10 Feh­ler bei Bau­ver­ga­ben (und wie Sie sie ver­mei­den kön­nen) – Teil 5: Eine nicht-ver­gleich­ba­re Refe­renz­leis­tung benen­nen

Nur wer Refe­ren­zen hat, hat die nöti­ge Erfah­rung. Das ist einer der Glau­bens­sät­ze im öffent­li­chen Auf­trags­we­sen schlecht­hin. Er gilt kei­nes­wegs immer, aber doch recht oft. Ver­let­zen Sie ihn also bes­ser nicht!

Was sagt die VOB/A?

Das Fol­gen­de gilt für natio­na­le und für EU-wei­te Ver­ga­ben: In der Regel darf der Auf­trag­ge­ber von Ihnen ver­lan­gen, Refe­renz­leis­tun­gen aus den letz­ten bis zu fünf Jah­ren nach­zu­wei­sen. Manch­mal darf er auch einen län­ge­ren Zeit­raum zugrun­de legen. Die­se Refe­renz­leis­tun­gen müs­sen ver­gleich­bar mit der aus­ge­schrie­be­nen Leis­tung sein. Ob das so ist, damit beschäf­tigt sich der Auf­trag­ge­ber meis­tens erst und aus­schließ­lich dann, wenn Ihr Ange­bot in die enge­re Wahl gelangt ist.

Ver­gleich­bar­keit

Ein häu­fi­ger Streit­punkt ist die Ver­gleich­bar­keit. Die einen Auf­trag­ge­ber (und Pla­ner) hand­ha­ben die­ses Kri­te­ri­um etwas stren­ger, die ande­ren etwas laxer. Manch­mal fin­den sich in der Auf­trags­be­kannt­ma­chung oder andern­orts Vor­ga­ben dafür, wie die Refe­renz­leis­tung genau beschaf­fen zu sein hat. Manch­mal schweigt sich der Auf­trag­ge­ber aus, kommt dann jedoch in der Wer­tung zu dem Ergeb­nis, dass nur Leis­tun­gen ver­gleich­bar sein sol­len, bei denen der Ham­mer in der Mit­tags­pau­se im sel­ben Zeit­punkt von der Bank hin­ten links gefal­len ist, wie es im aus­ge­schrie­be­nen Auf­trag geplant ist. Eine nega­ti­ve Über­ra­schung für man­che Bie­ter.

Situa­ti­on des Bie­ters

Die einen Bie­ter haben alles schon x‑mal erle­digt und sind in jeder Hin­sicht geeig­net. Auch die­sen Bie­tern unter­lau­fen aller­dings gele­gent­lich ver­meid­ba­re Feh­ler: Sie rei­chen Refe­ren­zen ein, die „nicht pas­sen“. Oder sie benen­nen zwar ihre PQ-Num­mer, stel­len aber nicht sicher, dass das PQ-Ver­zeich­nis auch von den vie­len kom­ple­xen Auf­trä­gen weiß, die sie in den zurück­lie­gen­den Jah­ren erle­digt haben.

Ande­re Bie­ter ahnen von vorn­her­ein, dass es eng wer­den könn­te. Viel­leicht gibt es sie noch nicht so lan­ge am Markt. Viel­leicht haben sie bis­lang nur Erfah­run­gen mit einer ein­zi­gen Aus­füh­rung – nicht aber mit der in der Aus­schrei­bung (mög­li­cher­wei­se) gefor­der­ten Aus­füh­rung.

Ver­hal­tens­tipp

Wenn Sie zur erst­ge­nann­ten Grup­pe gehö­ren, hin­ter­fra­gen Sie zunächst ein­mal Ihre eige­ne Annah­me. Haben Sie das wirk­lich alles schon x‑mal erle­digt, und zwar im Wesent­li­chen so wie aus­ge­schrie­ben? Wenn Sie immer noch guten Gewis­sens „Ja“ sagen kön­nen, aber den­noch nicht genau wis­sen, welche/s Projekt/e aus die­ser bun­ten Viel­zahl Sie letzt­lich benen­nen soll­ten, dann könn­ten Sie – recht­zei­tig – eine intel­li­gen­te, kor­rekt for­mu­lier­te Bie­ter­fra­ge stel­len. Außer­dem könn­ten Sie – recht­zei­tig – che­cken, was Sie dem PQ-Ver­zeich­nis gemel­det haben und was nicht.

Wenn Sie zur zweit­ge­nann­ten Grup­pe gehö­ren, müs­sen Sie sehr genau über­le­gen, ob Sie über­haupt etwas fra­gen. Manch­mal ist es bes­ser, zu schwei­gen. Hier spielt – unter ande­rem – eine Rol­le, was der Auf­trag­ge­ber wirk­lich erwar­tet. Um ein Bei­spiel zu geben: Hat er Min­dest­an­for­de­run­gen an die Ver­gleich­bar­keit defi­niert? Aus­drück­lich oder mög­li­cher­wei­se nur schlüs­sig?

Bei Fra­gen schrei­ben Sie uns eine E‑Mail an info@abante.de oder rufen Sie uns ein­fach unter 0049 341 238 203 00 an.

Die­ser Bei­trag ist Teil der 10-teil­i­gen Serie „10 Feh­ler bei Bau­ver­ga­ben (und wie Sie sie ver­mei­den kön­nen)“. Erfah­ren Sie in unse­rem vor­he­ri­gen Bei­trag wie Sie am mit Fris­ten zur Ein­rei­chung von Eig­nungs­nach­wei­sen im Ver­ga­be­ver­fah­ren umge­hen.

Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten.

aban­te live – Min­der­men­gen­aus­gleich im BGB-Bau­­ver­­­trag

Unser Fach­an­walt für Bau- und Archi­tek­ten­recht Ste­fan Didt hat sich in unse­rem letz­ten aban­te live den Hin­­­weis-Beschluss des OLG Frank­furt, 23 U 86/23, aus­ein­an­der­ge­setzt. Schau­en Sie sich hier das Replay auf unse­rem You­­­Tu­­be-Kanal an: Sie möch­ten mehr zum Beschluss des OLG Frank­furt wis­sen, aber nicht das gesam­te Video schau­en? Dann

Wei­ter­le­sen »

10 Feh­ler bei Bau­ver­ga­ben (und wie Sie sie ver­mei­den kön­nen) – Teil 10: Immer Ärger mit der GAEB-Datei

Es ist schon rich­tig: Auf­trag­ge­ber akzep­tie­ren nicht nur die GAEB-Datei. Oft­mals ver­lan­gen sie sie sogar. Den­noch gilt: Vor­sicht! Was ver­langt der Auf­trag­ge­ber denn nun wirk­lich? Man­che Auf­trag­ge­ber legen fest, dass eine GAEB-Datei aus­zu­fül­len und ein­zu­rei­chen ist. Ande­re stel­len es frei, mar­kie­ren es aber aus­drück­lich als Mög­lich­keit. Wie­der ande­re schei­nen den

Wei­ter­le­sen »

10 Feh­ler bei Bau­ver­ga­ben (und wie Sie sie ver­mei­den kön­nen) – Teil 9: Im lau­fen­den Ver­ga­be­ver­fah­ren neue oder ande­re Per­so­nen benen­nen

Koope­ra­tio­nen unter Unter­neh­men sind in öffent­li­chen Ver­ga­be­ver­fah­ren immer mit Pro­ble­men behaf­tet. Eine beson­ders anfäl­li­ge Kon­stel­la­ti­on ist die früh­zei­ti­ge Benen­nung von Pro­jekt­part­nern, die sich im Lauf des Ver­ga­be­ver­fah­rens als nicht mehr rich­tig her­aus­kris­tal­li­siert. Ihr Part­ner will oder kann nicht mehr Sie wol­len mit einem ganz bestimm­ten Unter­neh­men zusam­men­ar­bei­ten, ent­we­der als Nach­un­ter­neh­men

Wei­ter­le­sen »

Wie wir Ihnen hel­fen kön­nen

Sind Sie öffent­li­cher Auf­trag­ge­ber oder Bie­ter bzw. Bewer­ber, so kön­nen wir Sie vor der Ver­ga­be­kam­mer und dem OLG-Senat ver­tre­ten.

Für eine unver­bind­li­che Anfra­ge kon­tak­tie­ren Sie bit­te direkt tele­fo­nisch oder per E‑Mail einen unse­rer Ansprech­part­ner oder nut­zen Sie das Kon­takt­for­mu­lar.

Sen­den Sie uns Ihr Anlie­gen
Wie Sie uns errei­chen

Haupt­stand­ort Leip­zig

Les­sing­stra­ße 2
04109 Leip­zig
Deutsch­land

Zweig­stel­le Ros­tock

Rosa-Luxem­burg-Stra­ße 25/26
18055 Ros­tock
Deutsch­land

Kon­takt

Tel.: +49 341 238203 – 00
Fax: +49 341 238203 – 29
E‑Mail: info@abante.de

Weitere Beiträge

Suche

Spezialkanzlei für Vergaberecht

Europaweite Expertise im Vergaberecht - Ihr kompetenter Partner in allen Phasen des Vergabeprozesses.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner