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Vergaberechtslexikon

Bie­ter­ge­mein­schaft

Defi­ni­ti­on

Eine Bie­ter­ge­mein­schaft (Bie­Ge) bezeich­net den Zusam­men­schluss meh­re­rer Unter­neh­men zur Abga­be eines gemein­sa­men Ange­bots. Neben der Nach­un­ter­neh­mer­schaft und der Eig­nungs­lei­he stellt dies die drit­te Mög­lich­keit dar, z.B. eige­ne Defi­zi­te in der Eig­nung aus­zu­glei­chen. Dabei schlie­ßen sich die­se Wege der Koope­ra­ti­on nicht gegen­sei­tig aus. Auch die Bie­ter­ge­mein­schaft kann sich z.B. die Eig­nung von einem ande­ren Unter­neh­men ent­lei­hen.

Ein ein­zi­ger Bie­ter

Der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber behan­delt die Bie­ter­ge­mein­schaft wie einen Ein­zel­bie­ter und prüft auch hier die Eig­nung anhand der Eig­nungs­kri­te­ri­en. Übli­cher­wei­se betrach­tet der Auf­trag­ge­ber die Eig­nung für alle Mit­glie­der der Bie­Ge gemein­sam. Grund­sätz­lich müs­sen aber die Umstän­de des Ein­zel­falls und die Ver­ga­be­un­ter­la­gen genau unter­sucht wer­den, ob und wel­che Vor­ga­ben auf­ge­stellt wur­den. Bei­spiels­wei­se dür­fen bei kei­nem Mit­glied der Bie­ter­ge­mein­schaft Aus­schluss­grün­de vor­lie­gen.

Video: Aus­schluss­grün­de im Ver­ga­be­ver­fah­ren

Auf unse­rem You­Tube-Kanal aban­te Rechts­an­wäl­te haben wir für Sie alle Infor­ma­tio­nen als kom­pak­tes und kla­res Video vor­be­rei­tet. 

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026

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