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Zuwen­dungs­recht

Die Vor­be­rei­tung des Ver­ga­be­ver­fah­rens

Für Zuwen­dungs­emp­fän­ger beginnt die Ver­ga­be­vor­be­rei­tung mit dem Zuwen­dungs­an­trag – nicht erst mit dem ers­ten Aus­schrei­bungs­text. Feh­ler in die­ser Pha­se kom­men spä­tes­tens in der Revi­si­on durch die Bewil­li­gungs­be­hör­de ans Licht.

Pra­xis­hin­weis

So früh wie mög­lich

Die Ver­ga­be­vor­be­rei­tung endet nicht mit dem Zuwen­dungs­an­trag

Revi­si­ons­ri­si­ko

Nach­träg­li­che Prü­fung

Ver­ga­be­feh­ler wer­den durch den Zuwen­dungs­ge­ber im Ver­wen­dungs­nach­weis geprüft

Was wir für Sie tun

Ver­fah­rens­art & Auf­trags­wert­ermitt­lung

Wir klä­ren, wel­che Ver­ga­be­ver­fah­rens­art Ihr Zuwen­dungs­be­scheid vor­schreibt, und ermit­teln den Auf­trags­wert los- oder los­über­grei­fend kor­rekt.

Auf­glei­sung &
Los­bil­dung

Wir struk­tu­rie­ren Ihre Beschaf­fung, prü­fen Mittelstands­schutz und Losbildungs­pflichten und stim­men par­al­le­le Ver­ga­be­ver­fah­ren auf­ein­an­der ab.

Ver­ga­be­un­ter­la­gen & Ver­trags­ge­stal­tung

Wir erstel­len revi­si­ons­fes­te Ver­ga­be­un­ter­la­gen und Ver­trä­ge unter Berück­sich­ti­gung zuwendungs­ recht­li­cher Vor­ga­ben – ein­schließ­lich des Ver­bots des vor­zei­ti­gen Maßnahmen­beginns.

War­um die Vor­be­rei­tung des Ver­ga­be­ver­fah­rens so wich­tig ist

Ver­ga­be­ver­fah­ren sind nicht nur in tat­säch­li­cher, son­dern auch in recht­li­cher Hin­sicht vor­aus­set­zungs­reich. Wer hier dane­ben greift, gefähr­det sein Pro­jekt und sei­ne För­de­rung. Feh­ler in der Ver­trags­ge­stal­tung holen den Zuwen­dungs­emp­fän­ger in der Aus­füh­rungs­pha­se wie­der ein. Unsau­ber gefass­te Ver­ga­be­un­ter­la­gen berei­ten schon im Ver­ga­be­ver­fah­ren Pro­ble­me, spä­tes­tens aber bei der Revi­si­on durch den Zuwen­dungs­ge­ber bzw. die Bewil­li­gungs­be­hör­de. Mit dem Zuwen­dungs­an­trag beginnt bloß die Ver­fah­rens­vor­be­rei­tung, been­det ist sie damit aber gera­de nicht.

Die rich­ti­ge Ver­ga­be­ver­fah­rens­art wäh­len

Vor der Ein­lei­tung eines Ver­ga­be­ver­fah­rens muss immer geklärt wer­den, wel­che Ver­ga­be­ver­fah­rens­art ein­schlä­gig ist. Dies hängt meis­tens von der Leis­tungs­art und vom Auf­trags­wert ab – ent­schei­dend sind aber auch die Neben­be­stim­mun­gen des Zuwen­dungs­be­scheids und die Pra­xis des jewei­li­gen Zuwen­dungs­ge­bers. Es kann auch ein Aus­nah­me­tat­be­stand ein­schlä­gig sein, nach dem Sie ein weni­ger wett­be­werbs­in­ten­si­ves, schnel­le­res Ver­ga­be­ver­fah­ren durch­füh­ren oder gar den Auf­trag direkt ver­ge­ben dür­fen. Um die­se Fra­gen rechts­si­cher zu klä­ren, bedarf es der Kennt­nis der ein­schlä­gi­gen ver­ga­be­recht­li­chen Bestim­mun­gen und der Recht­spre­chung, aber auch der Pra­xis des Zuwen­dungs­ge­bers. Dar­um emp­fiehlt es sich, einen Fach­an­walt für Ver­ga­be­recht hin­zu­zie­hen. Ger­ne sind wir für Sie da.

Die Auf­glei­sung Ihrer Beschaf­fung

Beim Nach­den­ken über die rich­ti­ge Ver­ga­be­ver­fah­rens­art fällt oft­mals auf, dass unter­schied­li­che Gewer­ke beschafft wer­den sol­len. Sofort stellt sich die Fra­ge, ob nicht der Mit­tel­stands­schutz die Bil­dung von Fach- und Gebiets­lo­sen gebie­tet. Und so wird aus einer auf den ers­ten Blick ein­fa­chen Ein­kaufs­pro­ze­dur eine Kas­ka­de von hin­ter­ein­an­der und par­al­lel durch­zu­füh­ren­den Ver­ga­be­ver­fah­ren, mit denen die unter­schied­lichs­ten Leis­tungs­er­brin­ger ange­spro­chen wer­den. Wie eine Auf­glei­sung sinn­voll erfol­gen kann und wie Ihre Ver­ga­be­ver­fah­ren auf­ein­an­der zu bezie­hen sind, ist eine am bes­ten fach­an­walt­lich zu klä­ren­de Fra­ge. Kon­sul­tie­ren Sie uns ger­ne jeder­zeit.

Gesamt­ver­ga­be – ja oder nein?

Manch­mal rät die Beschaf­fungs­er­fah­rung dazu, gera­de kei­ne Auf­tei­lung nach Losen vor­zu­neh­men, son­dern eine Gesamt­ver­ga­be durch­zu­füh­ren. Wir den­ken an Gene­ral­pla­ner, Total­un­ter­neh­mer und ‑über­neh­mer, Gene­ral­un­ter­neh­mer und ‑über­neh­mer. Was gut klingt, ist aber oft genug ver­ga­be­rechts­wid­rig und gefähr­det somit auf beson­de­re Wei­se Ihre För­der­mit­tel. Ob aus­nahms­wei­se eine Gesamt­ver­ga­be durch­ge­führt wer­den kann, soll­ten Sie von einer erfah­re­nen Kanz­lei für Ver­ga­be­recht prü­fen las­sen.

Die los­über­grei­fen­de Auf­trags­wert­ermitt­lung

Wenn Sie Ihre Beschaf­fung auf­glei­sen und Fach- oder Gebiets­lo­se bil­den, wie ermit­teln Sie eigent­lich dann den Auf­trags­wert? Los­scharf oder los­über­grei­fend? Da eine kor­rek­te und aktu­el­le Auf­trags­wert­ermitt­lung zwin­gend erfor­der­lich ist, um ein Ver­ga­be­ver­fah­ren ein­zu­lei­ten, müs­sen Sie sich auch damit befas­sen. Am bes­ten, Sie las­sen sich hier­bei von uns hel­fen.

Eigen­erklä­run­gen, Auf­trags­aus­füh­rungs­be­din­gun­gen, Zuschlags­kri­te­ri­en – und was noch?

Zur Ver­ga­be­vor­be­rei­tung gehört u.a. die Vor­be­rei­tung sach­dien­li­cher Eigen­erklä­run­gen, die Defi­ni­ti­on über­prüf­ba­rer Auf­trags­aus­füh­rungs­be­din­gun­gen, die Fest­le­gung rechts­kon­for­mer Eig­nungs- und Zuschlags­kri­te­ri­en und natür­lich die recht­li­che Über­prü­fung der Leis­tungs­be­schrei­bung, die das Herz jeder Ver­ga­be ist. Über­las­sen Sie hier nichts dem Zufall, son­dern fra­gen Sie nach fach­an­walt­li­chem Rat.

Unwirk­sa­me Klau­seln füh­ren zu erheb­li­cher Rechts­un­si­cher­heit und fol­gen­schwe­ren Ver­pflich­tun­gen. Als Zuwen­dungs­emp­fän­ger pro­fi­tie­ren Sie dar­um von moder­nen und zugleich maß­ge­schnei­der­ten Ver­trä­gen, wel­che die aktu­el­len recht­li­chen Vor­ga­ben mit den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen in Ein­klang brin­gen. Auch wenn Sie zur Anwen­dung von Mus­ter­ver­trä­gen (z.B. EVB-IT) ver­pflich­tet sind, kommt es auf deren Aus­ge­stal­tung im Detail an. Unse­re Exper­ten hel­fen Ihnen bei der Ver­trags­ge­stal­tung ger­ne wei­ter und berück­sich­ti­gen dabei auch zuwen­dungs­recht­li­che Vor­ga­ben wie das Ver­bot des vor­zei­ti­gen Maß­nah­men­be­ginns.

Typi­scher Ablauf

Häu­fi­ge Fra­gen zur Ver­fah­rens­be­glei­tung

All­ge­mei­ne Erst­ori­en­tie­rung – kein Ersatz für anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall.

Wann muss ich als Zuwen­dungs­emp­fän­ger ein Ver­ga­be­ver­fah­ren durch­füh­ren?

Das hängt von den Neben­be­stim­mun­gen Ihres Zuwen­dungs­be­scheids ab. Vie­le Zuwen­dungs­ge­ber schrei­ben die Anwen­dung ver­ga­be­recht­li­cher Regel­wer­ke ab bestimm­ten Auf­trags­wer­ten vor – unab­hän­gig davon, ob Sie öffent­li­cher Auf­trag­ge­ber im Sin­ne des GWB sind. Wel­che Schwel­len­wer­te und Ver­fah­rens­ar­ten für Ihr Vor­ha­ben kon­kret gel­ten, lässt sich nur im Ein­zel­fall beur­tei­len. Wir hel­fen Ihnen dabei ger­ne.

Jetzt Erst­ge­spräch ver­ein­ba­ren

Das Ver­bot unter­sagt es grund­sätz­lich, mit der Aus­füh­rung des geför­der­ten Vor­ha­bens – ein­schließ­lich recht­lich bin­den­der Auf­trags­ver­ga­ben – zu begin­nen, bevor der Zuwen­dungs­be­scheid erteilt wur­de. Vor­be­rei­ten­de Schrit­te wie Pla­nung, Kal­ku­la­ti­on und Erstel­lung der Ver­ga­be­un­ter­la­gen sind davon in der Regel nicht erfasst. Was in Ihrem kon­kre­ten Fall gilt, soll­ten Sie vor­ab anwalt­lich klä­ren las­sen. Wir hel­fen Ihnen dabei ger­ne.

Feh­ler in der Ver­ga­be­vor­be­rei­tung – etwa die Wahl einer fal­schen Ver­fah­rens­art, eine feh­ler­haf­te Auf­trags­wert­ermitt­lung oder man­gel­haf­te Ver­ga­be­un­ter­la­gen – kön­nen im Rah­men der Ver­wen­dungs­nach­weis­prü­fung bean­stan­det wer­den. Je nach Schwe­re des Feh­lers dro­hen antei­li­ge Kür­zun­gen oder der voll­stän­di­ge Wider­ruf der För­de­rung. Wie Sie sich schüt­zen kön­nen, bespre­chen wir ger­ne mit Ihnen.

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Hin­weis: Kei­ne Rechts­be­ra­tung. Alle Ant­wor­ten erset­zen kei­ne anwalt­li­che Ein­zel­fall­prü­fung.

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