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Rügen und Nachprüfungsverfahren
Wir vertreten öffentliche Auftraggeber sowie Bieter und Bewerber bei Rügen und in Nachprüfungsverfahren vor allen Vergabekammern und OLG-Senaten.
Für Bieter streben wir die vorgerichtliche Abhilfeentscheidung an. Dies gelingt uns in mehr als der Hälfte unserer Fälle. Erreichen wir keine Abhilfe, setzen wir die Rechte von Bietern und Bewerbern gerne vor der Vergabekammer durch.
Sie sind Bieter oder Bewerber in einem Vergabeverfahren? Lernen Sie Ihre Rechte kennen, um Ihre Zuschlagsposition zu optimieren! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Wozu sich streiten, dies ist eine Frage, die alle Bieter und Bewerber umtreibt. Es gibt viele Vorurteile über Rügen und Nachprüfungsverfahren, die wir gerne ausräumen. Darüber hinaus gibt es handfeste Vorteile einer Vergabenachprüfung. Und zwar sowohl für Bieter und Bewerber als auch für öffentliche Auftraggeber.
Für öffentliche Auftraggeber übernehmen wir die Vertretung im Rügefall und vor der Vergabekammer sowie vor dem Oberlandesgericht. Wir helfen ihnen zunächst dabei, das Nachprüfungsverfahren zu vermeiden. Denn wir haben die zeitlichen Nöte jedes Projekts im Blick. Lässt sich der Streit nicht vermeiden, arbeiten wir daran, das Nachprüfungsverfahren nicht nur zu gewinnen, sondern auch möglichst schnell zu beenden.
Sie sind öffentlicher Auftraggeber und Ihnen wurde eine Rüge oder gar ein Nachprüfungsverfahren aufgedrängt? Sie wissen nicht so recht, wie Sie sich verhalten sollen und ob Ihnen sonstige (Schadensersatz-)Risiken drohen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Wir sind in zahlreichen Nachprüfungsverfahren erfolgreich für unsere Mandanten tätig gewesen. Einige unserer Erfolge haben wir Ihnen im Folgenden benannt, damit Sie sich selbst ein Bild machen können:
- Bundesweite Vertretung von öffentlichen Auftraggebern (z.B. Landesbehörden, Kommunen etc.) und Bieterunternehmen (z.B. IT-Dienstleistern, Schülerbeförderungsunternehmen, Bauunternehmen, Reinigungsdienstleistern, Abschleppdienstleistern, Planungsbüros, Rüstungsunternehmen, Sozialwirtschaftsunternehmen, krankenhausversorgende Apotheker) in mehr als 100 Nachprüfungsverfahren
- Einige erfolgreiche Vertretungen:
- VK Westfalen – VK 1–10/22 (Auftraggeber-Vertretung, EU VOB/A, Zuschlagskriterien, Wertung)
- OLG Frankfurt a.M. – 11 Verg 8/21 (Bieter-Vertretung, VgV, Losaufteilung, Eignungsanforderungen, Delegation von Vergabeentscheidungen)
- VK Niedersachsen – VgK-06/2020 (Bieter-Vertretung, Eignungsanforderung, kmU-Schutz, Newcomer-Schutz)
- VK Sachsen – 1/SVK/013–20 (Auftraggeber-Vertretung, Projektanten-Problematik)
- VK Thüringen – 250‑4003-3711/2020/E‑008-GTH (Bieter-Vertretung, Angebotsausschluss, Bewertungsmatrix, Nachforderung von Unterlagen)
- VK Berlin – B1-15/23 (Bieter-Vertretung, erschöpfende und eindeutige Leistungsbeschreibung, Losaufteilung)
- VK Westfalen – VK 1–52/20 (Bieter-Vertretung, VgV, Zuschlagskriterien, Bewertung von Referenzen im Rahmen des § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV i.V.m. § 65 Abs. 5 VgV)
- VK Bund – VK1-128/21 (Bieter-Vertretung, VgV fehlende Eignung Bestbieter, unauskömmlicher Preis)
- OLG Düsseldorf – VII-Verg 30/23 (Bieter-Vertretung, rechtsfehlerhafte Bekanntmachung, Auskömmlichkeit, Eignungsprüfung)
- VK Westfalen – VK 3 ‑42/23 (Bieter-Vertretung, Rahmenvereinbarung ohne Angabe von Höchstmengen, Interessenkonflikt)
- VK Niedersachen – VgK-12/2021 (Bieter-Vertretung, verspätetes Angebot wegen Störung der Vergabeplattform)
- VK Sachsen – 1/SVK/024–22 (Bieter-Vertretung, Eignungsanforderung)
- VK Sachsen-Anhalt – 2/VK LSA/10–23 (Auftraggeber-Vertretung, Eignungsanforderung, Ausnahme vom Grundsatz der losweisen Vergabe)
- VK Sachsen – 1/SVK/042–20 (Bieter-Vertretung, unzulässige Gesamtvergabe Gerüst/Fassade, Bekanntmachungsfehler Eignungskriterien)
- VK Sachsen – 1/SVK/001–22 (Beigeladenen-Vertretung, Änderung Vergabeunterlagen)
- KG Berlin – 1/22 (Bieter-Vertretung, unzulässige Direktvergabe Corona-Testzentren)
- VK Südbayern – 3194.Z3-3_01-20–46 (Bieter-Vertretung, vergaberechtswidrige Aufhebung)
- OLG Koblenz – Verg 3/22 (Bieter-Vertretung, VgV, Höchstmenge Rahmenvereinbarungen, Recht auf zweite Chance)
- VK Brandenburg – VK /22 (Bieter-Vertretung, VgV, Wertungskriterium Preis nach neuer HOAI)
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