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Vergaberechtslexikon

EU-Schwel­len­wer­te im Ver­ga­be­ver­fah­ren

Errei­chen und Über­schrei­ten des Schwel­len­wer­tes

Wel­che gesetz­li­chen Rege­lun­gen für ein Ver­ga­be­ver­fah­ren gel­ten, hängt vom Errei­chen eines bestimm­ten Schwel­len­wer­tes ab. Über­schrei­tet der geschätz­te Auf­trags­wert (ohne Umsatz­steu­er) den fest­ge­leg­ten Schwel­len­wert, so ist euro­pa­weit aus­zu­schrei­ben. Für die ver­schie­de­nen Arten von Auf­trä­gen sind jeweils eige­ne Schwel­len­wer­te zu beach­ten. Die nach­fol­gen­de Tabel­le zeigt die bis zum 31.12.2025 gül­ti­gen Wer­te für die ver­schie­de­ne Auf­trags­ar­ten. Die Schwel­len­wer­te wer­den von der EU-Kom­mis­si­on alle zwei Jah­re neu fest­ge­legt. Die jeweils gül­ti­gen aktu­el­len EU-Schwel­len­wer­te fin­den Sie in unse­rem Blog.

Tabel­le der Schwel­len­wer­te

Auf­trags­art
Schwel­len­wer­te bis zum 31.12.2027 (ohne USt.)
Bau­auf­trä­ge
5,404 Mio. Euro
Bau- & Dienst­leis­tungs­kon­zes­sio­nen
5,404 Mio. Euro
ver­tei­di­gungs- & sicher­heits­re­le­van­te Ver­tei­di­gungs- und Dienst­leis­tungs­auf­trä­ge
432.000 Euro
Lie­fer- & Dienst­leis­tungs­auf­trä­ge von Sek­to­ren­auf­trag­ge­bern
432.000 Euro
Lie­fer- und Dienst­leis­tungs­auf­trä­ge der „klas­si­schen“ öffent­li­chen Auf­trag­ge­ber
216.000 Euro
Lie­fer- und Dienst­leis­tungs­auf­trä­ge der obers­ten und obe­ren Bun­des­be­hör­den
140.000 Euro
Sozia­le und ande­re beson­de­re Dienst­leis­tun­gen für öffent­li­che Auf­trag­ge­ber
750.000 Euro
Sozia­le und ande­re beson­de­re Dienst­leis­tun­gen für Sek­to­ren­auf­trag­ge­ber
1.000.000 Euro

Unser Video-Bei­trag zu Schwel­len­wer­ten und Los­ver­ga­be

Eine kur­ze Über­sicht zu Schwel­len­wer­ten und Los­ver­ga­be fin­den Sie auf unse­rem You­Tube-Kanal aban­te Rechts­an­wäl­te:

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026

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