Mit der Pflicht zur Datenübermittlung zur Vergabestatistik ab dem 01.10.2020 kommt auf alle Vergabestellen mit der Einrichtung einer Berichtsstelle ein nicht unerheblicher Mehraufwand zu. Wir erklären Ihnen in wenigen Schritten, was Sie nun zu beachten haben, um somit Ihre zeitliche Zusatzbelastung zu verringern.
Womit anfangen
Zunächst gilt es zu unterscheiden, welches Meldeverfahren für Sie in Frage kommt. Am wahrscheinlichste ist hierbei „IDEV“. Dabei werden Sie nach Zuschlagserteilung die zu übermittelnden Daten in einer webbasierten Anwendung eintragen. Einige Anbieter von Vergabemanagementsystem und Vergabeplattformen sind über das Meldeverfahren „.CORE“ mit dem Statistischen Bundesamt verbunden. Hierbei können nach Ihrem elektronischen Befehl die benötigten Daten aus der e‑Vergabeakte direkt an die Vergabestatistik gesendet werden.
Wie registrieren
Sollten Sie sich in diesem Zusammenhang noch nicht beim Bundesamt für Statistik registriert haben, so folgen Sie diesem Link (wobei wir keinerlei Haftung für dessen Funktionieren, Richtigkeit etc. sowie die verlinkten Inhalte übernehmen):
http://www.vergabestatistik.org/registrierung
Tragen Sie dort die geforderten Daten ein und akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung zu Ihrem IDEV-Melderkonto, nachdem Sie die rechtlichen Hinweise gelesen haben.
Überprüfen Sie Ihre Angaben nochmals und „senden“ Sie diese mittels der Schaltfläche am rechten unteren Bildrand ab.
Zeit vergeht
Nach Angaben von „DESTATIS“ erhält die von Ihnen als Ansprechpartner angegebene Person binnen 14 Tagen Kennung, Passwort und eine individuelle Berichtsstellennummer. Mit diesen Anmeldedaten können Sie sich in Ihr IDEV-Melderkonto einloggen und die nach der Vergabestatistikverordnung notwendigen Daten zu Ihrer Vergabe pflichtgemäß übersenden.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Tag des Zuschlages nur 60 Kalendertage Zeit haben Ihren Pflichten nachzukommen. Sollte Ihre Vergabe aus mehreren Losen bestehen, so zählt der Zuschlagstermin des zuletzt vergebenen Loses.
Scheuen Sie sich nicht die Datenübermittlung zeitnah nach dem Zuschlag anzugehen. Sollten sich z.B. durch eventuelle Nachprüfungsverfahren Änderungen in Ihrer Vergabe ergeben haben, so können Sie diese jederzeit innerhalb der 60-Tagesfrist in Ihrem IDEV-Melderkonto nachtragen.
Bitte beachten!!!
Wir sind keine IT-Beratung oder ähnliches. Wenn Sie sich nicht sicher sind oder es Probleme bei der Übermittlung gibt – was Sie zumindest beim ersten Mal genau checken sollen –, brauchen Sie nicht unsere Hilfe, sondern die von Verwaltungs- und IT-Beratern. Die Hinweise im obigen Text sind nur unsere Selbsterklärung, denn eines können wir Ihnen schon jetzt sagen: Auch wir sind Berichtsstelle für die öffentlichen Auftraggeber, die auf uns für die Begleitung von Vergabeverfahren zurückgreifen. Wenn Sie also zu dem Entschluss kommen, all die o.g. Tätigkeiten besser von jemand anderem erledigen zu lassen, denken Sie doch einfach mal an uns – und rufen Sie uns gerne jederzeit an!
*Dieser Rechtstipp ersetzt keinen anwaltlichen Rat im Einzelfall. Er ist naturgemäß unvollständig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezogen und stellt zudem eine Momentaufnahme dar, da sich gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denkbaren Konstellationen abdecken, dient Unterhaltungs- und Erstorientierungszwecken und soll Sie zur frühzeitigen Abklärung von Rechtsfragen motivieren, nicht aber davon abhalten.