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Neu­er Infor­ma­ti­ons­hub zum Zuwen­dungs­ver­ga­be­recht

Für alle Zuwen­dungs­emp­fän­ger gibt es eine infor­ma­ti­ve Sei­te zum Zuwen­dungs­ver­ga­be­recht. Die Sei­te wird kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­ent­wi­ckelt und gepflegt und behan­delt neben der Bespre­chung inter­es­san­ter und wich­ti­ger Urtei­le im Zuwen­dungs­ver­ga­be­recht auch rele­van­te Hin­wei­se zum Ver­ga­be­recht die sich aus neu­en Leit­li­ni­en oder Ver­öf­fent­li­chun­gen der Inves­ti­ti­ons­ban­ken erge­ben.

Ent­wi­ckelt wur­de die Web­site durch den Rechts­an­walt Micha­el Pilar­ski. Er ver­fügt über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im Zuwen­dungs- und Ver­ga­be­recht und ist seit 2012 als Syn­di­kus der Inves­ti­ti­ons- und För­der­bank des Lan­des Nie­der­sach­sen, NBank, tätig. Seit 2015 ist er außer­dem Bei­sit­zer bei ver­schie­de­nen Ver­ga­be­kam­mern. 

Zugang zur Sei­te zum Zuwen­dungs­ver­ga­be­recht

Die Sei­te zuwendungsvergaberecht.de ist abruf­bar unter dem fol­gen­den Link: Zuwen­dungs­ver­ga­be­recht.

Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

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