Bei öffentlichen Aufträgen (ausgenommen Bauleistungen) findet die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen Anwendung. Diese Verordnung bestimmt Höchstpreise für öffentliche Aufträge, die nicht überschritten werden dürfen. Anderenfalls können öffentliche Auftraggeber berechtigt sein, etwaige Überzahlungen zurückzufordern.
Ein scharfes Schwert also. Zumal gilt: Das Preisrecht ist eine Materie für sich. Die Grundlagen des Preisrechts sind noch recht einfach zu verstehen, aber die Details lässt man besser anwaltliche Experten behandeln.
Obwohl wir das Recht der öffentlichen Aufträge bearbeiten, halten wir uns hier eher zurück. Ausnahmsweise überlassen wir lieber anderen das Feld. Unsere „Berater der Berater“ sitzen, wie eigentlich immer, nicht in Großkanzleien; dafür ist das Preisrecht zu speziell und benötigt über Jahre gewachsenes Erfahrungswissen.
Wir empfehlen Ihnen Katharina Bartetzky-Olbermann und Dr. Marc Pauka. Dann klappt es auch mit der Abwehr unberechtigter Rückforderungen.