Rede zur Eröffnung des Münchner Standorts von abante Vergabeanwälte
Am 29. Januar 2026 hielt Dr. Christoph Kins, Geschäftsführer und Fachanwalt für Vergaberecht, anlässlich der Eröffnung des Münchener Standorts von abante Vergabeanwälte die Eröffnungsrede.
Nachfolgend der Wortlaut der Rede.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Gäste, liebe Freundinnen und Freunde unserer Kanzlei,
ich freue mich sehr, Sie heute hier zur Eröffnung unseres Münchner Standorts begrüßen zu dürfen – in der Ganghoferstraße.
Wir fangen nicht mit Smalltalk an, sondern mit der Frage:
Warum ist dieser Ort eigentlich interessant?
Ludwig Ganghofer, der bekannteste Namensvetter des Baumeisters Ganghofer, nach dem diese Straße benannt ist, Ludwig Ganghofer war einer der erfolgreichsten Volksschriftsteller der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Ein Literaturstar seiner Zeit. Und zugleich ein enger Freund von Ludwig Thoma – Rechtsanwalt, Satiriker, Publizist, Provokateur.
Die beiden verband nicht nur Freundschaft, sondern auch ein tiefes Verständnis dafür, dass Sprache Wirkung hat. Und dass sie sich nicht immer an die Grenzen des guten Geschmacks halten muss, ja nicht einmal halten darf.
1905 musste Ganghofer seinem Freund Thoma juristisch zur Seite stehen (im Folgenden stütze ich mich auf Otto Gritschneder, Weitere Randbemerkungen, München 1986, S. 95 ff.).
Der Anlass: ein Gedicht.
Im Jahr zuvor hatte in Köln eine Konferenz der deutschen Sittlichkeitsvereine stattgefunden, gefolgt von einer internationalen Konferenz gegen „unsittliche Literatur“. Thoma hatte daran nicht teilgenommen und kannte die beteiligten evangelischen Pastoren nicht. Trotzdem veröffentlichte er im Simplicissimus – unter dem Pseudonym Peter Schlemihl – ein Schmähgedicht, in dem er sie unter anderem als „gottseelige Bettbesteuger“, „evangelische Unschlittkerzen“ und „gnadentriefende Schöpsenkeulen“ bezeichnete.
Die Justiz reagierte empfindlich.
Es kam zur Hauptverhandlung in Stuttgart. Als Sachverständiger trat Ludwig Ganghofer auf. Er erklärte wortreich, was im Namen der Kunstfreiheit alles möglich sein müsse.
Die Richter überzeugte das nicht.
Thoma wurde verurteilt und saß 1906 sechs Wochen in Stadelheim. Immerhin schrieb er dort die Komödie „Moral“ und das „Stadelheimer Tagebuch“. Ganz folgenlos blieb es also nicht – aber existenzvernichtend war es auch nicht. Noch nicht mal existenzgefährdend. Ludwig Thoma ging es schon damals wirtschaftlich sehr gut.
Springen wir gut hundert Jahre nach vorn.
Heute kommt niemand mehr für derartige Schmähungen ins Gefängnis.
Im Gegenteil.
2019 musste die Bundestagsabgeordnete Renate Künast bis zum Bundesverfassungsgericht klagen, um überhaupt erst an die Daten derjenigen Personen zu gelangen, die sie als „du altes grünes Dreckschwein”, „alte perverse Drecksau“ und „Pädophilen-Trulla” bezeichnet hatten. Das Landgericht Berlin und teils noch das Kammergericht hielten all das für zulässige Meinungsäußerungen (Beschluss vom 21.01.2020 – 27 AR 17/19; zum weiteren Verfahrensgang: KG, Beschluss vom 11.03.2020 – 10 W 13/20; BVerfG, Beschluss vom 19.12.2021 – 1 BvR 1073/20). Selbst der recht eindeutige Aufruf zur Gewaltanwendung „Ich könnte bei solchen Aussagen diese Personen die Fresse polieren” wurde als „Grenzüberschreitung“, jedoch als auf „Ebene der polemischen und zugespitzten Kritik“ befindlich aufgefasst (vgl. Kammergericht a.a.O. Rn 99).
Die lebensweltlichen Begründungen kennen wir zu Genüge:
So seien eben die sozialen Medien. Damit müsse man leben. Gerade als Politiker.
Und an dieser Stelle wird es juristisch interessant.
Denn eigentlich wären die Staatsanwaltschaften zuständig. Beleidigung, das ist ein Straftatbestand. Der Staat hat hier nicht nur das Recht, sondern die Aufgabe, einzuschreiten.
Faktisch aber schaffen es die Staatsanwaltschaften aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht:
Überlastung, Prioritätensetzung, Beweisprobleme, Abgrenzungsschwierigkeiten. Manches ist auch wiederum zeittypisch. Stichwörter hier sind: Teilzeit. Oder auch eine vielleicht generationstypische Überproblematisierung und Verumständlichung.
Verfahren werden jedenfalls eingestellt, Betroffene auf den Privatklageweg verwiesen.
Und der ist teuer. Zu teuer für ein Politikergehalt. Und vor allem: strukturell wirkungslos bei massenhaften Angriffen.
Wenn der Staat nicht handelt, entsteht ein Vakuum.
Und dieses Vakuum versucht der Markt zu füllen.
Hier kommen Modelle wie So Done ins Spiel: erfolgsbasiert, massenhaft, automatisiert. Sie senken Zugangshürden – aber sie erzeugen auch Fehlanreize. Masse statt Wirkung. Quantität statt Steuerung. Rechtsdurchsetzung nach Stückzahl. Juristisch nicht unproblematisch (vgl. Drygala, NJW 2025, 279 ff.), gesellschaftlich ambivalent.
Auf der anderen Seite stehen Fördermodelle wie HateAid. Gemeinnützig, staatlich unterstützt, politisch gewollt. Aber auch sie haben Grenzen: Sie verfolgen möglicherweise eigene Ziele, und das dürfen sie ja auch. Und ihre Exponenten, etwa Anna-Lena von Hodenberg, stehen selbst im Feuer. So darf Frau von Hodenberg bekanntlich nicht mehr in die USA einreisen.
Mit anderen Worten:
Der Markt überzieht.
Die Förderung reicht nicht.
Und der Staat bleibt also strukturell unter seinen Möglichkeiten.
Wenn wir erneut zurückzoomen – diesmal ins Jahr 1921 –, sehen wir, wohin ein solches Versagen führen kann.
Ludwig Thoma war längst kein liberaler Satiriker mehr. Im Jahr 1914 kam sein Verwandlung. Er zog trotz seines vorgerückten Alters in den ersten Weltkrieg. Er schrieb nun nationalistisch, polemisch u.a. gegen den Zentrumspolitiker Matthias Erzberger. Er nannte ihn „Erzlu…“ (Alexander Jungkunz, Wie Ludwig Thoma tödlichen Hass schürte, nordbayern.de vom 25.08.2021, abgerufen am 26.01.2026).
Erzberger – Demokrat, Unterzeichner des Waffenstillstands, jemand, der Verantwortung übernommen hatte, um weiteres Sterben zu verhindern.
Am 26. August 1921 wurde Erzberger ermordet.
Erschossen von Attentätern der Organisation Consul. Ein paar Schüsse in den Oberkörper. Erzberger, der schon lange mit seiner Hinrichtung gerechnet hatte, kroch den Abhang in dem kleinen Ort im Schwarzwald hinunter, wo er sich aufhielt. Keine Chance. Einer der Attentäter kam hinterher, zwei Schüsse in den Kopf (Quelle: wikipedia-Eintrag zu Matthias Erzberger, abgerufen am 26.01.2026).
Der erste einer Reihe von politischen Morden der Weimarer Republik.
Der „Erzlump“, wie ihn auch später ein gewisser Adolf Hitler bezeichnete, war tot.
Just an diesem Tag starb auch Ludwig Thoma. Allerdings ohne Gewalt, an Krebs. Sein Freund Ganghofer hielt die Grabrede. Die beiden liegen nebeneinander bestattet in Rottach-Egern.
Wo diese Entwicklung hingeführt hat, wissen wir hinlänglich.
Springen wir zurück in unsere Gegenwart.
Zwischen „Bettbesteuger“ und „Schwachkopf“ liegen mehr als hundert Jahre.
Aber die Grundfrage ist dieselbe geblieben:
Wer schützt die Integrität demokratischer Amtsausübung – und wie?
Und damit komme ich zum vergaberechtlichen Twist.
Wir sind eine Vergabekanzlei.
Und interessieren uns für die Einkaufsseite des Staates. Die Bedarfsdeckung.
Reputationsschutz ist heute eine Leistung.
Und Leistungen kann man einkaufen, wenn man sie benötigt.
Der Staat sollte seine Exponenten nicht darauf verweisen, sich im Privatklageweg zu wehren. Zumindest dann nicht, wenn Schmähungen klaren Bezug zur Amtsausübung und Amtsführung haben. In diesen Fällen sollte der Staat Leistungen des Reputationsschutzes institutionell beschaffen: transparent, gebündelt, vergabekonform. Als Rahmenvereinbarung.
So wie er Kommunikationsberatung einkauft.
So wie er Öffentlichkeitsarbeit einkauft.
Und ja – so wie er Make-up und Fotokunst einkauft, wofür regelmäßig erhebliche Summen ausgegeben werden.
Warum also nicht auch den Schutz derjenigen, die für den Staat Verantwortung tragen?
Eine solche Beschaffung würde erfolgsbasierte Geschäftsmodelle überflüssig machen, Übertreibungen verhindern und zugleich echte Steuerung ermöglichen. Sie würde zeigen: Der Staat schützt nicht nur seine Gebäude – sondern auch die Integrität seiner Institutionen.
Bitte verstehen Sie mich richtig. Nicht für jede kleine Beleidigung soll der Staat aufkommen. Doch für massive Beleidigungen oder gar Aufrufe zur Gewalt, die noch dazu einen klaren Bezug zur Amtsführung haben, dafür muss der Staat geradestehen. Er muss die Kosten der Strafanzeige sowie nötigenfalls der Privatklage stemmen. Das lässt sich mit den Mitteln des Vergaberechts wunderbar steuern. Da der betroffene Politiker und Anzeigeerstatter eine Privatperson ist und bleibt, bietet sich eine Mehrpartnerrahmenvereinbarung oder eine Open House-Beschaffung an. Die demokratisch legitimierten Stellen können in den Vergabebedingungen, gerichtlich kontrollierbar, festlegen, was bezahlt wird – und was so geringfügig ist, dass es der betroffene Politiker doch bitte privat regeln soll.
Vielleicht ist das die Lehre aus Ganghofer, Thoma und natürlich auch dieser neuen Adresse von abante Vergabeanwälte:
Im Jahr 2026 beginnen Rechtsdurchsetzung und Reputationsschutz nicht im Strafprozess, sondern im Vergabeverfahren. Vielen Dank.
Dr. Christoph Kins
Geschäftsführer, Fachanwalt für Vergaberecht
abante Rechtsanwälte
Eröffnungsrede zur Einweihung des Münchener Standorts, 29. Januar 2026