Sind Sie schon Berichts­stel­le?*

Mit der Pflicht zur Daten­über­mitt­lung zur Ver­ga­be­sta­tis­tik ab dem 01.10.2020 kommt auf alle Ver­ga­be­stel­len mit der Ein­rich­tung einer Berichts­stel­le ein nicht uner­heb­li­cher Mehr­auf­wand zu. Wir erklä­ren Ihnen in weni­gen Schrit­ten, was Sie nun zu beach­ten haben, um somit Ihre zeit­li­che Zusatz­be­las­tung zu ver­rin­gern.

Womit anfan­gen

Zunächst gilt es zu unter­schei­den, wel­ches Mel­de­ver­fah­ren für Sie in Fra­ge kommt. Am wahr­schein­lichs­te ist hier­bei „IDEV“. Dabei wer­den Sie nach Zuschlags­er­tei­lung die zu über­mit­teln­den Daten in einer web­ba­sier­ten Anwen­dung ein­tra­gen. Eini­ge Anbie­ter von Ver­ga­be­ma­nage­ment­sys­tem und Ver­ga­be­platt­for­men sind über das Mel­de­ver­fah­ren „.CORE“ mit dem Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ver­bun­den. Hier­bei kön­nen nach Ihrem elek­tro­ni­schen Befehl die benö­tig­ten Daten aus der e‑Vergabeakte direkt an die Ver­ga­be­sta­tis­tik gesen­det wer­den.

Wie regis­trie­ren

Soll­ten Sie sich in die­sem Zusam­men­hang noch nicht beim Bun­des­amt für Sta­tis­tik regis­triert haben, so fol­gen Sie die­sem Link (wobei wir kei­ner­lei Haf­tung für des­sen Funk­tio­nie­ren, Rich­tig­keit etc. sowie die ver­link­ten Inhal­te über­neh­men): http://www.vergabestatistik.org/registrierung Tra­gen Sie dort die gefor­der­ten Daten ein und akzep­tie­ren Sie die Daten­schutz­er­klä­rung zu Ihrem IDEV-Mel­der­kon­to, nach­dem Sie die recht­li­chen Hin­wei­se gele­sen haben. Über­prü­fen Sie Ihre Anga­ben noch­mals und „sen­den“ Sie die­se mit­tels der Schalt­flä­che am rech­ten unte­ren Bild­rand ab.

Zeit ver­geht

Nach Anga­ben von „DESTATIS“ erhält die von Ihnen als Ansprech­part­ner ange­ge­be­ne Per­son bin­nen 14 Tagen Ken­nung, Pass­wort und eine indi­vi­du­el­le Berichts­stel­len­num­mer. Mit die­sen Anmel­de­da­ten kön­nen Sie sich in Ihr IDEV-Mel­der­kon­to ein­log­gen und die nach der Ver­ga­be­sta­tis­tik­ver­ord­nung not­wen­di­gen Daten zu Ihrer Ver­ga­be pflicht­ge­mäß über­sen­den. Bit­te beach­ten Sie, dass Sie nach dem Tag des Zuschla­ges nur 60 Kalen­der­ta­ge Zeit haben Ihren Pflich­ten nach­zu­kom­men. Soll­te Ihre Ver­ga­be aus meh­re­ren Losen bestehen, so zählt der Zuschlags­ter­min des zuletzt ver­ge­be­nen Loses. Scheu­en Sie sich nicht die Daten­über­mitt­lung zeit­nah nach dem Zuschlag anzu­ge­hen. Soll­ten sich z.B. durch even­tu­el­le Nach­prü­fungs­ver­fah­ren Ände­run­gen in Ihrer Ver­ga­be erge­ben haben, so kön­nen Sie die­se jeder­zeit inner­halb der 60-Tages­frist in Ihrem IDEV-Mel­der­kon­to nach­tra­gen.

Bit­te beach­ten!!!

Wir sind kei­ne IT-Bera­tung oder ähn­li­ches. Wenn Sie sich nicht sicher sind oder es Pro­ble­me bei der Über­mitt­lung gibt – was Sie zumin­dest beim ers­ten Mal genau che­cken sol­len –, brau­chen Sie nicht unse­re Hil­fe, son­dern die von Ver­wal­tungs- und IT-Bera­tern. Die Hin­wei­se im obi­gen Text sind nur unse­re Selbst­er­klä­rung, denn eines kön­nen wir Ihnen schon jetzt sagen: Auch wir sind Berichts­stel­le für die öffent­li­chen Auf­trag­ge­ber, die auf uns für die Beglei­tung von Ver­ga­be­ver­fah­ren zurück­grei­fen. Wenn Sie also zu dem Ent­schluss kom­men, all die o.g. Tätig­kei­ten bes­ser von jemand ande­rem erle­di­gen zu las­sen, den­ken Sie doch ein­fach mal an uns – und rufen Sie uns ger­ne jeder­zeit an! *Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten.

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