Vergaberechtslexikon
EU-Schwellenwerte im Vergabeverfahren
Erreichen und Überschreiten des Schwellenwertes
Welche gesetzlichen Regelungen für ein Vergabeverfahren gelten, hängt vom Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes ab. Überschreitet der geschätzte Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) den festgelegten Schwellenwert, so ist europaweit auszuschreiben. Für die verschiedenen Arten von Aufträgen sind jeweils eigene Schwellenwerte zu beachten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die bis zum 31.12.2025 gültigen Werte für die verschiedene Auftragsarten. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission alle zwei Jahre neu festgelegt. Die jeweils gültigen aktuellen EU-Schwellenwerte finden Sie in unserem Blog.
Tabelle der Schwellenwerte
Auftragsart |
Schwellenwerte bis zum 31.12.2027 (ohne USt.) |
Bauaufträge |
5,404 Mio. Euro |
Bau- & Dienstleistungskonzessionen |
5,404 Mio. Euro |
verteidigungs- & sicherheitsrelevante Verteidigungs- und Dienstleistungsaufträge |
432.000 Euro |
Liefer- & Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern |
432.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge der „klassischen“ öffentlichen Auftraggeber |
216.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden |
140.000 Euro |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber |
750.000 Euro |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber |
1.000.000 Euro |
Unser Video-Beitrag zu Schwellenwerten und Losvergabe
Eine kurze Übersicht zu Schwellenwerten und Losvergabe finden Sie auf unserem YouTube-Kanal abante Rechtsanwälte:
Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026
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