Für Bie­ter + Auf­trag­neh­mer: 5 Rechts­tipps zur Ver­ga­be von Schü­ler­be­för­de­rungs­leis­tun­gen – die zu nied­ri­ge Kilo­me­ter­pau­scha­le*

Sie wol­len sich an der Schü­ler­be­för­de­rung in Ihrem Land­kreis betei­li­gen. Und dann das: Die Ver­ga­be­un­ter­la­gen sehen eine fixe Ver­gü­tung je Kilo­me­ter vor. Die­ser Preis ist aber viel zu nied­rig. Sie ver­die­nen damit nicht nur nichts, Sie zah­len auch noch drauf.

Was tun?

Zunächst ein­mal: Neh­men Sie es nicht ein­fach hin. Han­deln Sie sofort (am bes­ten mit anwalt­li­cher Unter­stüt­zung). Wenn Sie ein Pro­blem mit den Vor­ga­ben eines öffent­li­chen Auf­trag­ge­bers in einem öffent­li­chen Ver­ga­be­ver­fah­ren haben, dann rügen Sie. Wei­sen Sie nicht hin, kri­ti­sie­ren Sie nicht, beschwe­ren Sie sich nicht und ertei­len Sie kei­ne „klar­stel­len­den Hin­wei­se“ oder „ver­bind­li­chen Kon­kre­ti­sie­run­gen“. Drü­cken Sie nicht Ihr Unver­ständ­nis aus, regen Sie kei­ne „Opti­mie­run­gen“ an. Son­dern: Rügen Sie. Und, bit­te, frist­ge­recht!

Und inhalt­lich?

Fest­preis­vor­ga­ben sind kei­nes­wegs ohne wei­te­res zuläs­sig. Die Ver­ga­be­stel­le muss hier eini­ges beach­ten. Bei­spiel: § 58 Abs. 2 S. 3 VgV. Auch Teil-Fest­preis­vor­ga­ben fin­den nicht im rechts­frei­en Raum statt. Sie kön­nen z.B. eine unver­hält­nis­mä­ßi­ge Erschwe­rung der Kal­ku­la­ti­on und Leis­tungs­er­brin­gung bedeu­ten. Auch beein­träch­ti­gen sie Sinn und Zweck des Ver­ga­be­ver­fah­rens, näm­lich den bes­ten Preis am Markt zual­ler­erst zu fin­den. Dies ist nur eines von vie­len Argu­men­ten, die in der Rüge aus­führ­lich begrün­det wer­den soll­ten, um den Auf­trag­ge­ber vom fal­schen Weg abzu­brin­gen.

Noch Fra­gen?

Rufen Sie ger­ne jeder­zeit unter 0341 910 28405 an. Aban­te Rechts­an­wäl­te ist im Ver­ga­be- und Ver­trags­recht bun­des­weit tätig. Wir geben Ihnen tele­fo­nisch kos­ten­frei und unver­bind­lich einen ers­ten Über­blick über Ihre Mög­lich­kei­ten. *Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten.

Weitere Beiträge

Suche

Spezialkanzlei für Vergaberecht

Europaweite Expertise im Vergaberecht - Ihr kompetenter Partner in allen Phasen des Vergabeprozesses.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner