­rin) mehr­fach Inter­es­se bekun­det hat­te, schloss die Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft ohne jeg­li­ches wett­be­werb­li­ches Ver­fah­ren Ver­trä­ge mit einem Mit­be­wer­ber ab. 

Auf Nach­fra­ge teil­te die Gesell­schaft der Klä­ge­rin wahr­heits­wid­rig mit, dass gar kei­ne Ver­ein­ba­run­gen exis­tier­ten. Erst durch gericht­li­che Schrit­te gegen die Stadt als Gesell­schaf­te­rin erlang­te die Klä­ge­rin Kennt­nis von den tat­säch­li­chen Ver­trä­gen und such­te Pri­mär­rechts­schutz im Wege der einst­wei­ten Ver­fü­gung. 

Kern­punkt der Ent­schei­dung: Wann „Will­kür“ Ver­trä­ge angreif­bar macht 

Das OLG Ros­tock stell­te zunächst klar, dass eine pri­vat­recht­lich orga­ni­sier­te Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft als öffent­li­cher Auf­trag­ge­ber im Sin­ne des Ver­ga­be­rechts agiert, wenn sie im All­ge­mein­in­ter­es­se lie­gen­de Auf­ga­ben nicht­ge­werb­li­cher Art (z.B. sozia­le Wohn­raum­ver­sor­gung ohne vor­ran­gi­ge Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht) erfüllt und von der öffent­li­chen Hand kon­trol­liert wird. 

Die ent­schei­den­de juris­ti­sche Wei­chen­stel­lung betrifft den Rechts­schutz unter­halb der Schwel­len­wer­te: Nor­ma­ler­wei­se ist Pri­mär­rechts­schutz im Unter­schwel­len­be­reich nach Ver­trags­schluss so gut wie aus­ge­schlos­sen. Das Gericht wer­te­te das Vor­ge­hen jedoch hier als will­kür­lich, da Mit­be­wer­ber ohne sach­li­chen Grund igno­riert wur­den und Infor­ma­tio­nen bewusst ver­schlei­ert wur­den. Trotz des bereits geschlos­se­nen Ver­tra­ges urteil­te das Gericht, dass die Gesell­schaft den rechts­wid­rig geschlos­se­nen Ver­trag nicht wei­ter voll­zie­hen dür­fe. Ein neu­er Auf­trag setzt zwin­gend ein trans­pa­ren­tes und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­es Aus­wahl­ver­fah­ren vor­aus. 

Tipps für öffent­li­che Auf­trag­ge­ber: 

Auch wenn Sie sich im Unter­schwel­len­be­reich bewe­gen oder als kom­mu­na­les Unter­neh­men in pri­va­ter Rechts­form orga­ni­siert sind, ent­bin­det Sie dies nicht von den Grund­sät­zen des fai­ren Wett­be­werbs. 

  • Prü­fen Sie Ihren Sta­tus: Neh­men Sie Auf­ga­ben nicht gewerb­li­cher Art wahr? Dann sind Sie höchst­wahr­schein­lich an das Ver­ga­be­recht gebun­den. 
  • Ver­mei­den Sie de-fac­to-Ver­ga­ben: Ein „kur­zer Dienst­weg“ ohne Wett­be­werb birgt das Risi­ko, dass bereits begon­ne­ne Pro­jek­te gericht­lich gestoppt wer­den, was zu erheb­li­chen Ver­zö­ge­run­gen und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen füh­ren kann. 
  • Kom­mu­ni­ka­ti­on: Das bewuss­te Ver­schwei­gen von Ver­trags­schlüs­sen gegen­über Inter­es­sen­ten kann vor Gericht als Indiz für Will­kür gewer­tet wer­den. 

Tipps für Bie­ter und Zuwen­dungs­emp­fän­ger 

Las­sen Sie sich nicht ent­mu­ti­gen, wenn ein Auf­trag bereits „unter der Hand“ ver­ge­ben wur­de. 

  • Infor­ma­ti­ons­rech­te nut­zen: Wenn Sie eine Beauf­tra­gung ver­mu­ten, for­dern Sie Trans­pa­renz ein. Not­falls kön­nen Unter­la­gen auch gegen­über der betei­lig­ten Kom­mu­ne gericht­lich erstrit­ten wer­den. 
  • Reak­ti­ons­schnel­lig­keit: Sobald Sie belast­ba­re Hin­wei­se auf einen Ver­stoß haben, müs­sen Sie zügig, da es ansons­ten an der Dring­lich­keit fehlt, wodurch der einst­wei­li­ge Rechts­schutz ver­ei­telt wird. 

Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

Weitere Beiträge

Suche

Spezialkanzlei für Vergaberecht

Europaweite Expertise im Vergaberecht - Ihr kompetenter Partner in allen Phasen des Vergabeprozesses.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner