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Ein Tipp zur Anwen­dung des EVB-IT Instand­hal­tungs-Basis­ver­trags

Nicht nur Soft­ware, auch Hard­ware muss gepflegt wer­den. Wird die­se Instand­hal­tung out­ges­our­ced, geschieht das regel­mä­ßig über einen EVB-IT Instand­hal­tungs­ver­trag. Aber wor­auf muss ich bei die­sem Ver­trag beson­ders ach­ten?

Wir haben hier (schon ein­mal) einen wich­ti­gen Punkt für Sie her­aus­ge­ar­bei­tet:

Bei einem Instand­hal­tungs­ver­trag sind die Service‑, Reak­ti­ons- und Wie­der­her­stel­lungs­zei­ten von­ein­an­der zu unter­schei­den und ggf. ver­trag­lich fest­zu­le­gen. Dabei ist die Ser­vice­zeit der Zeit­raum, inner­halb derer der Auf­trag­ge­ber Anspruch auf ver­trag­lich geschul­de­te Leis­tun­gen durch den Auf­trag­neh­mer hat. Sind kei­ne Ser­vice­zei­ten ver­ein­bart, gel­ten gem. Ziff. 5.1 der AGB die Zeit­räu­me von Mon­tag bis Frei­tag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit Aus­nah­me der gesetz­li­chen Fei­er­ta­ge am Erfül­lungs­ort als Ser­vice­zei­ten.

Die Reak­ti­ons­zeit bezeich­net den Zeit­raum, inner­halb des­sen der Auf­trag­neh­mer mit der Stö­rungs­be­sei­ti­gung zu begin­nen hat. Sind kei­ne Reak­ti­ons­zei­ten ver­ein­bart, ist mit den Instand­hal­tungs­leis­tun­gen unver­züg­lich nach Zugang der ent­spre­chen­den Mel­dung oder Ein­tritt des ver­ein­bar­ten Ereig­nis­ses inner­halb der ver­ein­bar­ten Ser­vice­zei­ten zu begin­nen.

Die Wie­der­her­stel­lungs­zeit wie­der­um bezeich­net den Zeit­raum, inner­halb des­sen der Auf­trag­neh­mer die Stö­rungs­be­sei­ti­gung erfolg­reich abzu­schlie­ßen hat. Sind kei­ne Wie­der­her­stel­lungs­zei­ten ver­ein­bart, sind die Instand­hal­tungs­leis­tun­gen in ange­mes­se­ner Frist abzu­schlie­ßen

Je nach Wich­tig­keit der Instand­hal­tungs­leis­tung kann es daher sinn­voll sein, abwei­chen­de Zeit­räu­me ver­trag­lich fest­zu­le­gen – wenn Fei­er­ta­ge auf einen Mon­tag fal­len, kann es im schlimms­ten Fall gan­ze drei Tage dau­ern, bis sich über­haupt jemand mit dem Pro­blem befasst. Bis dann eine Repa­ra­tur erfolgt ist, dau­ert es regel­mä­ßig noch län­ger.

Sie möch­ten noch mehr Tipps zur Anwen­dung des EVB-IT Instand­hal­tungs­ver­trags erfah­ren oder haben Fra­gen zu einem ande­ren EVB-IT Ver­trag? IT-Ver­ga­be ist eines unse­rer Spe­zi­al­ge­bie­te, wir geben Ihnen ger­ne Ant­wor­ten. Zögern Sie nicht, uns anzu­spre­chen.

Bei­trä­ge zum The­ma EVB-IT

Abnah­me in IT-Pro­­jek­­ten

Sie pla­nen ein IT-Pro­­­jekt und wis­sen bereits, wel­cher EVB-IT-Ver­­­­­trag für Sie in Fra­ge kommt, aber im Ver­lauf der wei­te­ren Pro­jekt­pla­nung stellt sich die Fra­ge, auf wel­che Art und Wei­se Sie die Leis­tung abneh­men kön­nen? Unser Über­sichts­ar­ti­kel zeigt Ihnen, für wel­che EVB-IT-Ver­­­­­trä­­­ge die Abnah­me rele­vant ist, was “Abnah­me” im recht­li­chen Kon­text

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Ein Tipp zur Anwen­dung des EVB-IT Instan­d­hal­­tungs-Basis­­ver­­­trags

Nicht nur Soft­ware, auch Hard­ware muss gepflegt wer­den. Wird die­se Instand­hal­tung out­ges­our­ced, geschieht das regel­mä­ßig über einen EVB-IT Instand­hal­tungs­ver­trag. Aber wor­auf muss ich bei die­sem Ver­trag beson­ders ach­ten? Wir haben hier (schon ein­mal) einen wich­ti­gen Punkt für Sie her­aus­ge­ar­bei­tet: Bei einem Instand­hal­tungs­ver­trag sind die Service‑, Reak­­­ti­ons- und Wie­der­her­stel­lungs­zei­ten von­ein­an­der zu

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Ein Tipp zur Anwen­dung des EVB-IT Diens­t­­leis­­tungs-Basis­­ver­­­trags

Wor­auf muss ich bei der Anwen­dung des EVB-IT Diens­­t­­­leis­­­tungs-Basis­­­ver­­­­­trags ach­ten? Wir geben einen Pra­xis­tipp, der sowohl für Auf­trag­ge­ber als auch für Auf­trag­neh­mer inter­es­sant ist: Bei Dienst­leis­tun­gen gibt es grund­sätz­lich kei­ne klas­si­schen Män­gel­be­sei­ti­gungs­an­sprü­che wie im Werk­ver­trags­recht. Die­sem Pro­blem begeg­net Ziff. 11 der AGB: Hier­nach trifft den Auf­trag­neh­mer bei Schlecht­leis­tun­gen eine Nach­er­fül­lungs­pflicht.

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Wie wir Ihnen hel­fen kön­nen

Sind Sie öffent­li­cher Auf­trag­ge­ber oder Bie­ter bzw. Bewer­ber, so kön­nen wir Sie vor der Ver­ga­be­kam­mer und dem OLG-Senat ver­tre­ten.

Für eine unver­bind­li­che Anfra­ge kon­tak­tie­ren Sie bit­te direkt tele­fo­nisch oder per E‑Mail einen unse­rer Ansprech­part­ner oder nut­zen Sie das Kon­takt­for­mu­lar.

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